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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3682
OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96 (https://dejure.org/1996,3682)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.10.1996 - 1 EO 539/96 (https://dejure.org/1996,3682)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 (https://dejure.org/1996,3682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Übergangsverfahren zum Gymnasium - Freie Wahl des Bildungsweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Zulassung zur sechsten Jahrgangsstufe des Gymnasiums; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung für den Übergang auf das Gymnasium; Regelung des Übergangsverfahrens durch Aufnahmeprüfung; Gewicht der pädagogischen Beurteilung der Prüfungskommission zur ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1140 (Ls.)
  • NJ 1997, 168
  • DVBl 1997, 627 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Dieses Elternrecht umschließt grundsätzlich die freie Wahl zwischen den verschiedenen Schularten und Bildungswegen, die der Staat im öffentlichen Schulwesen zur Verfügung stellt (vgl. schon BVerfG, Urteil vom 6.12.1972, BVerfGE 34, 165 [Leitsatz 2 sowie im Text S. 184); vgl. auch Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, Gliederungsziffer 24.332, S. 304 f.).

    Dabei darf jedoch das Wahlrecht der Eltern zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Bildungsgängen nicht mehr als notwendig begrenzt werden (vgl. BVerfGE 34, 165, 184 f.; Senatsbeschluß vom 14.3. 1995 - 1 EO 522/94).

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Die Zulassung zum Bildungsweg des Gymnasiums hat zugleich Bezug zu den Grundrechten des davon betroffenen Kindes; sie berührt das dem Kind aufgrund des Art. 2 Abs. 1 GG zustehende Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22.6. 1977, BVerfGE 45, 400, 417; vgl. auch das in Artikel 20 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25.10.1993 [im folgenden: VerfThür] normierte Recht auf Bildung).

    Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG verpflichten den Gesetzgeber, im Schulwesen alle wesentlichen (grundlegenden) Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (vgl. BVerfGE 45, 400, 417 f. m. w. N.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Wesentlich sind im grundrechtsrelevanten Bereich die Entscheidungen, die von besonderer Bedeutung für die Verwirklichung der Grundrechte sind (vgl. nur BVerfG, Beschluß vom 21.12.1977, BVerfGE 47, 46, 79).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Der Umfang des Parlamentsvorbehalts bestimmt sich daher nach der Intensität, mit der die Grundrechte der Regelungsadressat betroffen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 274; vgl. auch VerfGH des Landes Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 1993; NVwZ-RR 94, 158 m. w. N.).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Dieses Recht umschließt ebenfalls die Befugnis, den jeweiligen Bildungsgang grundsätzlich frei zu wählen; bezüglich der Einschränkungen gelten die Ausführungen zum Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG entsprechend (vgl. hierzu schon BVerfG, Beschluß vom 26.2. 1980, BVerfGE 53, 185, 203; siehe auch Clemens, NVwZ 1984, 65, 71).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.1993 - VerfGH 13/92

    Koordinierung der Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen unter Beteiligung des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.10.1996 - 1 EO 539/96
    Der Umfang des Parlamentsvorbehalts bestimmt sich daher nach der Intensität, mit der die Grundrechte der Regelungsadressat betroffen sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 274; vgl. auch VerfGH des Landes Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. August 1993; NVwZ-RR 94, 158 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 10.12.2014 - 1 EO 655/14

    Maßstab für den Zugang zum Gymnasium; staatlich nicht anerkannte Privatschule; …

    Die gesetzliche Regelung zum Übergangsverfahren in den gymnasialen Bildungsweg in § 7 Abs. 2 ThürSchulG (i.d.F. der Bekanntmachung vom 30. April 2003, zuletzt geändert duch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz vom 3. Januar 2013) (juris: SchulG TH) entspricht nunmehr den verfassungsmäßigen Anforderungen (zur früheren Regelung des § 7 Abs. 2 ThürSchulG in der Fassung vom 6. August 1993 - GVBl. S. 445 - (juris: SchulG TH) vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 - juris).

    Rn. 7 Anders als noch in der ursprünglichen Fassung des Thüringer Schulgesetzes von 1993 (vgl. hierzu ThürOVG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 - juris) hat der Gesetzgeber nunmehr selbst die wesentlichen Entscheidungen für den Übergang auf das Gymnasium getroffen und dies nicht mehr weitgehend dem Verordnungsgeber überlassen.

    Dies trägt der verfassungsrechtlichen Vorgabe Rechnung, dass das in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verankerte Wahlrecht der Eltern nicht mehr als notwendig begrenzt werden darf, auch wenn der Staat grundsätzlich das Recht hat, den Zugang zum Gymnasium einzuschränken, um dem ihm übertragenen Erziehungsauftrag gerecht zu werden und einen funktionsfähigen Schulbetrieb zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70 - BVerfGE 34, 165, 184; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 - juris - Rdn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 28. September 2000 - 19 E 691/00 - juris).

  • VG Leipzig, 06.08.2014 - 4 L 455/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufname an eine bestimmte Schule

    Dazu gehört auch die Befugnis, die verschiedenen Bildungswege von Zulassungsvoraussetzungen abhängig zu machen, um so deren Funktionsfähigkeit und damit auch die grundrechtlich geschützten Positionen der bereits an eine Schule aufgenommenen Schüler und ihrer Eltern abzusichern (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 22.10.1996, LKV 1997, 291;… Brosius-Gersdorf, in: Dreier, Grundgesetz Kommentar, 3. Aufl. 2013, Art. 7 Rn. 44 ff. m.w.N.).

