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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10044
OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95 (https://dejure.org/1997,10044)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 L 283/95 (https://dejure.org/1997,10044)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 L 283/95 (https://dejure.org/1997,10044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Biotop Steilufer; Landverlust; Wochenendhaus; Schutzwall

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 A 151/93
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95
    Auszugehen ist davon, daß Regelungen in naturschutzrechtlichen Vorschriften, die die Nutzbarkeit von Grundstücken situationsbedingt einschränken, keine Enteignungen i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG, sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, RdL 1993, 236 m. w. N.).

    Wenn die natürlichen oder landschaftsräumlichen Gegebenheiten eines Grundstücks im Interesse der Allgemeinheit erhaltenswert sind und des Schutzes bedürfen, ergibt sich hieraus eine Art immanenter, d.h. dem Grundstück selbst anhaftender Beschränkung der Eigentümerbefugnisse, die durch natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen lediglich nachgezeichnet wird (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, a.a.O., S. 237).

    Selbst wenn man aber davon ausginge, daß das Verbot des § 15 a Abs. 2 LNatSchG entgegen dem eben Ausgeführten doch (schon jetzt) in konkrete, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtspositionen eingriffe, änderte das nichts daran, daß das Verbot als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen wäre; denn auch dann würde das Verbot lediglich eine Bindung aktualisieren, die der Gesetzgeber den Eigentümern von in oder an einem Biotop liegenden Grundstücken - situationsbedingt - generell zumutet, wäre es nach seinem objektiven Sinn und Zweck auf eine situationsbedingte (Um-)Gestaltung der Eigentumsordnung, nicht hingegen darauf gerichtet, diese Ordnung ausnahmsweise im Wege der Enteignung nach § 14 Abs. 3 GG zu überwinden (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, a.a.O., S. 238).

    Eine solche einen Eingriff in durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtspositionen zulassende, aber noch als Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu bewertende Regelung wäre allerdings verfassungswidrig, wenn der Gesetzgeber dafür bei unzumutbaren Auswirkungen keinen Ausgleich vorsähe (BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, a.a.O., S. 238).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95
    Der Senat verkennt nicht, daß in den in § 7 Abs. 2 LNatSchG aufgeführten Fällen das Vorliegen eines Eingriffs i.S.d. § 7 Abs. 1 LNatSchG lediglich vermutet wird, weil es sich dabei um Veränderungen handelt, in denen regelmäßig eine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung der Natur vorliegen wird (vgl. § 8 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG), diese Vermutung im Einzelfall allerdings widerlegt werden kann (BVerwG, Urt. v. 27.09.1990 - 4 C 44.87 -, BRS 50 Nr. 222;… Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, Kommentar zum BNatSchG, § 8 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Naturschutz - Eingriffe - Schutz von Biotopen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95
    Selbst wenn man annähme, daß das vom Eingriff betroffene Flurstück nicht im Landschaftsschutzgebiet "Flensburger Förde" läge, wäre die dort vorhandene und betroffene Steilküste doch durch die Biotopschutzvorschriften geschützt, und zwar wirksamer, als das landschaftsschutzrechtliche Vorschriften vermögen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1994 - 4 B 266.94 -, NuR 1995, 248 sowie die in den Biotopschutzvorschriften - anders als in den Vorschriften über - Landschaftsschutzgebiete nicht geforderte Beachtung der "Landwirtschaftsklausel" des § 1 Abs. 3 BNatSchG).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1997 - 1 L 283/95
    Der Charakter als Bauwerk kommt auch darin zum Ausdruck, daß nach den eingereichten Unterlagen Steine und Erdboden in bestimmter Weise planvoll angeordnet werden sollen, um den verfolgten Zweck zu erreichen (zur Frage, in welchen Fällen Aufschüttungen als bauliche Anlagen zu qualifizieren sind, vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.09.,1988 - 1 OVG A 75/87 -, BRS 48 Nr. 164 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Dem Verbot liegt ein auf die einzelne geschützte Biotopfläche bezogener und kein an den Erhaltungszustand des Biotoptyps in einer bestimmten biogeographischen Region anknüpfender Ansatz zugrunde (vgl. Hendrischke/Kieß, in: Schlacke GK-BNatSchG 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 15; Meßerschmidt, BNatSchG, § 30 Rn. 60, Stand Juni 2020; OVG Schleswig, Urteil vom 19. Juni 1997 - 1 L 283/95 - NuR 1998, 558 .
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Darüber hinaus gibt es inzwischen auf Grund der Ermächtigung des § 15a Abs. 7 LNatSchG eine die Biotope des § 15a Abs. 1 LNatSchG umschreibende Verordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope vom 13. Januar 1998, GVOBl S. 72) und außerdem eine landesweite Biotopkartierung (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1997 - 1 L 283/95 -, NuR 1998, S. 558).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …

