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Rechtsprechung
   VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6984
VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02 (https://dejure.org/2002,6984)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.07.2002 - 1 G 2239/02 (https://dejure.org/2002,6984)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 1 G 2239/02 (https://dejure.org/2002,6984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 BImSchG, § 22 BImSchG, § 34 BauGB, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO, § 6 Abs 2 Nr 4 BauNVO
    Mobilfunksendeanlagen in Baugebieten;Bewertung von Elektrosmog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Leitsatz)

    Elektromagnetische Strahlung von Mobilfunksendeanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung einer Mobilfunkstation auf einer als Gewerbegebiet ausgewiesenen Fläche nahe eines nach dem Bebauungsplan ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiets; Voraussetzungen für den vorläufigen Rechtsschutz eines Nachbarn; Voraussetzungen für die Entstehung von Immissionen ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 196
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02
    Rn. 14 Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Rn. 15 Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Zum anderen hat es zu würdigen, ob der Rechtsbehelf des Dritten - auch unter Berücksichtigung des von ihm eventuell glaubhaft gemachten Tatsachenvorbringens - wahrscheinlich Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Rn. 17 Ein Abwehrrecht des Dritten gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 4 TH 2064/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein …

    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02
    Nach § 3 Abs. 1 BImSchG sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile - darunter sind vor allem Vermögenseinbußen, die auf physischen Einwirkungen beruhen, zu verstehen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - oder erhebliche Belästigungen - dies sind unzumutbare Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens unterhalb der Schwelle der Gesundheitsbeeinträchtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.03.1993 - 10 S 1735/91 -, VBlBW 1994, 239; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -) - für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

    Derartige Einwirkungen sind den davon Betroffenen grundsätzlich unzumutbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; Hess. VGH, Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

    Die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind aufgrund der Einbeziehung der Nachbarschaft nachbarschützend (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil vom 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884; Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss vom 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -, NVwZ 1993, 1119; Beschluss vom 30.12.1994 - 4 TH 2064/94 -).

  • VG Gießen, 18.06.2002 - 1 G 1689/02

    Mobilfunksendeanlage; Kirchturm; Genehmigungsfreiheit; Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Gießen, 08.07.2002 - 1 G 2239/02
    Rn. 19 Nicht einzugehen ist auf die Frage, ob die streitbefangene Mobilfunksendeanlage überhaupt baugenehmigungspflichtig war oder nicht (zum Meinungsstreit vgl. Hess. VGH erstmals in seinem Beschluss vom 19.12.2000 - 4 TG 3629/00 - und VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -), denn der Beigeladenen zu 1. wurde dafür eine Baugenehmigung erteilt.

    Nach der seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ergangenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können bei Einhaltung dieser Verordnung keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunk oder vergleichbare Anlagen festgestellt werden; eine Unterschreitung der sich nach der 26. BImSchV ergebenden Sicherheitsabstände wurde in keinem Fall verlangt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 -, NVwZ 1998, 419; VG Schleswig, Urteil vom 22.08.1997 - 12 A 77/93 -, NVwZ 1998, 434; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 1 S 746/96 -, DÖV 1998, 431; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.1997 - 10 S 4/96 -, NVwZ 1998, 416 ; Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 - VG Gießen, Beschluss vom 29.08.2000 - 1 G 2224/00 - Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 -).

