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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4307
OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91 (https://dejure.org/1993,4307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1993 - 1 L 35/91 (https://dejure.org/1993,4307)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1993 - 1 L 35/91 (https://dejure.org/1993,4307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 30 BauGB; §§ 4, 13, 15 BauNVO; § 5 BauVorlVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Software-Herstellung im allgemeinen Wohngebiet, Maßgeblichkeit der Baubeschreibung für einen genehmigten Betrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauVorlV ND; § 30 BauGB; § 4 Abs. 2 BauNVO; § 13 BauNVO; § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; § 31 Abs. 1 BauGB; § 15 Abs. 1 BauNVO
    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit; Baubeschreibung; Betrieb; Herstellung von Software; Zulässigkeit; Allgemeines Wohngebiet

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 487
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91
    Das maßgebliche Kriterium für die Vergleichbarkeit eines Gewerbes mit dem freien Beruf besteht darin, daß der Gewerbetreibende wie ein Freiberufler in unabhängiger Stellung individuelle Eigenleistungen für einen unbegrenzten Kreis von Interessenten erbringt (BVerwG, Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 56.80, BVerwGE 68, 324, 327).
  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.1993 - 1 L 35/91
    Allerdings kann ein Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet zu einem "störenden" auch durch den mit ihm typischerweise verbundenen Zu- und Abgangsverkehr werden (BVerwG, Beschl. v. 9.10.1990 - 4 B 121.90, BRS 50 Nr. 58).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem …

    Stellt ein Handwerksbetrieb einen einzelnen neuen Mitarbeiter ein, wird sich dies in aller Regel innerhalb der Variationsbreite einer bereits erteilten Baugenehmigung bewegen (vgl. Senat, Urt. v. 14.9.1993 - 1 L 35/91 -, juris Rn. 15 = NVwZ-RR 1994, 487 = BRS 55 Nr. 145).

    Rn. 32 Soweit die Kläger sinngemäß meinen, das Verwaltungsgericht habe entgegen dem Senatsurteil vom 14. September 1993 (- 1 L 35/91 -, a. a. O.) unberücksichtigt gelassen, dass nicht jede Nutzungsintensivierung die Genehmigungsfrage neu aufwerfe, sondern nur eine erhebliche Vergrößerung der Nutzung, die dazu führe, dass eine neue Größenordnung erreicht werde, mithin also Quantität in Qualität umschlage, trifft das offensichtlich nicht zu.

  • OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23

    Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …

    Das Verwaltungsgericht ist ausgehend von den Angaben des Klägers in seiner Betriebsbeschreibung, an denen er sich festhalten lassen muss,[vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.9.1993 - 1 L 35/91 -, juris, Rn. 15][vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14.9.1993 - 1 L 35/91 -, juris, Rn. 15] richtigerweise von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgegangen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

    Dagegen sind als freien Berufen nicht ähnlich beurteilt worden etwa die zentrale Verwaltung der Angelegenheiten von Lohnsteuerhilfevereinen (BVerwG, Beschl. v. 13.08.1996 - 4 B 154.96 - Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 7 = BRS 58 Nr. 62), ein Pudelsalon (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1984 - 4 B 219.84 - BRS 42 Nr. 57), die Abhaltung von Gymnastik- und Tanzkursen für Frauen und Kindern in Kleingruppen (OVG NW, Beschl. v. 24.10.1997 - 7 B 2333/97 - Juris), ein Fahrschulraum (OVG NW, Beschl. v. 29.04.1996 - 11 B 748/96 - BRS 58 Nr. 63) oder auch ein Betrieb zur Herstellung und zum Vertrieb von Software (Nds. OVG, Urt. v. 14.09.1993 - 1 L 35/91 -), dagegen soll eine private Arbeitsvermittlung einem freien Beruf ähnlich sein (OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2002 - 1 LA 2680/01 - GewA 2002, 345).
  • VG Köln, 11.08.2020 - 2 K 1444/19
    Rn. 54 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1993 - 1 L 35/91 -, NVwZ-RR 1994, 48,.
  • VG Neustadt, 23.04.2024 - 4 L 314/24

    Nutzungsuntersagungsverfügung: Bestimmung des Inhalts einer Baugenehmigung; …

    Wenngleich die Angaben über die Zahl der Beschäftigten eine Fluktuation der Mitarbeiter und eine Veränderung des Gesamtpersonalstandes nicht ausschließt, ist ihre Größenordnung aber Beurteilungsgrundlage für die bauaufsichtliche Genehmigung, und sie geht demzufolge auch in den Inhalt der Baugenehmigung ein (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. September 1993 - 1 L 35/91 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin, 12.03.1997 - 2 S 20.96

    Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen …

    Zu Recht gelangt das Verwaltungsgericht angesichts dessen zu dem Schluß, daß es wenige gewerbliche Betätigungen gibt, die nach Struktur und Arbeitsweise ebensowenig störungsträchtig sind (vgl. auch das Urteil des OVG Lüneburg vom 14. September 1993, BRS 55 Nr. 145 für einen Software-Herstellungsbetrieb).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1993 - 1 L 355/91

    Maschinenhalle; Landwirtschaftliches Lohnunternehmen; Dorfgebiet; Vorderlieger; …

    Gegenstand der Baugenehmigung ist das Vorhaben, so wie es einerseits der Bauherr durch seinen Bauantrag mit den beigefügten Bauvorlagen zur Prüfung stellt und wie andererseits die Behörde durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung den Genehmigungsinhalt festlegt (Senatsurteil v. 16.10.1989 - 1 OVG A 151/88 ; vom 14.9.1993 - 1 L 35/91 ; Urt. des 6. Senats des erk. Gerichts v. 26.4.1993 - 6 L 169/90 -, dng 1993, 211 f.); diesem Grundsatz entspricht die hier vertretene Auslegung der Baugenehmigung.
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1993 - 1 L 91/90

    Baugenehmigung; Gaststätte; Nachbarklage; Lärmbelästigung; Folgezeit; …

    Den Gegenstand einer Baugenehmigung bildet das Vorhaben, so wie es einerseits der Bauherr durch seinen Bauantrag mit den beigefügten Bauvorlagen zur Prüfung stellt und wie andererseits die Behörde den Genehmigungsinhalt durch die Bezeichnung der Baumaßnahme in der Baugenehmigung festlegt (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 16.10.1989 - 1 A 151/88; v. 14.9.1993 - 1 L 35/91; dng 1993, 211 f.).
  • VG München, 26.02.2024 - M 9 SN 23.4516

    Baugenehmigung für IT-Betriebsgebäude, Nachbarantrag (erfolgreich), allgemeines …

    Ebenfalls unter § 13 BauNVO fällt als gleichgestellte gewerbliche Tätigkeit die Entwicklung von Computerprogrammen, also nicht nur die Installation fertiger Software (…vgl. VGH BW, B.v. 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - juris Rn. 7) oder deren bloßer Vertrieb inklusive der vorherigen Speicherung auf Disketten (vgl. NdsOVG, U.v. 14.9.1993 - 1 L 35/91 - juris Rn. 17).
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