    Auch würden dann größere Biotope weniger Schutz genießen als kleine, was den Zielen des Biotopschutzes zuwider liefe (OVG SH, Urteil vom 19.6.1997 NuR 1998, 558; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 18.9.1986 NuR 1987, 275).
  • VG München, 17.12.2024 - M 1 K 21.1376

    Klage auf Baugenehmigung für Bienenhaus im Außenbereich (erfolglos), Klage gegen …

    Zudem würde andernfalls einer Entwicklung Vorschub geleistet, durch die das Biotop im Laufe der Zeit "durchlöchert" oder "zerstückelt" werden könnte, was dem Ziel des Biotopschutzes zuwiderlaufen würde, Biotope möglichst großflächig zu erhalten und zusammenhängende Verbundsysteme zu bilden (…Albrecht in BeckOK Umweltrecht, 72. Edition, Stand: 1. Juli 2020, § 30 BNatSchG Rn. 25; OVG SH, U.v. 19.6.1997 - 1 L 283/95 - juris Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung …

    Das Verbot, im Waldschutzstreifen bauliche Anlagen zu errichten, ist - genauso wie etwa in Naturschutzverordnungen enthaltene Nutzungsverbote oder das Bauverbot im Gewässer- und Erholungsschutzstreifen nach § 11 LNatSchG - keine Enteignung, sondern eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, durch die die dem betreffenden Grundstück aufgrund seiner Lage "selbst anhaftenden", immanenten Beschränkungen der Eigentümerbefugnisse "lediglich nachgezeichnet" werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 26.92 -, BVerwGE 94, 1 ff, 4 sowie das Urteil des Senats v. 19.06.1997 - 1 L 283/95 -).
  • VG Schleswig, 28.04.2025 - 8 B 6/25

    Beseitigung eines Schuppens aufgrund Erosion der Steilküste; …

    Dem Einwand mag man auch mit der Erwägung begegnen, dass eine Bepflanzung üblicher Weise durch das Wurzelgeflecht zu einer Stabilisierung von Küsten beiträgt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Juni 1997 - 1 L 283/95 - juris Rn. 36) wohingegen ein an der Kante stehender Schuppen durch sein Eigengewicht einen Absturz eher begünstigen mag, jedenfalls ausschließt, dass dort stabilisierende Pflanzen wachsen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 1 A 10532/00

    Anforderungen an die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens ; …

    Es geht insoweit nicht um einen ungewöhnlichen außerhalb des Blickfelds des Gesetzgebers liegenden Vorgang und um einen Sonderfall, in dem der generelle Geltungsanspruch der Vorschrift zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden soll (dazu vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. September 1992, UPR 1993, 26 = NuR 1993, 28; OVG Schleswig, Urteil vom 19. Juni 1997, NuR 1998, 558, 559;… Louis/Engelke, a.a.O., § 38 Rdnr. 31).
  • VG Würzburg, 03.08.2020 - W 8 K 19.1448

    Kürzung landwirtschaftlicher Subventionen wegen Cross-Compliance Verstößen

    Insbesondere ist eine Beeinträchtigung nicht allein deshalb unerheblich, weil außerhalb der Eingriffsfläche selbst noch genügend Biotopfläche vorhanden ist (OVG SH, U.v. 19.6.1997 - 1 L 283/95 - juris Rn. 38), weshalb der Verweis des Klägers auf die unmittelbare Umgebung nicht zu einem für ihn günstigeren Ergebnis verhelfen kann.
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