Rechtsprechung
| VG Münster, 09.05.2018 - 1 L 507/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 8 Abs. 1; GG Art. 4;; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 2 Abs. 1; Versammlungsgesetz § 15 Abs. 1
Versammlung Versammlungsfreiheit Religionsfreiheit Recht auf körperliche Unversehrtheit Allgemeine Handlungsfreiheit Versammlungsrechtliche Auflage Katholikentag Kirchentag Stationäre Kundgebung Moses-Skulptur Moses-Statue Subventionierung Finanzierungspraxis ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kundgebung mit Moses-Statue beim Katholikentag nur eingeschränkt möglich
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kundgebung mit Moses-Statue bei Katholikentag darf örtlich eingeschränkt werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1370/17
Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an …
Auszug aus VG Münster, 09.05.2018 - 1 L 507/18
Rn. 16 Vgl. im Einzelnen: OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2017 - 15 B 1370/17 -, juris, Rn. 12 m.w.N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2016 - 15 B 1500/16
Nichterstreckung der Versammlungsfreiheit auf den Zutritt zu der Öffentlichkeit …
Auszug aus VG Münster, 09.05.2018 - 1 L 507/18
Rn. 18 Vgl. zu diesem Aspekt OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris, Rn. 8 ff.; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 3 B 130/16 -, juris, Rn. 6. - VG Münster, 26.10.2021 - 1 K 1512/18
Allgemeine Handlungsfreiheit Alternative Versammlungsorte Anmeldung …
Auszug aus VG Münster, 09.05.2018 - 1 L 507/18
Rn. 4 die aufschiebende Wirkung seiner Klage vom 9. Mai 2018 - 1 K 1512/18 - gegen Ziffer II. des Bescheides des Polizeipräsidiums Münster vom 8. Mai 2018 hinsichtlich der verfügten Untersagung, die Versammlung im Bereich des historischen Rathauses am Prinzipalmarkt, Domplatz, Stubengasse, Schlossplatz durchzuführen, wiederherzustellen,. - OVG Sachsen, 27.05.2016 - 3 B 130/16
Sondernutzungserlaubnis; Versammlung
Auszug aus VG Münster, 09.05.2018 - 1 L 507/18
Rn. 18 Vgl. zu diesem Aspekt OVG NRW, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 -, juris, Rn. 8 ff.; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 3 B 130/16 -, juris, Rn. 6.
- VG Neustadt, 29.11.2018 - 5 L 1533/18
Demonstrationszug in Kandel am ersten Adventssamstag ohne die Hauptstraße
Darunter fallen etwa die grundrechtlich geschützten Rechte Dritter wie z.B. das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit (Art. 4 GG; s. dazu VG Münster, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 1 L 507/18 -, juris zum Ausschluss von stationären Kundgebungen anlässlich der Durchführung eines Katholikentages), die Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), Berufsfreiheit (Art. 12 GG) oder das Eigentumsrecht (Art. 14 GG).Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kommen versammlungsrechtliche Auflagen in Betracht, um eine praktische Konkordanz beim Rechtsgüterschutz herzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. September 2018 - 15 B 1405/18 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 1 L 507/18 -, juris).
- VG Münster, 26.10.2021 - 1 K 1512/18
Allgemeine Handlungsfreiheit Alternative Versammlungsorte Anmeldung …
Rn. 10 Den am 9. Mai 2018 im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gestellten Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Klage gegen Ziffer II. des Bescheides des Polizeipräsidiums Münster vom 8. Mai 2018 hinsichtlich der verfügten Untersagung, die Versammlung im Bereich des Historischen Rathauses am Prinzipalmarkt, Domplatz, Stubengasse, Schlossplatz durchzuführen, wiederherzustellen, lehnte das erkennende Gericht mit rechtskräftigem Beschluss vom 9. Mai 2018 - 1 L 507/18 - ab.Rn. 23 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem sowie im Verfahren 1 L 507/18 sowie des von dem Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgangs Bezug genommen.
- VG Neustadt, 28.06.2019 - 5 L 719/19
Örtliche Verlegung einer Versammlung als Versammlungsverbot; Grundlage der …
Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kommen versammlungsrechtliche Auflagen in Betracht, um eine praktische Konkordanz beim Rechtsgüterschutz herzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. September 2018 - 15 B 1405/18 -, juris; VG Münster, Beschluss vom 09. Mai 2018 - 1 L 507/18 -, juris). - VG Ansbach, 07.06.2023 - AN 4 S 23.1159
Erfolgloser Einwand gegen die Verlegung eines Versammlungsortes
Die Verlegung der Versammlungsfläche gewährleistet unter Berücksichtigung der besonderen Sicherheitslage und des Sicherheitskonzeptes für diese Großveranstaltung eine praktische Konkordanz der widerstreitenden Interessen, insbesondere der vorrangig betroffenen Grundrechte der Versammlungsfreiheit des Antragstellers und u.a. des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, der Handlungsfreiheit und der Religionsfreiheit des Veranstalters und der Teilnehmer des Evangelischen Katholikentages sowie der Referenten und Passanten (vgl. VG Münster, Beschluss vom 09.05.2018 - 1 L 507/18).
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