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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74522
VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130 (https://dejure.org/2009,74522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.2009 - 1 CE 08.130 (https://dejure.org/2009,74522)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 1 CE 08.130 (https://dejure.org/2009,74522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerdeverfahren; Einstweilige Anordnung im Vollstreckungsverfahren; Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch (bestandskräftige Beseitigungsanordnung); "Dienen" eines für die Heulagerung umgebauten ehemaligen Wochenendhauses für einen landwirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ein Gebäude ist auch dann nicht als "dienend" zulässig, wenn es zwar nach seinem betrieblichen Verwendungszweck in dem oben bezeichneten Sinne gerechtfertigt ist, das Gebäude nach seiner Beschaffenheit, Gestaltung oder Ausstattung aber nicht durch diesen Zweck geprägt ist (BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138, 141; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - juris; vom 16.5.1991 BRS 52 Nr. 70; vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - juris).

    Es sollen Vorhaben verhindert werden, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Betrieb zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke, wie etwa Wohnen im Außenbereich, verfolgt werden (BVerwG vom 16.5.1991 DÖV 1992, 73).

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ein Gebäude dient nach seiner Lage dem Betrieb, wenn es in einer den Erfordernissen des Betriebs noch angemessenen Entfernung von den (verstreuten) Flächen steht (vgl. BVerwG vom 22.11.1985 NVwZ 1986, 644).

    Die Mindestanforderungen hängen von den Gegebenheiten des jeweiligen Vorhabens ab (BVerwG vom 22.11.1985 BauR 1986, 188).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ein Gebäude ist auch dann nicht als "dienend" zulässig, wenn es zwar nach seinem betrieblichen Verwendungszweck in dem oben bezeichneten Sinne gerechtfertigt ist, das Gebäude nach seiner Beschaffenheit, Gestaltung oder Ausstattung aber nicht durch diesen Zweck geprägt ist (BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138, 141; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - juris; vom 16.5.1991 BRS 52 Nr. 70; vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - juris).
  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 110.89

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Aufklärungsrüge; Begriff des …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ein Gebäude ist auch dann nicht als "dienend" zulässig, wenn es zwar nach seinem betrieblichen Verwendungszweck in dem oben bezeichneten Sinne gerechtfertigt ist, das Gebäude nach seiner Beschaffenheit, Gestaltung oder Ausstattung aber nicht durch diesen Zweck geprägt ist (BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138, 141; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - juris; vom 16.5.1991 BRS 52 Nr. 70; vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - juris).
  • BVerwG, 31.08.1993 - 4 B 150.93
    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ein Gebäude ist auch dann nicht als "dienend" zulässig, wenn es zwar nach seinem betrieblichen Verwendungszweck in dem oben bezeichneten Sinne gerechtfertigt ist, das Gebäude nach seiner Beschaffenheit, Gestaltung oder Ausstattung aber nicht durch diesen Zweck geprägt ist (BVerwG vom 3.11.1972 BVerwGE 41, 138, 141; vom 12.6.1989 - 4 B 110/89 - juris; vom 16.5.1991 BRS 52 Nr. 70; vom 31.8.1993 - 4 B 150/93 - juris).
  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Ausschlaggebend ist, ob ein "vernünftiger" Landwirt unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ein Vorhaben mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb durchführen würde (BVerwG vom 19.6.1991 BRS 52 Nr. 78).
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Rn. 14 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erweist sich aus den von dem Antragsteller dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der Verwaltungsgerichtshof nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wesentlichen beschränkt ist (zu den für das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO entsprechend geltenden Einschränkungen vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407 - juris), als unrichtig.
  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Die hiermit zusammenhängenden Fragen, die auch die Teilbarkeit der Beseitigungsanordnung (vgl. BayVGH vom 29.9.2003 BayVBl 2004, 213) betreffen, sind jedoch im Hauptsacheverfahren zu klären (aa).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Rn. 14 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erweist sich aus den von dem Antragsteller dargelegten Gründen, auf deren Prüfung der Verwaltungsgerichtshof nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wesentlichen beschränkt ist (zu den für das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO entsprechend geltenden Einschränkungen vgl. BayVGH vom 27.8.2002 BayVBl 2003, 304; vom 10.7.2006 - 1 CS 06.407 - juris), als unrichtig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.1994 - 1 L 76/93

