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| OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19 |
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- Justiz Schleswig-Holstein
§ 26 Abs 1 Nr 2 BNatSchG 2009, § 2 Abs 3 BNatSchG 2009, § 26 Abs 1 Nr 3 BNatSchG 2009, § 35 Abs 3 Nr 2 BauGB, § 35 Abs 3 Nr 5 BauGB
Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des erstrebten Landschaftsschutzes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (24)
- OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17
Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Daraus ergibt sich jedoch nur ein vorübergehendes Verbot, das zudem nur raumbedeutsame Windkraftanlagen erfasst, und von dem nach § 18a Abs. 2 LPlaG Ausnahmen zugelassen werden können (…vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 42-47; Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 87-94).Zudem hat der Umstand, dass ein Teil des Gebietes bereits anderweitig unter Schutz steht, keine Auswirkung auf die Schutzbedürftigkeit (Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 153).
Die auf raumbedeutsame Maßnahmen bezogene Abstimmungspflicht nach § 12 Abs. 1 LPlaG erfasst alles, was die Entwicklung im raumordnerischen Planungsraum oder Teilraum beeinflusst (vgl. Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 118).
Eine Regelung, die für einen bestimmten Bereich die Zulassung raumbedeutsamer Anlagen - grundsätzlich - ausschließt, ist selbst raumbedeutsam (vgl. Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 117 m. w. N.).
Anders als bei den streitgegenständlichen Sicherstellungsverordnungen der Verfahren 1 MR 4/17 bzw. 1 KN 8/17 hat die Landesplanungsbehörde hier ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass aus ihrer Sicht von dem Antragsgegner keine raumordnerischen Belange zu berücksichtigen seien; die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete ist von ihr vielmehr offensichtlich befürwortet worden.
Beide Schutzzwecke sind den Zielen des § 26 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG zuzuordnen (vgl. für den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 LSG-VO genannten Schutzzweck der Freihaltung des Landschaftsraums von vertikalen technischen Anlagen, von denen eine Fernwirkung ausgeht [insbesondere Windkraftanlagen und Masten] Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 150 m. w. N.).
Der auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft abstellende - ideelle - Schutzzweck bezieht sich im Unterschied zu den Schutzzwecken nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht auf ökologische Funktionen, Habitate oder Spezies, sondern - maßgeblich - auf das Landschaftsbild, das sich aus den optischen Eindrücken für einen Betrachter bzw. den "mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhängen von einzelnen Landschaftselementen" ergibt, wobei es auf einen für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter ankommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.09.1990, 4 C 44.87, juris Rn. 35; Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 151).
Auch der Umstand, dass die Landschaft auch ohne Schutz nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG nicht ungeschützt bleibt (vgl. § 35 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 5 BauGB, §§ 14 ff. BNatschG, §§ 8 ff. LNatschG), steht der Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes nicht entgegen (Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 151-154).
Eine mit dem Landschaftsschutz verbundene Beschränkung der Baufreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG, bedarf einer sachlichen Rechtfertigung, die eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Würdigung der betroffenen Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und der Bau- und Nutzungsinteressen der betroffenen Eigentümer andererseits erfordert (Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 178 m. w. N.).
Die gegenläufigen Bau- und Nutzungsinteressen der betroffenen Eigentümer sind typisierend zu ermitteln, zu gewichten und abzuwägen (Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 178-179 m. w. N.).
Dabei geht der Senat davon aus, dass die Annahme, dass Windenergieanlagen den (geschützten) Gebietscharakter der Landschaft "schlechthin" verändern oder dem besonderen Schutzzweck "schlechthin" zuwiderlaufen, in dieser Allgemeinheit nicht tragfähig ist (Urteil vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 185-187; vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 27.10.2017, 8 A 2351/14, juris Rn. 28; a. A. Sächs. OVG…, Urteil vom 30.08.2016, 4 C 7/15, juris Rn. 27).
Dies ist unverhältnismäßig (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 189).
Da die streitgegenständliche Landschaftsschutzgebietsverordnung gerade Windkraftanlagen im Blick hatte, dürfte dies nur schwer anzunehmen sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 189).
- OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17
Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Es habe mit der Landesplanung eine wiederholte Beteiligung und Abstimmung gegeben, angefangen von einem Abstimmungsgespräch am 21.04.2016 über eine gemeinsame Sitzung von Ausschüssen des Kreistages und Mitarbeitern der Landesplanung am 07.06.2016, eine schriftliche Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) vom 14.06.2017, eine weitere Besprechung am 01.11.2017 sowie nach dem Beschluss des Senats vom 27.10.2017 (1 MR 4/17) einen weiteren Austausch am 09.11.2017.Daraus ergibt sich jedoch nur ein vorübergehendes Verbot, das zudem nur raumbedeutsame Windkraftanlagen erfasst, und von dem nach § 18a Abs. 2 LPlaG Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 42-47;… Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 87-94).
Bereits die erhebliche Flächengröße des Geltungsbereichs der streitgegenständlichen Landschaftsschutzgebietsverordnung (14.836 ha, das entspricht etwa 7% des Gebiets des Antragsgegners) begründet ihre Raumbedeutsamkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 LPlaG (vgl. Beschluss des Senats vom 27.10.2017, 1 MR 4/17, juris Rn. 80, …sowie Urteil des Senats vom 21.12.2017, juris Rn. 120-122 zu 29.000 ha sowie Rn. 139-141 zu 782 ha).
Die Entscheidung des Senats im Verfahren 1 MR 4/17 (Beschluss vom 27.10.2017) führt im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
Anders als bei den streitgegenständlichen Sicherstellungsverordnungen der Verfahren 1 MR 4/17 bzw. 1 KN 8/17 hat die Landesplanungsbehörde hier ausdrücklich zu erkennen gegeben, dass aus ihrer Sicht von dem Antragsgegner keine raumordnerischen Belange zu berücksichtigen seien; die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete ist von ihr vielmehr offensichtlich befürwortet worden.
- OVG Schleswig-Holstein, 08.05.1996 - 1 L 158/95
Genehmigungsvermerk; Bebauungplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Die Ausfertigung ist Wirksamkeitsvoraussetzung einer Norm (BVerwG…, Beschluss vom 21.12.2011, 8 B 72.11, juris Rn. 9…, Urteil vom 01.07.2010, 4 C 4.08, juris Rn. 13…, Urteil vom 05.02.2009, 7 CN 1.08, juris Rn. 23…, Beschluss vom 27.01.1998, 4 NB 3.97, juris Rn. 16, jeweils m. w. N., Beschluss vom 15.04.1988, 4 N 4.87, juris Rn. 21; Urteil des Senats vom 08.05.1996, 1 L 158/95, juris Rn. 25).Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (Urteil des Senats vom 08.05.1996, 1 L 158/95, juris Rn. 25, Schl.-Holst. OVG…, Urteil vom 18.01.2018, 3 KN 4/14, juris Rn. 37, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Der auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft abstellende - ideelle - Schutzzweck bezieht sich im Unterschied zu den Schutzzwecken nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht auf ökologische Funktionen, Habitate oder Spezies, sondern - maßgeblich - auf das Landschaftsbild, das sich aus den optischen Eindrücken für einen Betrachter bzw. den "mit dem Auge wahrnehmbaren Zusammenhängen von einzelnen Landschaftselementen" ergibt, wobei es auf einen für die Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.1990, 4 C 44.87, juris Rn. 35;… Urteil des Senats vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 151). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2017 - 8 A 2351/14
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides zur Errichtung einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Dabei geht der Senat davon aus, dass die Annahme, dass Windenergieanlagen den (geschützten) Gebietscharakter der Landschaft "schlechthin" verändern oder dem besonderen Schutzzweck "schlechthin" zuwiderlaufen, in dieser Allgemeinheit nicht tragfähig ist (…Urteil vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 185-187; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.10.2017, 8 A 2351/14, juris Rn. 28; a. A. Sächs. OVG…, Urteil vom 30.08.2016, 4 C 7/15, juris Rn. 27). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 8 B 10738/17
Kein Baustopp für Windparks im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Eine Befreiung erfordert überdies einen atypischen, vom Normgeber erkennbar nicht vorhergesehenen Fall (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27.04.2017, 8 B 10738/17, juris Rn. 8). - OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Darüber hinaus ergibt sich die Raumbedeutsamkeit daraus, dass die Landschaftsschutzgebietsverordnung generell die Errichtung von Windkraftanlagen und damit auch die Errichtung solcher Anlagen, die aufgrund ihrer Höhe von mehr als 100 m ihrerseits raumbedeutsam sind (vgl. Urteil des Senats vom 29.03.2017, 1 LB 2/15, juris Rn. 49 m. w. N.), ausschließt. - OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15
Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Dabei geht der Senat davon aus, dass die Annahme, dass Windenergieanlagen den (geschützten) Gebietscharakter der Landschaft "schlechthin" verändern oder dem besonderen Schutzzweck "schlechthin" zuwiderlaufen, in dieser Allgemeinheit nicht tragfähig ist (…Urteil vom 21.12.2017, 1 KN 8/17, juris Rn. 185-187; vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 27.10.2017, 8 A 2351/14, juris Rn. 28; a. A. Sächs. OVG, Urteil vom 30.08.2016, 4 C 7/15, juris Rn. 27). - BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Auch bei Vorliegen eines schutzbedürftigen Gebietes darf ein Bauverbot in einer Landschaftsgebietsschutzverordnung materiell nicht weiter reichen, als es im Interesse des gesetzlich anerkannten Schutzgutes bzw. der Schutzzwecke erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 12.07.1956, I C 91.54, juris Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18
Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19
Ausweislich einer internen E-Mail des Fachbereichsleiters des Antragsgegners vom 01.11.2017 (Beiakte B zu 1 KN 6/18, Blatt 77) gab es an diesem Tag auch noch ein Gespräch zwischen ihm und dem Mitarbeiter der Landesplanungsbehörde bezüglich der vier geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnungen. - OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13
Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur …
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
- VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967
Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08
Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …
- BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97
"Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener …
- BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78
Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen
- BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08
Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19
Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand
- BVerwG, 03.04.2019 - 4 A 1.18
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- BVerwG, 21.12.2011 - 8 B 72.11
Zur Reichweite des Rechtsstaatsprinzips für das Verkündungsverfahren; …
- VGH Bayern, 04.08.2017 - 15 N 15.1713
Anlagenbezogene Planung im Sinne einer Einzelfallregelung in einem Baugebiet
- OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die …
- OVG Sachsen, 06.06.2001 - 1 D 442/99
Ausfertigungsvermerk einer Satzung; Überprüfung eines Bebauungsplan; …
- VGH Bayern, 28.10.2014 - 15 N 12.1633
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausfertigungsfertigungsmangel; Fehlen …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20
Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und …
OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58, juris).Diese Funktion kann die Ausfertigung einer mehrere Seiten umfassenden Satzung jedoch grundsätzlich nur dann erfüllen, wenn entweder alle Einzelteile bzw. Einzelblätter fest miteinander verbunden oder jeweils einzeln ausgefertigt sind (vgl. zur Ausfertigung einer Verordnung Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 60, juris).
Möglich ist ferner, dass sich eine nur auf einem Blatt erfolgte Ausfertigung auch ohne eine körperliche Verbindung auf die anderen Blätter erstreckt, wenn alle Einzelblätter zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Gesamtnorm ausgeschlossen ist oder auf den ausgefertigten Teilen/Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Norm Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (vgl. zur Ausfertigung einer Verordnung Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 61, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, Rn. 20, juris; Sächs. OVG…, Urteil vom 6. Juni 2001, 1 D 442/99, juris Rn. 35; vgl. zur Erfüllung der Identitätsfunktion bei zweifelsfrei feststellbarem Inhalt BVerwG…, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, Rn. 19, juris).
Eine zweifelsfreie Individualisierung kann z. B. bei einem Text über mehrere Seiten dadurch ermöglicht werden, dass über die fortlaufende Seitenzahlangabe sowie durch die Angabe eines Datums und eines Regelungsbezugs auf allen zur Norm gehörenden Seiten eindeutig bestimmt wird, welche Einzelteile vom Ausfertigungsvermerk erfasst werden (zur Ausfertigung einer Verordnung Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 61, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, Rn. 20; Sächs. OVG…, Urteil vom 6. Juni 2001 - 1 D 442/99 - Rn. 35 juris).
