Rechtsprechung
| FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 2005, § 3 Abs 9 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, Anl 2 Nr 49 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 14 UStG 2005 vom 12.12.2019
Die Zurverfügungstellung eines Zugangs zum Bezug von E-Paper für Print-Abonnenten einer Zeitschrift ohne gesondert vereinbartes Entgelt unterliegt vor der Anwendbarkeit des mit Gesetz vom 12.12.2019 eingeführten ermäßigten Steuersatzes auf E-Paper dem Regelsteuersatz - ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lieferung der Print-Ausgaben und Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Paper als zwei eigenständige Leistungen
- rechtsportal.de
Lieferung der Print-Ausgaben und Zurverfügungstellung des Zugangs zum E-Paper als zwei eigenständige Leistungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Steuersatz von E-Paper-Ausgaben
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ohne gesonderte Berechnung eines zusätzlichen Entgelts den Print-Abonnenten einer Zeitung in den Jahren 2009-2012 eingeräumte Möglichkeit zum Zugang auch zu den E-Paper-Ausgaben als umsatzsteuerlich eigenständige, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
- BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BFH, 03.04.2013 - V B 125/12
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Die einfachste Berechnungsmethode ist die Aufteilung anhand der jeweiligen Einzelverkaufspreise (vgl. BFH vom 3. April 2013 V B 125/12, BStBl II 2013, 973).Rn. 48 Im BMF-Schreiben vom 28. November 2013 (IV D 2 - S7200/13/10004, UR 2014, 42) wurden im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 3. April 2013 (V B 125/12, BStBl II 2013, 973) Grundsätze zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises festgelegt.
- EuGH, 10.12.2002 - C-491/01
British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Allerdings räumt der EuGH dem Unionsgesetzgeber beim Erlass einer steuerlichen Maßnahme, bei der er Entscheidungen politischer, wirtschaftlicher und sozialer Art treffen, divergierende Interessen in eine Rangfolge bringen oder komplexe Beurteilungen vornehmen müsse, in diesem Rahmen ein weites Ermessen ein und beschränkt die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen auf offensichtliche Fehler (vgl. in diesem Sinne EuGH vom 10. Dezember 2002 C-491/01 Rs. British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, ABl EG 2003, Nr C 31, 3 , sowie vom 17. Oktober 2013 C-203/12 Rs. Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, ABl EU 2013, Nr C 367, 12). - EuGH, 07.03.2017 - C-390/15
Der Grundsatz der Gleichbehandlung steht dem Ausschluss auf elektronischem Weg …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Bei dieser Prüfung von Entscheidungsspielräumen hat der EuGH ein sachliches Differenzierungskriterium in der Erwägung gesehen, im Rahmen einer Sonderreglung für den elektronischen Handel die auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen klaren, einfachen und einheitlichen Regeln zu unterwerfen, damit der für diese Dienstleistungen geltende Mehrwertsteuersatz zweifelsfrei ermittelt werden könne und so die Handhabung dieser Steuer durch die Steuerpflichtigen und die nationalen Finanzverwaltungen erleichtert werde; demzufolge hat er entschieden, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung dem Ausschluss auf elektronisch Weg gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nicht entgegensteht (EuGH vom 7. März 2017 C-390/15 Rs. RPO, ABl EU 2017, Nr C 144, 5;…Gehm in Hartmann/Metzenmacher, UStG § 12, Rz. 6).
