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Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41337
VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13 (https://dejure.org/2013,41337)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2013 - 1 L 309.13 (https://dejure.org/2013,41337)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 1 L 309.13 (https://dejure.org/2013,41337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 09.08.2004 - 22 AS 04.40028

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; sofortige …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Eine Klärung der Rechtsfolgen der Enteignung ist nicht Voraussetzung der Besitzeinweisung, denn dies liefe dem Beschleunigungszweck des Rechtsinstituts zuwider (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2010 - OVG 1 S 158.10 - Beschluss des VGH München vom 9. August 2004 - 22 AS 04.40028 -).
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung, …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Überdies spricht viel dafür, dass das Gericht hier auch deshalb nicht vorab zu entscheiden brauchte, weil die Rüge des Rechtswegs durch den Antragsteller nicht rechtzeitig erfolgt ist (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. April 1995, NJW 1995, 3319 ff. zur Rechtzeitigkeit der Rüge im Zivilprozess).
  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 26.99

    Besitzeinweisungsverfahren, vorzeitige Besitzeinweisung, Zuständigkeit, …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 1. April 1999 - 4 B 26/99 - und 30. März 2000 - 4 B 23/00 - entschieden, dass gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG iVm § 217 BauGB die Baulandkammern für gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18 f FStrG zuständig sind (Entscheidungen in NVwZ-RR 1999, 485f. und NVwZ 2000, 1040).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Wegen des sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Gebots effektiven Rechtsschutzes entfällt im Eilverfahren jedenfalls dann eine Vorabentscheidung nach § 17 a Abs. 3 GVG, wenn im Einzelfall eine schnelle Entscheidung geboten ist und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden droht (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom 2. März 2000, NVwZ 2001, 446 ff.; noch weitergehend Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 5. Oktober 2000, NJW 2001, 3799).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 4 B 23.00

    Fernstraßenplanung; neue Länder; Besitzeinweisung nach Planfeststellung; …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 1. April 1999 - 4 B 26/99 - und 30. März 2000 - 4 B 23/00 - entschieden, dass gemäß § 9 Abs. 3 VerkPBG iVm § 217 BauGB die Baulandkammern für gerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen der Enteignungsbehörde über die vorzeitige Besitzeinweisung gemäß § 18 f FStrG zuständig sind (Entscheidungen in NVwZ-RR 1999, 485f. und NVwZ 2000, 1040).
  • OLG Brandenburg, 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10

    Rechtswegbestimmung: zuständiges Gericht bei die vorzeitige Besitzeinweisung für …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Diese Rechtsprechung ist jedoch mittlerweile überholt, denn die Geltungsdauer des VerkPBG ist nach dessen § 1 Abs. 1 Satz 1 zum 16. Dezember 2006 abgelaufen (vgl. hierzu auch Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 25. November 2010 - 11 Bauland W 1/10 -, NVwZ 2011, 639 f.).
  • VGH Bayern, 15.12.2004 - 22 ZB 04.3173

    Gesetzliche Ladungsfrist; Geltung nur für Terminstag, nicht für Terminsstunde; …

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Der Sinn der Ladungsfrist, den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich auf die Verhandlung vorzubereiten, verlangt es nicht, den Regelungen über die gesetzliche Ladungsfrist zum Terminstag auch für die Terminsstunde Geltung beizumessen (vgl. zu §§ 102 Abs. 1, 173 S 1 VwGO, § 217 ZPO Beschluss des Bayrischen VGH vom 15. Dezember 2004 - 22 ZB 04.3173 -, juris m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 314.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Auch die S... hat gegen den streitgegenständlichen Besitzeinweisungsbeschluss Rechtsbehelf eingelegt (vgl. Parallelverfahren - VG 1 L 314.13 - und - VG 1 K 315.13 -).
  • VG Berlin, 28.03.1996 - 1 A 58.96

    Baurecht: Vorläufige Besitzeinweisung, einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 309.13
    Bei der Durchführung eines solchen komplexen Bauvorhabens überwiegen die Interessen der Allgemeinheit an einer schnellen Erledigung der Bauarbeiten bei weitem das Besitzinteresse des Antragstellers (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 28. März 1996 - VG 1 A 58.96 -, juris und 19. April 1996 - VG 1 A 87.96 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 10.12.2013 - 1 L 314.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Besitzeinweisung

    Auch er hat gegen den streitgegenständlichen Besitzeinweisungsbeschluss Rechtsbehelf eingelegt (vgl. Parallelverfahren - VG 1 L 309.13 - und - VG 1 K 310.13 -).

    Rn. 9 Die Antragstellerin bezieht sich zur Begründung ihres Antrages zunächst auf die im Parallelverfahren VG 1 L 309.13 mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2013 vom dortigen Antragsteller vorgetragenen Argumente.

    Wegen der Einzelheiten der ausführlichen Ausführungen wird auf seine Schriftsätze vom 28. Oktober, 1. November (unter Bezugnahme auf den Schriftsatz vom 25. Oktober in der Sache VG 1 L 309.13) und 27. November 2013 Bezug genommen.

    Denn der Antragsgegner hat u.a. mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2013 zum Verfahren VG 1 L 309.13 glaubhaft dargetan, dass Verzögerungen in der Bauablaufplanung aufgrund der Abhängigkeiten in und zwischen den Losen zu erheblichen Verzögerungen der Fertigstellung des Gesamtbaus von bis zu einem Jahr führen werden.

    Rn. 33 Die Erforderlichkeit des sofortigen Beginns der Bauarbeiten zur Herstellung von Baustellenflächen für die Errichtung von Ingenieurbauwerken in den Losen 1 und 2 wurde vom Antragsgegner in dem Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung (vgl. S. 6 - 8 des Antrags) wie auch mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2013 zum Verfahren VG 1 L 309.13 ausführlich dargelegt.

  • OLG Bremen, 16.03.2022 - 1 W 3/22

    Vorzeitige Besitzeinweisung durch eine Enteignungsbehörde auf …

    Mangels Eingreifen dieser abdrängenden Sonderzuweisung verbleibt es daher bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (…vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 11; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 08.05.2014 - 9 B 3/14, juris Rn. 8, NVwZ-RR 2014, 622;… Beschluss vom 08.05.2014 - 9 B 4/14, juris Rn. 8; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 25.11.2010 - 11 Bauland W 1/10, juris Rn. 6, NVwZ 2011, 639; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2014 - 1 S 282.13, juris Rn.5; VG Berlin, Beschluss vom 10.12.2013 - 1 L 309.13, juris Rn. 23; VG Kassel…, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 L 193/21.KS, juris Rn. 31).
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