Rechtsprechung
| VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 2 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, § 1004 BGB, BDSG
Rechtsweg gegen Pressemitteilung; Staatsanwaltschaft darf mit Bezeichnungen "Apothekenlobbyist" und "Datenklau" informieren - archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schlagworte vs. Sachlichkeit - die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft
- Jurion (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen
- delegedata.de (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft darf von Datenklau im Bundesgesundheitsministerium sprechen
- apotheke-aktuell.com (Kurzinformation)
"Datenklau": Die Dinge beim Namen nennen
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)
Vorläufige Niederlage für Bellartz
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Datenklau im BMG - Staatsanwaltschaft darf von "Lobbyist" reden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Staatsanwaltschaft darf Angeklagten als "Apothekenlobbyist" bezeichnen
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- VG Berlin, 23.09.2013 - 1 K 280.12
Aufruf eines Berliner Bezirksamtes zur friedlichen (Gegen-)Demonstration …
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Die Sonderzuweisung des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG greift daher nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 -, juris, Rdnr. 29 ff. sowie NJW 1989, 412 ff.; VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12 -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.;… Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 612).Rn. 32 Rechtsgrundlage für die beanspruchte Unterlassung bzw. den Widerruf der strittigen Äußerungen der Strafverfolgungsbehörden in Form der Löschung ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB, der auch bei der Verletzung anderer absoluter Rechte anzuwenden ist (VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 18).
Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616).
- BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13
Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Zwar dürfte in der weiterhin öffentlich zugänglichen Pressemitteilung vom 20. Januar 2014 ein fortdauernder hoheitlicher Eingriff in das in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers liegen, welches grundsätzlich auch vor Äußerungen schützt, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 BvR 194/13 -, juris, Rdnr. 14 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2013 - 5 B 1493/12
Landesrechnungshof muss einem Pressejournalisten Auskunft erteilen
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den in der Pressemitteilung beschriebenen Vorgängen angesichts der Brisanz der unkontrollierten Weitergabe von vertraulichen Daten aus einem Bundesministerium um Vorgänge von erheblichem öffentlichen Interesse handelt, was der Antragsgegner im Rahmen des von ihm zu erfüllenden Informationsauftrags aus § 4 Abs. 1 PrG Bln nicht einfach außer Acht lassen konnte und durfte (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 5 B 1493/12 -, juris, Rdnr. 6ff. m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05
Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als …
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616). - VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11
Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616). - VG Köln, 14.10.2013 - 7 L 936/13
Brustimplantate PIP Silikon Unterlassungsanspruch
Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
Derartige Unterlassungsansprüche richten sich auf die Abwehr fortwirkender hoheitlicher Rechtsbeeinträchtigungen und setzen voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (vgl. VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13 -, juris, Rdnr. 81).
- VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23
Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch …
Rn. 473 vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 -, juris Rn. 32. - VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20
Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet …
Rn. 18 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 4 B 786/17 - VG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 7 L 936/13 - VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 - alle zitiert nach juris. - BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15
Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff: …
bb) Vor allem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85, NJW 1989, 412, 413 f.; Beschluss vom 6. Februar 1991 - 3 B 85/90, NJW 1992, 62), der die Verwaltungsgerichte folgen (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 5 C 01.3135 und Beschluss vom 27. März 2014 - 7 CE 14.253, NJW 2014, 2057, 2058; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14, LKV 2014, 139, 140; für einen presserechtlichen Auskunftsanspruch VG Augsburg, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 E 13.2018; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - 26 L 1431/11, ZD 2011, 188 f.), und der die Literatur vereinzelt zustimmt (Strubel/Sprenger, NJW 1972, 1738 f.;… Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 13), handelt es sich bei der Beanstandung einer staatsanwaltschaftlichen Presseerklärung über den Stand eines Strafverfahrens um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
- VG Würzburg, 02.03.2021 - W 8 S 21.241
Erfolgloser Eilantrag gegen Aufhebung einer Bestellung zum bevollmächtigten …
Die Annahme einer Unverhältnismäßigkeit trotz durch Tatsachen belegter Unzuverlässigkeit käme allenfalls in ganz extremen Ausnahmefällen in Betracht, die vorliegend nicht gegeben sind, zumal dem Antragsteller die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nicht generell untersagt wird und er die Möglichkeit hat, seinen Beruf laut Art. 12 Abs. 1 GG als Schornsteinfegermeister ohne Hoheitsbefugnis auszuüben (OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17.14 - juris). - VG Würzburg, 03.06.2020 - W 8 S 20.703
Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Die Annahme eine Unverhältnismäßigkeit trotz durch Tatsachen belegter Unzuverlässigkeit käme allenfalls in ganz extremen Ausnahmefällen in Betracht, die vorliegend nicht gegeben sind, zumal dem Antragsteller die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nicht generell untersagt wird und er die Möglichkeit hat, seinen Beruf laut Art. 12 Abs. 1 GG als Schornsteinfegermeister z.B. im Angestelltenverhältnis oder als selbstständiger Handwerker ohne Hoheitsbefugnis auszuüben (OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17.14 - juris). - VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 948.12
Unterlassung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von …
Rn. 38 Wenn der Beklagte ein solches Geschäft dahin bewertet, dass der Kläger bzw. seine Firma den Erwerb des Titels für einen bestimmten Stückpreis anbietet, bedient er sich einer zulässigen Formulierung, um schlagwortartig den Umstand zu bezeichnen, dass der Kläger letztlich zu einem von ihm bestimmten (Pauschal-) Preis Leistungen anbietet, die geeignet sind, zum Erwerb eines kirgisischen Hochschulgrades zu führen (vgl. hierzu den Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Januar 2014 - VG 1 L 17.14 -, mit der bestätigt wurde, dass die Staatsanwaltschaft das Gebot der Sachlichkeit nicht verletzt habe, wenn sie den Verstoß gegen datenschutzrechtliche Strafvorschriften als "Datenklau" bezeichne). - VG Berlin, 11.10.2019 - 1 L 58.19 Rn. 24 Die Äußerungen stellen sich nach summarischer Prüfung und unter Abwägung des privaten Schutzinteresses der Antragsteller mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 , juris Rn. 39 ) zudem als verhältnismäßig dar.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigung des Widerrufs der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister durch die Befristung; Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit durch Verhaltensänderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erledigung des Widerrufs der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister durch die Befristung; Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit durch Verhaltensänderung
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 21.01.2014 - 3 A 178/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 27/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11
Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Denn der Widerruf der Bestellung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar, dessen fortbestehende Rechtmäßigkeit von der Behörde zu überwachen ist, sondern einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (so BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris; zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage bei Dauerverwaltungsakten: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 B 32.14 -, juris, und Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris).Dieses Bewerbungserfordernis schließt es nicht anders als bei der (von einem Antrag des Gewerbetreibenden abhängigen) Wiedergestattung einer zuvor untersagten Gewerbeausübung aus, die für eine Wiederbestellung relevanten Umstände im laufenden Anfechtungsprozess zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012, a. a. O., hinsichtlich des Antragserfordernisses bezüglich der Wiedereintragungsmöglichkeit in die Bewerberliste gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 lit. b), Abs. 3 i. V. m. § 1 Nr. 2 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen vom 19. Dezember 1969 - SchfVO 1969 -, BGBl. I, S. 2363).
Rn. 33 Das Bewerbungserfordernis im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 9 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG setzt ebenso wie zuvor das Antragserfordernis im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3 lit. b), Abs. 3 SchfVO voraus, dass der Betroffene von sich aus initiativ wird und eine Wiederbestellung durch eine(n) an die Behörde gerichtete(n) Bewerbung bzw. Antrag eingeleitet wird, d. h. es existiert kein bewerbungs- bzw. antragsunabhängiger Anspruch des (bevollmächtigten) Bezirksschornsteinfeger(meister)s, nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe seinen Beruf in dieser Tätigkeitsform wieder ausüben zu dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2012, a. a. O. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris), zumal die Wiederbestellung eine erneute Ausschreibung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG) sowie eine Bewerberauswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 9 Abs. 4 SchfHwG) voraussetzt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.2013 - 1 L 112/13
Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Gewerbetätigkeit - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Die für die Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit erforderliche grundlegende Verhaltsänderung des Klägers ergibt sich nicht bereits aus der Durchführung eines Insolvenzverfahrens (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27. Dezember 2013 - 1 L 112/13 -, juris). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Rn. 33 Das Bewerbungserfordernis im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 9 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG setzt ebenso wie zuvor das Antragserfordernis im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 3 lit. b), Abs. 3 SchfVO voraus, dass der Betroffene von sich aus initiativ wird und eine Wiederbestellung durch eine(n) an die Behörde gerichtete(n) Bewerbung bzw. Antrag eingeleitet wird, d. h. es existiert kein bewerbungs- bzw. antragsunabhängiger Anspruch des (bevollmächtigten) Bezirksschornsteinfeger(meister)s, nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe seinen Beruf in dieser Tätigkeitsform wieder ausüben zu dürfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. November 2012, a. a. O. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, juris), zumal die Wiederbestellung eine erneute Ausschreibung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 10 Abs. 1 Satz 4 SchfHwG) sowie eine Bewerberauswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i. V. m. § 9 Abs. 4 SchfHwG) voraussetzt.
- BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14
Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Denn der Widerruf der Bestellung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar, dessen fortbestehende Rechtmäßigkeit von der Behörde zu überwachen ist, sondern einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (so BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris; zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage bei Dauerverwaltungsakten: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 B 32.14 -, juris, und Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris). - BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 101.81
Anforderungen an die vorzeitige Entlassung eines Kriegsdienstverweigerers aus dem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Der Widerruf entfaltet damit auch über das Ende der Bestellungszeit hinaus belastende Wirkungen für den Kläger (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1982 - 8 C 101.81 -, juris). - BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Abgesehen davon, dass dem Kläger die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nicht generell untersagt wird und er die Möglichkeit hat, seinen Beruf (Art. 12 Abs. 1 GG) als Schornsteinfeger(meister) z. B. in einem Angestelltenverhältnis oder als selbständiger Handwerker ohne Hoheitsbefugnis auszuüben und zudem eine Pflichtenmahnung gemäß § 27 SchfG im Dezember 2008 wegen Zahlungsrückständen und Nichterfüllung von Beitragspflichten, insbesondere gegenüber der DRV und Bayerischen Versorgungskammer (vgl. Bl. 222, 229 der Beiakte B), keine dauerhafte Verhaltensänderung bewirkt hat, ist es nicht unverhältnismäßig, bei Fehlen der persönlichen Zuverlässigkeit - wie hier - dem Schutzzweck des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG Vorrang vor den privaten Interessen des Betroffenen einzuräumen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1991 - 1 B 10.91 -, juris im Zusammenhang mit einer Gewerbeuntersagung). - BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14
Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Denn der Widerruf der Bestellung stellt keinen Dauerverwaltungsakt dar, dessen fortbestehende Rechtmäßigkeit von der Behörde zu überwachen ist, sondern einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt, mit dem in Form einer einmaligen Regelung eine Rechtsposition wieder entzogen wird (so BVerwG, Urteil vom 7. November 2012 - 8 C 28.11 -, juris; zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage bei Dauerverwaltungsakten: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 9 B 32.14 -, juris, und Urteil vom 28. Mai 2015 - 3 C 13.14 -, juris). - BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Von einer Vermeidung der zeit- und kostenaufwendigen Verdoppelung der Verfahren, in denen dem Bewerber die Zulassung zunächst versagt bzw. entzogen und anschließend (wieder) erteilt werden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82 -, juris; Beschluss vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79 -, juris) kann im Hinblick auf eine Wiederbestellung im Rahmen eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens nicht die Rede sein. - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 17/14
Von einer Vermeidung der zeit- und kostenaufwendigen Verdoppelung der Verfahren, in denen dem Bewerber die Zulassung zunächst versagt bzw. entzogen und anschließend (wieder) erteilt werden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82 -, juris; Beschluss vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79 -, juris) kann im Hinblick auf eine Wiederbestellung im Rahmen eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens nicht die Rede sein.
- VG Würzburg, 03.06.2020 - W 8 S 20.703
Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Seine Unzuverlässigkeit resultiert dabei nicht nur aus der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit in Bezug auf den Abbau aufgelaufener Schulden, sondern auch wesentlich aus der Verletzung von Abgaben- und Erklärungspflichten und basiert damit auf Umständen, von denen angesichts der Missachtung seiner Pflichten und des Verstoßes gegen die Rechtsordnung in der Folge schwerwiegende Gefahren gerade auch erst recht für die Allgemeinheit ausgehen können (vgl. OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris; SaarlOVG, B.v. 11.10.2013 - 1 B 395/13 - GewArch 2014, 89).Vielmehr bleibt es dabei, dass sich die für die Wiedererlangung der persönlichen Zuverlässigkeit erforderliche grundlegende Verhaltungsänderung nicht schon allein durch die Durchführung des Insolvenzverfahrens ergibt (OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris).
- VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858
Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als …
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung kann zudem berücksichtigt werden, dass dem Antragsteller nicht die Möglichkeit genommen ist, seinem Beruf als Schornsteinfeger in anderer Weise, etwa als selbstständiger Handwerker ohne Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Hoheitsbefugnissen, nachzugehen (…BVerwG, a.a.O.; OVG LSA, B. v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris Rn. 41). - VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785
Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als …
Rn. 47 1.3.6 Der Kläger kann auch nicht mit seinem Vorbringen durchdringen, es sei mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, ihn darauf zu verweisen, seinem Beruf als Schornsteinfeger in anderer Weise nachzugehen, etwa als selbstständiger Handwerker ohne Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Hoheitsbefugnissen (dazu bereits im Eilverfahren BayVGH, B.v. 21.5.2021 - 22 CS 21.858 - juris Rn. 63 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 7.11.2012 - 8 C 28.11 - BVerwGE 145, 67 - juris Rn. 29 und OVG LSA, B. v. 2.12.2015 - 1 L 17/14 - juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 1 L 17/14 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 26.09.2013 - 4 A 1501/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2017 - 1 L 17/14
- BVerwG, 24.01.2019 - 9 B 6.18
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