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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19024
VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06 (https://dejure.org/2006,19024)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2006 - 1 G 2541/06 (https://dejure.org/2006,19024)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2006 - 1 G 2541/06 (https://dejure.org/2006,19024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 VAG, § 4 VAG, § 5 Abs 1 VAG, § 81 VAG, § 83 VAG
    Qualifizierung eines Scheinversicherungsunternehmens als Versicherungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1 VAG.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Scheinversicherungsunternehmens als Versicherungsunternehmen i. S. d. § 1 Abs. 1 VAG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 54.81

    Fehlender Rechtsanspruch - Satzungsmäßige Leistung - Versicherungsgeschäft - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Hat die Tätigkeit einer Vereinigung nicht die rechtsgeschäftliche entgeltliche Übernahme von Risiken in dem dargelegten Sinn zum Gegenstand, so betreibt die Vereinigung kein Versicherungsgeschäft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83; Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81;… Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83).

    Die Kammer teilt insoweit nicht die Auffassung des BVerwG in einem allerdings schon fast 20 Jahre alten Urteil, wonach diese Regelung leer laufe (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1986 a.a.O. - juris Tz 28).

    Dieses Gericht hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen aus den 80er Jahren und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass nur echte Versicherungsunternehmen solche im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83 - Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81 - Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83 -).

    Rn. 46 In dem Urteil vom 25.11.1986 (a.a.O juris TZ 51) ist dagegen ausgeführt, dass eine Satzungsvorschrift, die Rechtsansprüche zwar formal ausschließt, aber mit den übrigen Satzungsvorschriften nicht vereinbar ist, nicht zum Ausschluss des Aufsichtsregimes führt.

  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.83

    Versicherungsgeschäft - Entgeltliche Risikoübernehme - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Hat die Tätigkeit einer Vereinigung nicht die rechtsgeschäftliche entgeltliche Übernahme von Risiken in dem dargelegten Sinn zum Gegenstand, so betreibt die Vereinigung kein Versicherungsgeschäft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83;… Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81; Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83).

    Dieses Gericht hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen aus den 80er Jahren und unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass nur echte Versicherungsunternehmen solche im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1986 - 1 A 45/83 - Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 54/81 - Urt. v. 24.02.1987 - 1 A 49/83 -).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Widerruf von Leistungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14.01.1987 (1 BvR 1052/79 - BVerfGE 65, 196, 197, 211) - dem Bundesarbeitsgericht folgend - festgestellt, dass die Ansprüche gegen die Unterstützungskassen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG den Charakter von Rechtsansprüchen hätten, die der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen widerrufen könne.
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Unterstützungskasse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14.01.1987 (1 BvR 1052/79 - BVerfGE 65, 196, 197, 211) - dem Bundesarbeitsgericht folgend - festgestellt, dass die Ansprüche gegen die Unterstützungskassen im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG den Charakter von Rechtsansprüchen hätten, die der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen widerrufen könne.
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Auskunftspflicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Die Kammer vermag darin, dass der Antragsteller zu 1 die seinen "guten Ruf" gegenüber den Kunden beeinträchtigenden Mitteilungen höchst persönlich vornehmen muss, keine unzulässige Selbstbezichtigung zu erkennen, die sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt (vgl. BVerfG, B. v. 13.01.1881 - 1 BvR 116/77).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 A 26.91

    Versicherungsgeschäft - KfZ-Schmierölzusatz - Garantie des Verkäufers gegenüber …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Von einer Versicherung kann danach nämlich nur dann die Rede sein, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (…vgl. zuerst: BVerwG, Urt. v. 22.03.1956 - I C 147.54; zuletzt: Urt. v. 29.09.1992 - 1 A 26/91.).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Die Arbeitsgerichte hielten es deshalb mit dem Grundsatz von Treu und Glauben in seiner spezifischen arbeitsrechtlichen Ausprägung (§ 242 BGB) nicht vereinbar, wenn die Leistung trotz der erbrachten langjährigen Betriebstreue letztlich doch nicht erbracht werden muss, weil ein Rechtsanspruch durch entsprechende Klauseln ausgeschlossen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 17.05.1973 - 3 AZR 381/72).
  • BVerwG, 22.03.1956 - I C 147.54

    Unterstützungseinrichtung zur Versorgung der Hinterbliebenen verstorbener Ärzte - …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2006 - 1 G 2541/06
    Von einer Versicherung kann danach nämlich nur dann die Rede sein, wenn gegen Entgelt für den Fall eines ungewissen Ereignisses bestimmte Leistungen übernommen werden, wobei das übernommene Risiko auf eine Vielzahl durch die gleiche Gefahr bedrohter Personen verteilt wird und der Risikoübernahme eine auf dem Gesetz der großen Zahl beruhende Kalkulation zugrunde liegt (vgl. zuerst: BVerwG, Urt. v. 22.03.1956 - I C 147.54;… zuletzt: Urt. v. 29.09.1992 - 1 A 26/91.).
  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2008 - Az. 1 O 1921/08.F - und der Festsetzungsbeschluss vom 14. August 2007 - Az. 1 G 2541/06 -, soweit er sich auf den Antragsgegner bezieht, aufgehoben und das Verfahren wird zur Entscheidung über den Antrag der Antragsteller auf Festsetzung der Vergütung an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurückverwiesen.

    Bezogen auf das vorliegende Verfahren lehnte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz mit Beschluss vom 7. September 2006 (Az. 1 G 2541/06) ab, die nur für den Verein erhobene Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 1. Februar 2007 (Az. 6 TG 2244/06) zurück.

    den zugunsten der Antragsteller ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 1 G 2541/06 (2) - ohne Datum, ausgefertigt am 15. August 2007, aufzuheben.

  • VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 159/08

    Keine Versicherungsaufsicht über Unternehmen, die nur den Anschein erwecken, dass …

    An der im Beschluss der Kammer vom 07.09.2006 (1 G 2541/06) geäußerten Auffassung, dass der Versicherungsaufsicht nach § 81ff. VAG auch solche Unternehmen unterliegen, die im Geschäftsverkehr den Eindruck erwecken, Versicherungsgeschäfte zu tätigen, obwohl sie tatsächlich keine Versicherungsgeschäfte zum Gegenstand haben, hält die Kammer nicht mehr fest.

    Dieser Verein gewährte den Mitgliedern des Klägers Unterstützungsleistungen für Krankheiten, Unfälle und andere Ereignisse nach Maßgabe der Allgemeinen Mitgliederbedingungen der UX e.V. für Krankheitskosten- , Anwartschafts- und Krankentagegeld (MGB-Resident), die jedenfalls noch bis in das Jahr 2008 im Internet veröffentlicht waren und von der erkennenden Kammer in dem Verfahren 1 G 2541/06 noch unmittelbar zur Kenntnis genommen werden konnten (u.a.: http://www.yyy.html [06.09.2006]), und den besonderen Bestimmungen der einzelnen Tarife.

    Dies war auch noch am 06.09.2006 der Fall, jenem Tag, an dem das Gericht im Rahmen des Eilverfahrens 1 G 2541/06 die Internetauftritte der Fa. Z GmbH in Augenschein genommen hat.

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2008 - 1 L 1829/08

    Ordnungsmaßnahmen gegen Webhoster

    Rn. 16 Wie die Kammer bereits in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 07.09.2006 (1 G 2541/06) entschieden hat, betreibt der Y e.V. im Zusammenwirken mit dem Z e.V. (Neuß) das Versicherungsgeschäft, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen.
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