- BFH, 03.12.2015 - V R 43/13
Steuersatz bei Überlassung digitaler oder elektronischer Sprachwerke im Sinne des …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Auch der BFH hat für das Jahr 2011 in E-Books keine Bücher i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 Buchst. a zum UStG gesehen (BFH vom 3. Dezember 2015 V R 43/13, BStBl II 2016, 858). - EuGH, 17.10.2013 - C-203/12
Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka - Richtlinie 2003/87/EG - System für …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Allerdings räumt der EuGH dem Unionsgesetzgeber beim Erlass einer steuerlichen Maßnahme, bei der er Entscheidungen politischer, wirtschaftlicher und sozialer Art treffen, divergierende Interessen in eine Rangfolge bringen oder komplexe Beurteilungen vornehmen müsse, in diesem Rahmen ein weites Ermessen ein und beschränkt die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung der Voraussetzungen auf offensichtliche Fehler (vgl. in diesem Sinne EuGH vom 10. Dezember 2002 C-491/01 Rs. British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, ABl EG 2003, Nr C 31, 3 , sowie vom 17. Oktober 2013 C-203/12 Rs. Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, ABl EU 2013, Nr C 367, 12). - EuGH, 10.03.2011 - C-497/09
Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Eine Leistung ist insbesondere dann Neben- und nicht Hauptleistung, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. z.B. EuGH u.a. vom 10. März 2011 C-497/09, Rs. Bog, ABl EU 2011, Nr. C 130, 6). - EuGH, 04.05.2023 - C-516/21
Finanzamt X () und machines fixés à demeure) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Der EuGH habe in einer aktuellen Entscheidung vom 4. Mai 2023 (Rs. C-516/21, BFH/NV 2023, 943) seine Rechtsprechung zur Frage der Einheitlichkeit einer Leistung noch einmal bestätigt (Bl. 391 ff.). - BFH, 14.02.2019 - V R 22/17
Pflanzenlieferungen für eine Gartenanlage
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…st. Rspr., vgl. BFH vom 16. März 2023 V R 17/21, BFH/NV 2023, 965; vom 21. April 2022 V R 2/22 (V R 6/18), BStBl II 2023, 460 und vom 14. Februar 2019 V R 22/17, BStBl II 2019, 350). - EuGH, 23.12.2015 - C-250/14
Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, sind …
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Rn. 24 Eine Leistung liege nämlich auch dann vor, wenn der Kunde die Möglichkeit habe, sie in Anspruch zu nehmen; auf die tatsächliche Inanspruchnahme komme es nicht an (so auch EuGH vom 23. Dezember 2015 C-250/14 und C-289/14). - BFH, 21.04.2022 - V R 2/22
Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen
Auszug aus FG Saarland, 22.08.2023 - 1 K 1270/21
Zum anderen kann sich eine einheitliche Leistung daraus ergeben, dass zwei oder mehrere Handlungen oder Einzelleistungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv einen einzigen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (…st. Rspr., vgl. BFH vom 16. März 2023 V R 17/21, BFH/NV 2023, 965; vom 21. April 2022 V R 2/22 (V R 6/18), BStBl II 2023, 460 und vom 14. Februar 2019 V R 22/17, BStBl II 2019, 350). - BFH, 16.03.2023 - V R 17/21
Grundstücksbezug sonstiger Leistungen
- BFH, 09.07.2025 - XI R 29/23
Kostenloser erstmaliger Zugang zum E-Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 22.08.2023 - 1 K 1270/21 aufgehoben.Rn. 25 2. Der Senat teilt zunächst die Auffassung des FG im Urteil vom 22.08.2023 - 1 K 1270/21 (EFG 2023, 1663, Rz 36 ff.) sowie des Österreichischen VwGH (Erkenntnis vom 22.11.2018 - Ra 2017/15/0091, https://www.ris.bka.gv.at, Rz 25), dass es sich nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile CPP vom 25.02.1999 - C-349/96, EU:C:1999:93; Frenetikexito vom 04.03.2021 - C-581/19, EU:C:2021:167; Digital Charging Solutions vom 17.10.2024 - C-60/23, EU:C:2024:896, m.w.N.) und des BFH (vgl. dazu Urteile vom 14.11.2018 - XI R 16/17, BFHE 263, 71, BStBl II 2021, 461; vom 17.07.2024 - XI R 8/21, BFHE 283, 559; Beschluss vom 10.01.2024 - XI R 11/23 (XI R 34/20), BFHE 283, 491, BStBl II 2024, 601, m.w.N.) bei der Lieferung der Zeitung und der Einräumung der Möglichkeit zum Abruf des E-Papers um zwei selbständige Hauptleistungen handelt.
- VG Saarlouis, 10.11.2021 - 1 K 926/19
Klaglosstellung nach Negativbescheinigung des Inhalts, dass der Kläger zur …
Nach dahingehender übereinstimmender Erledigungserklärung wurde der Rechtsstreit diesbezüglich abgetrennt, unter dem Aktenzeichen 1 K 1270/21 fortgeführt und eingestellt.
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