Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BNatSchG § 1 Abs. 2; SächsNatSchG § 1 Abs. 1, § 50 Abs. 3, § 51 Abs. 2 S. 3, § 51 Abs. 10; KomBekVO § 10 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 08.09.1992 - 4 NB 17.92
Bauplanungsrecht: Entbehrlichkeit einer konkreten Bestimmung des Fristendes der …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.9.1992 zu § 3 Abs. 2 BauGB, wonach es genüge, wenn der Fristbeginn datumsmäßig bezeichnet und mit der Angabe des von da an laufenden Zeitraums von einem Monat verbunden wird (NVwZ 1993, 475, 476), steht dem nicht entgegen, denn über die Frage, ob der Fristbeginn mit einem Datum anzugeben ist, war in dem Fall nicht zu entscheiden, weil dies geschehen war.Vielmehr können die Erwägungen, mit denen das Bundesverwaltungsgericht für das Fristende eine datumsmäßige Angabe für wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich gehalten hat, auf die Angabe des Auslegungsbeginns übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.9.1992, NVwZ 1993, 475, 476).
- OVG Sachsen, 04.10.2000 - 1 D 19/00
Abkürzung einer Frist zur Geltendmachung von Rechtsverstößen durch die Erklärung …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Die abschließende Abwägung ist dabei - unabhängig davon, ob der Beschluss über den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung auch im Übrigen mit dem Satzungsbeschluss über den Erlass eines Bebauungsplanes vergleichbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988, NuR 1989, 37) - ebenso wie die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beim Erlass eines Bebauungsplanes untrennbar mit der Entscheidung über den Erlass der Rechtsnorm verbundenund deshalb von dem Organ zu treffen, das den Normsetzungsbeschluss zu fassen hat; dazu gehört zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme der im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118,125; Beschl. v. 25.10.2001 - 4 BN 2.01; SächsOVG, NK-Urt. v. 4.10.2000, SächsVBl. 2001, 34, 35).Ob der aufgezeigte Mangel zugleich dazu führt, dass die Abwägungsentscheidung - materiell - fehlerhaft ist, kann dahin stehen (offen gelassen auch im NK-Urt. des SächsOVG v. 4.10.2000, SächsVBl. 2001, 34, 36).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen muss die Bekanntmachung "Anstoßfunktion" haben, d.h. ihr Inhalt muss geeignet sein, dem an der beabsichtigten Unterschutzstellung interessierten Bürger sein Interesse an Information und Beteiligung durch Anregung und Bedenken bewusst zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 376 f. zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960).
- BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92
Naturschutzverordnung
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Denn durch die angegriffene Landschaftsschutzverordnung werden Inhalt und Schranken seines Eigentums an dem im Schutzgebiet liegenden Grundstück bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000, NVwZ-RR 2000, 339, 340; 12.3.1998, NVwZ-RR 1999, 239; Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 1, 3 f. m.w.N.). - BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Die abschließende Abwägung ist dabei - unabhängig davon, ob der Beschluss über den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung auch im Übrigen mit dem Satzungsbeschluss über den Erlass eines Bebauungsplanes vergleichbar ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.6.1988, NuR 1989, 37) - ebenso wie die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beim Erlass eines Bebauungsplanes untrennbar mit der Entscheidung über den Erlass der Rechtsnorm verbundenund deshalb von dem Organ zu treffen, das den Normsetzungsbeschluss zu fassen hat; dazu gehört zumindest die Möglichkeit der Kenntnisnahme der im Laufe des Verfahrens vorgetragenen Anregungen und Bedenken (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1999, BVerwGE 110, 118,125; Beschl. v. 25.10.2001 - 4 BN 2.01;… SächsOVG, NK-Urt. v. 4.10.2000, SächsVBl. 2001, 34, 35). - BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96
Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Es sei nämlich nicht Aufgabe des Antragstellers, im Normenkontrollverfahren darzulegen, welche Auswirkungen der geltend gemachte Rechtsfehler auf den Plan insgesamt hat, zumal ein Antragsteller regelmäßig überfordert wäre, sollte er - wie es die Entscheidung über die (bloße) Teilnichtigkeit von Rechtsvorschriften voraussetzt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 896, 897 zur Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes, m.w.N.) - das der Vorschrift zu Grunde liegende Gesamtkonzept und den hypothetischen Willen des Normgebers nachvollziehen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989, BVerwGE 82, 225, 234; BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991, BVerwGE 88, 268, 273). - BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87
Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Es sei nämlich nicht Aufgabe des Antragstellers, im Normenkontrollverfahren darzulegen, welche Auswirkungen der geltend gemachte Rechtsfehler auf den Plan insgesamt hat, zumal ein Antragsteller regelmäßig überfordert wäre, sollte er - wie es die Entscheidung über die (bloße) Teilnichtigkeit von Rechtsvorschriften voraussetzt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 896, 897 zur Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes, m.w.N.) - das der Vorschrift zu Grunde liegende Gesamtkonzept und den hypothetischen Willen des Normgebers nachvollziehen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989, BVerwGE 82, 225, 234; BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991, BVerwGE 88, 268, 273). - BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99
Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Denn durch die angegriffene Landschaftsschutzverordnung werden Inhalt und Schranken seines Eigentums an dem im Schutzgebiet liegenden Grundstück bestimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.1.2000, NVwZ-RR 2000, 339, 340; 12.3.1998, NVwZ-RR 1999, 239;… Urt. v. 24.6.1993, BVerwGE 94, 1, 3 f. m.w.N.). - BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89
vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung …
Auszug aus OVG Sachsen, 24.01.2002 - 1 D 9/00
Es sei nämlich nicht Aufgabe des Antragstellers, im Normenkontrollverfahren darzulegen, welche Auswirkungen der geltend gemachte Rechtsfehler auf den Plan insgesamt hat, zumal ein Antragsteller regelmäßig überfordert wäre, sollte er - wie es die Entscheidung über die (bloße) Teilnichtigkeit von Rechtsvorschriften voraussetzt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.2.1997, NVwZ 1997, 896, 897 zur Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes, m.w.N.) - das der Vorschrift zu Grunde liegende Gesamtkonzept und den hypothetischen Willen des Normgebers nachvollziehen (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989, BVerwGE 82, 225, 234; BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991, BVerwGE 88, 268, 273). - GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht
- BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten
- BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79
Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan - …
- BVerwG, 11.02.2000 - 4 VR 17.99
- BGH, 29.11.1979 - III ZR 67/78
Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Enteignung
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2000 - 5 S 3161/98
Landschaftsschutzverordnung - Überprüfung der Schutzwürdigkeit
- BVerwG, 25.10.2001 - 4 BN 2.01
Normenkontrollverfahren gegen einen den Loschwitzer Elbhang in Dresden …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Bekanntmachung der Auslegung (ohne …
- OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01
Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.7.1989,BVerwGE 82, 225, 234; Beschl. v. 4.9.1991, BVerwGE 88, 268, 273), der sich der Senat auch für die Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch das 6.VwGOÄndG angeschlossen hat (NK-Urt. v. 24.1.2002 - 1 D 9/00 -), ist ein - im Übrigen zulässiger - Normenkontrollantrag mangels Rechtsschutzbedürfnisses nur dann ausnahmsweise teilweise unzulässig, wenn er solche den Antragsteller nicht berührende Teile des angefochtenen Plans mit einbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und damit auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Plans zusammengefassten Gesamtregelung darstellen.Wie der Senat bereits zu der ähnlichen Regelung in § 51 Abs. 10 SächsNatSchG entschieden hat, kann eine solche Rüge gegenüber dem Planungsträger zwar auch dadurch erfolgen, dass die Rüge in einem gerichtlichen Verfahren, an dem der Planungsträger beteiligt ist, schriftsätzlich vorgebracht und dieser Schriftsatz dem Planungsträger vom Gericht zugeleitet wird (NK-Urt. v. 24.1.2002 - 1 D 9/00 -, SächsVBl. 2002, 14).
- OVG Sachsen, 11.11.2005 - 1 D 23/03
Nichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 007 "Lebensmittelmarkt an der Neundorfer …
anzuknüpfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 ff;… BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, 373 ff, ; SächsOVG, NK-Urt. v. 24.1.2002 - 1 D 9/00 -, SächsVBl.Dies hat der Antragsteller mit seiner Antragsschrift nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB fristgerecht und in ausreichender Form (vgl. zu schriftsätzlichen Rügen im gerichtlichen Verfahren SächsOVG, NK-Urt. v. 24.1.2002 - 1 D 9/00 -, SächsVBl. 2002, 142 = JBSächsOVG 10, 46) geltend gemacht.
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