    Dieses Wahlrecht darf durch den Staat nicht mehr als notwendig begrenzt werden (…vgl. BVerfG, Urt. v. 6.12.1972, BVerfGE 34, 165 [BVerfG 06.12.1972 - 1 BvR 95/71] [184 f.]; Beschl. v. 22.6.1977, BVerfGE 45, 400 [415 ff.]; ThürOVG, Beschl. v. 22.10.1996, LKV 1997, 291).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2007 - 19 B 1207/07

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zu einer Realschule nach Abschluss der vierten …

    OVG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 -, juris Rdnr. 6; VG Berlin, Beschluss vom 23. August 2000 - 3 A 715/00 -, NVwZ 2001, 948, 949 f., und Urteil vom 2. Juli 1999 - 3 A 1753/96 -, juris Rdnr. 36 - 38.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2020 - 3 S 54.20

    Versagung der Aufnahme an ein Gymnasium mit sechsjährigem Bildungsgang

    Das Wahlrecht der Eltern zwischen den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulformen darf jedoch nicht mehr als notwendig begrenzt werden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 6. Dezember 1972 - 1 BvR 230/70, 1 BvR 95/71 - juris Rn. 78, 85;… Beschluss vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - juris Rn. 61; Verfassungsgericht Brandenburg…, Beschluss vom 25. Februar 1999 - VfGBbg 41/98 - juris Rn. 29; OVG Bautzen…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 B 435/13 - juris Rn. 15 ff.; OVG Münster…, Beschluss vom 2. August 2007 - 19 B 1058/07 - juris Rn. 3, 6; VGH München, Beschluss vom 7. November 1996 - 7 CE 96.3145 - BayVBl. 1997, 431, 432; OVG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08

    Einstufungsentscheidung; Realschulabschluss; Rechtsgrundlage; Rechtsverordnung; …

    Mit Blick auf diese Grundrechtsrelevanz ist es bei einer - wie hier - unwirksamen Regelung über die Leistungsvoraussetzungen der Einstufungsentscheidung Sache des Gerichts, im Rahmen einer Notkompetenz die äußersten Grenzen der Leistungsanforderungen zu bestimmen (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 22.10.1996 - 1 EO 539/96 - LKV 1997, 291; Sächs. OVG, Beschl. v. 10.11.1992 - 2 S 228/92 - SächsVBl. 1993, 42).
  • VG Saarlouis, 17.03.2008 - 1 L 169/08

    Im Saarland ist die Aufnahme in das Gymnasium von der Eignung abhängig gemacht. …

    Rn. 18 so OVG Sachsen, Beschluss vom 09.11.1993 - 2 S 315/93 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1989 - 9 S 2707/89 -, SPE 860 Nr. 29; im Ergebnis entsprechend auf die Aufnahmeprüfung abstellend: OVG Thüringen, Beschluss vom 22.10.1996 1 EO 539/96 -, SPE 860 Nr. 34; anders zum nordrhein-westfälischen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.08.2007 - 19 B 689/07 -, NVwZ-RR 2008, 109; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2001 - 3 V 27/01 - wonach das Übergangsverfahren einer Nivellierung dient.
  • VG Berlin, 23.08.2000 - 3 A 715.00

    Anspruch auf eine Gymnasialempfehlung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; …

    Denn zumindest der Maßstab der Beurteilung und Eckpunkte - z. B. in Gestalt eines Notendurchschnitts aller Fächer oder der Kernfächer - können, wie dies in anderen Bundesländern auch geschehen ist (für Baden-Württemberg vgl. insoweit VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Dezember 1989 - 9 S 2707.89 - NVwZ 1992, 246; für Thüringen vgl. z. B. OVG Weimar, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539.96 - LKV 1997, 291, VG Meiningen, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 8 E 567.96.Me - LKV 1997, 294), ohne weiteres festgelegt werden, ohne dass dadurch der zweifellos erforderliche pädagogische Beurteilungsspielraum unangemessen eingeengt würde.
  • VG Halle, 05.09.2008 - 3 B 143/08

    Verwaltungsgericht Halle hält derzeitige Regelung der Schullaufbahnempfehlung für …

    Der Staat darf aber nicht soweit gehen, dass er einen der Begabungsrichtung und Begabungshöhe für den Schüler oder die Schülerin geeigneten Bildungsgang feststellt und davon den Zugang abhängig macht und damit eine so genannte positive Auslese trifft, mag dies aus pädagogischer Sicht auch sinnvoll erscheinen (so ausdrücklich: Thüringer OVG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 1 EO 539/96 -LKV 1997, 291).
  • VG Weimar, 13.04.2011 - 3 K 740/10

    Zulassung einer sachverständigen Stelle; richterliches Notrecht bei …

    Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 22.10.1996 - 1 EO 539/96 - Juris, Rdnr. 11) sowie das erkennende Gericht (vgl. etwa den Beschluss vom 27.08.1998 - 2 E 1953/98.We - BA. S. 4, n.v.) haben im Übrigen bereits eine richterliche Notkompetenz bei der Feststellung der Nichtigkeit einer Rechtsverordnung bejaht.
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