    Es handelt sich - dies zeigt auch die Überschrift "Planung" - um eine raumbezogene Planungsvorschrift mit einer in das Planungsstadium vorverlagerten Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.09.1981 - 4 B 114.81 -, NJW 1982, 348; Urteil vom 04.05.1988 - 4 C 2.85 -, NVwZ 1989, 151; VG Gießen, Beschluss vom 18.06.2002 - 1 G 1689/02 - Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand April 1999, Band I § 50 Anm. 2 u. 3;… Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Aufl. 1999, § 50 Rn. 1 u. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    OVG NRW, Urteil vom 24.6.1987 - 11 A 1389/85 -, BRS 50 Nr. 48; Nds. OVG, Urteil vom 8.1.1987 - 6 A 6/85 -, BauR 1988, 61; Weyreuther, Bundes- und Landesbaurecht, BauR 1972, 1, 4 ("knallige" Außenwerbung), Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, § 1 BauNVO Rn. 155 ff.; Fickert/Fieseler, a.a.O., Vorbem. §§ 2 bis 9, 12 bis 14 Rn. 8.4., m.w.N.; dies wird vom VG Gießen, Beschluss vom 8.7.2002 - 1 G 2239/02 -, NuR 2003, 60 ff. nicht hinreichend beachtet.
  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz - …

    Dies ist hier - wie gezeigt - der Fall (vgl. hierzu insgesamt Beschluss des erkennenden Gerichts vom 08.07.2002 - 1 G 2239/02 -, NuR 2003, 60 f.).

    Sofern es sich hier um ein Mischgebiet handeln sollte - wofür nach Auffassung der Kammer aber kaum Anhaltspunkte sprechen -, wäre die streitbefangene Anlage als "sonstiger, nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb" (vgl. hierzu VG Gießen, Beschluss vom 08.07.2002 - 1 G 2239/02 -, NuR 2003, 60) nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ohne Weiteres zulässig.

  • VG Osnabrück, 27.11.2006 - 2 B 94/06

    Zulässigkeit der Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet.

    Denn auch in einem solchen Gebiet wäre eine Mobilfunkstation als eine das Wohnen nicht störende und der allgemeinen Zweckbestimmung des Gebiets deshalb nicht zuwiderlaufende gewerbliche Nutzung (…vgl. Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 4 Rn. 9.47; VGH Kassel, B. v. 29.07.1999 - 4 TG 2118/99 -, BRS 62 Nr. 83; VG Gießen, B. v. 08.07.2002 - 1 G 2239/02 -, NVwZ-RR 2003, 196) zumindest ausnahmsweise zulässig (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO), so dass jedenfalls der grundsätzliche Anspruch der Antragsteller auf Bewahrung der vorhandenen Gebietsart nicht verletzt wäre.
  • VG Oldenburg, 05.11.2003 - 7 B 3537/03
    Mobilfunkanlagen sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur auch zur Überzeugung der beschließenden Kammer nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. hierzu: VG Gießen, Beschluss vom 8. Juli 2002 - 1 G 2239/02 -, NVwZ-RR 2003, 196 ff.;… Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 10. Auflage 2002, § 4 Rdnr. 9.47 a.E.; Wahlfels, Mobilfunkanlagen zwischen Rechtsstreit, Vorsorge und Selbstverpflichtung, NVwZ 2003, 653 (659)).
  • VG Oldenburg, 05.11.2003 - 4 B 3537/03

    Antennenträger; faktisches Mischgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Mobilfunkanlagen sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und Literatur auch zur Überzeugung der beschließenden Kammer nicht störende Gewerbebetriebe (vgl. hierzu: VG Gießen, Beschluss vom 8. Juli 2002 - 1 G 2239/02 -, NVwZ-RR 2003, 196 ff.;… Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 10. Auflage 2002, § 4 Rdnr. 9.47 a.E.; Wahlfels, Mobilfunkanlagen zwischen Rechtsstreit, Vorsorge und Selbstverpflichtung, NVwZ 2003, 653 (659)).
  • VG Hamburg, 10.01.2005 - 19 K 5715/03

    Wirksamkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Basisstation …

    Bei der Errichtung und dem Betrieb einer wie hier aus Antennenmast und Basisstation bestehenden Mobilfunkanlage handelt es sich um eine solche nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzung (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. März 2003, 7 B 1717/02; VG Gießen, Beschluss vom 8. Juli 2002, 1 G 2239/02; VGH Mannheim…, Beschluss vom 2. März 2004, a.a.O.).
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