Die Entnahme oder das Auswechseln von Einzelblättern ohne Substanzzerstörung wäre bei dieser Sachlage problemlos möglich (hierauf haben auch abgestellt Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 60, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 15 N 12.1633 -, juris Rn. 42).
OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 57, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19
Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine …
OVG, Urteil vom 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.04.2021 - A 1208/18 -, Rn. 23 f., juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24.02.2021 - 8 C 10349/20 -, Rn. 48, juris).OVG, Urteil vom 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58, juris; Schl.-Holst.
OVG, Urteil vom 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58, juris; Schl.-Holst.
Aus Vorstehendem, insbesondere dem nicht bestehenden Erfordernis der Herstellung einer Originalurkunde, folgt, dass die teilweise in der Rechtsprechung, auch der des Senats, aufgestellten Anforderungen an die Ausfertigung gemeindlicher Satzungen, insbesondere die Anforderung, dass bei einer mehrere Seiten umfassenden Satzung entweder alle Einzelteile bzw. Einzelblätter fest miteinander verbunden oder jeweils einzeln ausgefertigt sein müssen und andernfalls eine ordnungsgemäße Ausfertigung nur bei einer hohen Anforderungen genügenden "gedanklichen Schnur", die die Entnahme oder das Auswechseln von Blättern ohne Substanzverlust unmöglich macht, angenommen werden kann (Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 24.09.2020 - 1 MR 5/20 -, Rn. 37, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 28.04.2017 - 15 N 15.967 -, Rn. 40, juris; ebenso zur Ausfertigung einer Verordnung Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 60, juris), über den bundesrechtlich gebotenen Mindeststandard hinausgehen.
Die Entnahme oder das Auswechseln von Einzelblättern ohne Substanzzerstörung wäre bei dieser Sachlage problemlos möglich (hierauf haben abgestellt Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 24.09.2020 - 1 MR 5/20 -, Rn. 37, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 60, juris; Bay. VGH…, Urteil vom 28.10.2014 - 15 N 12.1633 -, Rn. 42, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteile vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, Rn. 58…, vom 8. Mai 1996 - 1 L 158/95 -, Rn. 25, …und vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 - Rn. 37, jeweils juris m. w. N.).Diese Funktion kann die Ausfertigung einer mehrere Seiten umfassenden Satzung erfüllen, wenn entweder alle Einzelteile bzw. Einzelblätter fest miteinander verbunden oder jeweils einzeln ausgefertigt sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 60).
Ferner ist einer ordnungsgemäßen Ausfertigung dann genügt, wenn sich eine nur auf einem Blatt erfolgte Ausfertigung auch ohne eine körperliche Verbindung auf die anderen Blätter erstreckt, wenn alle Einzelblätter zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Gesamtnorm ausgeschlossen ist oder auf den ausgefertigten Teilen/Seiten in einer Weise auf die nicht ausgefertigten Bestandteile der Norm Bezug genommen wird, die jeden Zweifel an der Identität bzw. Zusammengehörigkeit ausschließt (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 1 ZB 20.409 -, juris, Rn. 7;… Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20; Sächsisches OVG…, Urteil vom 6. Juni 2001 - 1 D 442/99 -, juris, Rn. 35; vgl. zur Erfüllung der Identitätsfunktion bei zweifelsfrei feststellbarem Inhalt BVerwG…, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 -, juris, Rn. 19).