    Schafhaltung; Wohngebäude; Schafstall

    Auszug aus VGH Bayern, 20.02.2009 - 1 CE 08.130
    Denn die Beurteilung der dienenden Funktion eines Vorhabens ist anhand objektiver Maßstäbe unabhängig von den persönlichen Eigentumsverhältnissen vorzunehmen (vgl. OVG SH vom 23.3.1994 - 1 L 76/93 - juris).
  • VGH Bayern, 12.10.2005 - 2 CE 05.818
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 8 B 10591/14

    Vollstreckung einer Beseitigungsverfügung - nachträgliche Einwendungen im …

    Andernfalls kann gerichtlicher Rechtsschutz im Wege der Verpflichtungsklage bzw. im Verfahren des Eilrechtsschutzes nach § 123 VwGO nachgesucht werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 27. Juli 2011 - 8 A 10394/11.OVG -, BauR 2011, 1966 ; Beschluss vom 17. November 1981 - 1 B 60/81 -, AS 17, 124;… Lemke, a.a.O.; zur vergleichbaren Rechtslage in Bayern: BayVGH, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 1 CE 08.130 -, juris; Beschluss vom 26. März 1981 - 18 XV 77 -, BayVBl. 1981, 371).
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 8 CE 11.2759

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 …

    Rn. 16 Zwar ist der Antragstellerin zuzugeben, dass der im erstinstanzlichen Verfahren von der Rechtsantragstelle des Verwaltungsgerichts formulierte Antrag nach seinem Wortlaut und dem erkennbaren Antragsziel ("die Entfernung des Foliensilos…mit sofortiger Wirkung zu stoppen") nicht - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - als Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Duldungsanordnung vom 14. Oktober 2011 auszulegen ist (§ 88 VwGO), sondern als Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (Ersatzvornahme) gemäß § 123 VwGO i.V.m. Art. 38 Abs. 3, Art. 32 VwZVG (vgl. dazu BayVGH vom 26.6.1978 BayVBl 1980, 51; vom 30.11.2005 Az. 1 CE 05.153 ; vom 20.2.2009 Az. 1 CE 08.130 ).
  • VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 18 K 11.00672

    Beseitigungsanordnung; Rechtsnachfolge; Zwangsgeld

    Diese behauptete Änderung der Sach- und Rechtslage gegenüber der Situation zum Erlasszeitpunkt der Beseitigungsanordnung vom 9. April 2008 stellt vielmehr eine Einwendung im Sinne des Art. 21 VwZVG dar, welche nicht im Wege der Anfechtung der isolierten Zwangsgeldandrohung, sondern - nach entsprechender Antragstellung bei der Behörde und nach Erlass eines abschlägigen Bescheides - mit der Verpflichtungsklage bzw. im Eilverfahren durch Antrag nach § 123 VwGO (mit dem Ziel der vorläufigen Einstellung einer stattfindenden Zwangsvollstreckung) zu verfolgen wäre (vgl. z.B. BayVGH, Beschluss vom 20.2.2009, 1 CE 08.130).
  • VG München, 26.11.2009 - M 11 E 09.3538

    Vollstreckungsabwehrklage

    Rn. 1 Mit Schriftsatz vom 3. August 2009 - bei Gericht eingegangen am 7. August 2009 - beantragte der Antragsteller gem. § 123 Abs. 3 VwGO, § 926 Abs. 1 ZPO unter Bezugnahme auf den VGH-Beschluss vom 20. Februar 2009 (1 CE 08.130), womit der … verpflichtet wurde, die Vollstreckung aus der bestandskräftigen Beseitigungsanordnung vom … Juli 1999 vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache einzustellen, dem Antragsgegner aufzugeben, den erforderlichen Hauptsacherechtsbehelf zu erheben.
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