Eine zweifelsfreie Individualisierung kann z. B. bei einem Text über mehrere Seiten dadurch ermöglicht werden, dass über die fortlaufende Seitenzahlangabe sowie durch die Angabe eines Datums und eines Regelungsbezugs auf allen zur Norm gehörenden Seiten eindeutig bestimmt wird, welche Einzelteile vom Ausfertigungsvermerk erfasst werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 24. September 2020 - 1 MR 5/20 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris, Rn. 61; Bayerischer VGH…, Urteil vom 4. August 2017 - 15 N 15.1713 -, juris, Rn. 20).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KN 53/21
Normenkontrolle eines Regionalplans, Abwägungsmangel bei Verkennung einer …
Mit Urteilen vom 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 und 1 KN 5/19 - erklärte der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Verordnungen im Normenkontrollverfahren für unwirksam. - OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2026 - 6 KN 6/24
Straßenreinigungssatzung Wedel ist unwirksam
Aus dieser Funktion der Ausfertigung folgt, dass geprüft werden muss, ob die zu verkündende Fassung der Rechtsnorm mit der vom Normgeber beschlossenen Fassung der Norm übereinstimmt; es muss erkennbar sein, dass der Normgeber die ihm obliegende Prüfung vorgenommen hat (…BVerwG, Beschl. v. 04.09.2014 - 4 B 29.14 -, juris Rn. 5, Urt. v. 01.07.2010 - 4 C 4.08 -, juris Rn. 15; OVG Schleswig, Urt. v. 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 58 ), und zwar vor Bekanntmachung der Norm (…stRspr. BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999 - 4 B 129.98 -, juris Rn. 5 ff.;… OVG Schleswig, Urt. v. 22.11.2021 - 1 KN 20/19 -, juris Rn. 36 ).Eine zweifelsfreie Individualisierung kann bei einem Text über mehrere Blätter bzw. Seiten z.B. dadurch ermöglicht werden, dass über die fortlaufende Seitenzahlangabe sowie durch die Angabe eines Datums und eines Regelungsbezugs auf allen zur Norm gehörenden Blättern bzw. Seiten eindeutig bestimmt wird, welche Einzelteile vom Ausfertigungsvermerk erfasst werden (…vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 24.09.2020 - 1 MR 5/20 -, juris Rn. 39 ;… VGH München, Urt. v. 04.08.2017 - 15 N 15.1713 -, juris Rn. 20 m.w.N.; ebenso zur Ausfertigung einer Verordnung OVG Schleswig, Urt. v. 14.05.2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 60 f. und v. 14.05.2020 - 1 KN 6/18 -, juris Rn. 68 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
Rechtmäßigkeit der VwGebV SH 2008, Fassung 2018-07-04, Tarifstelle 15.17.1 sowie …
Das Ausfertigungsoriginal bezeugt die Übereinstimmung des Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtsetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") (…vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris Rn. 37 sowie vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 58, jeweils m. w. N.).Die Entnahme oder das Auswechseln von Einzelblättern ohne Substanzzerstörung wäre bei dieser Sachlage problemlos möglich, d. h. die Auseinandertrennung der einzelnen Bestandteile/Seiten der Verordnung würde nicht zwangsläufig zur Zerstörung einer Gesamturkunde führen (vgl. VGH München…, Urteil vom 28. Oktober 2014 - 15 N 12.1633 - juris Rn. 42, OVG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 59 m. w. N).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2023 - 5 KS 18/21
Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheids über die Vereinbarkeit der …
Mit Urteilen vom 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 und 1 KN 5/19 - erklärte der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts die beiden Kreisverordnungen im Normenkontrollverfahren für unwirksam.Die entsprechende Feststellung in den Urteilen des 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 und 1 KN 5/19 - ist gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO allgemein verbindlich und daher auch der vorliegenden Entscheidung zu Grunde zu legen.
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
Naturschutzverordnung bezüglich eines Binnensees; formelle Anforderungen, insbes. …
Allerdings kann sich eine nur auf einem Blatt erfolgte Ausfertigung auch ohne eine körperliche Verbindung auf die anderen Blätter erstrecken, wenn die Einzelblätter zusammen mit dem ausgefertigten Einzelblatt durch eine Art "gedanklicher Schnur" untereinander derart verknüpft sind, dass jeder vernünftige Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Einzelblätter zur Gesamtnorm ausgeschlossen ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. Mai 2020 - 1 KN 5/19 -, juris Rn. 58, 60 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2023 - 5 KS 13/22
Erteilung eines Vorbescheids über die Errichtung einer Windkraftanlage; …
Mit Urteilen vom 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 und 1 KN 5/19 - hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts die beiden zeitgleich und mit gleichem Regelungsregime erlassenen Kreisverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete "...- und ..." und "...-... ... mit vorgelagerter Marsch" (…Amtsblatt des Kreises Nordfriesland, Ausgabe 6, S. 2 und 20) im Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt.
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