Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21934
OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10 (https://dejure.org/2011,21934)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2011 - 1 L 77/10 (https://dejure.org/2011,21934)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 (https://dejure.org/2011,21934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Bezeichnung des Zuwendungszwecks durch Bezugnahme auf Förderrichtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Bestimmung eines Zuwendungszwecks nach dem im Zuwendungsbescheid ausdrücklich genannten Zweck unter Hinzuziehung einer Förderrichtlinie ohne explizite Erwähnung im Bescheid

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung eines Zuwendungszwecks nach dem im Zuwendungsbescheid ausdrücklich genannten Zweck unter Hinzuziehung einer Förderrichtlinie ohne explizite Erwähnung im Bescheid

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 497/05

    Widerruf eines Zuwendungsbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Das mit der Gewährung der Fördermittel allgemein verfolgte Ziel, die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der geförderten Unternehmen zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in neuen Märkten herzustellen sowie gleichzeitig qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu stabilisieren (…vgl. Ziff. 1.1 der Förderrichtlinie vom 12.07.1993, a. a. O.), soll gerade auch dadurch erreicht werden, dass die Fördervoraussetzungen noch nach Abschluss den Investitionsvorhabens für den gesamten festgelegten Zweckbindungszeitraum erfüllt sein müssen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 09.11.2006 - 1 L 497/05 - juris).

    Im Übrigen machen der Hinweis bei der Beschreibung des Zuwendungszweckes, wonach "das oftmals überdurchschnittliche wirtschaftliche und technische Risiko von Entwicklungsvorhaben vermindert, dem Unternehmer aber nicht abgenommen werden" soll (…vgl. Ziff. 1.1. der Förderrichtlinie v. 12.07.1993, a. a. O.), sowie die Zielbestimmung der Schaffung und Stabilisierung qualifizierter Arbeitsplätze deutlich, dass grundsätzlich der Investor das wirtschaftliche Risiko für die Nichterreichung der Subventionsziele trägt, außer wenn die Entwicklung infolge außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände anders verlaufen ist, als bei Investitionsbeginn angenommen werden konnte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 09.11.2006, a. a. O.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Rn. 2 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (so OVG LSA, Beschl. v. 21.01.2008 - 1 L 166/07 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Auch kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfungsstellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 - Der Personalrat 1996, 27; Beschl. v. 24.02.1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.09.1995 - 6 B 61.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Darlegungserfordernisse im Zusammenhang mit einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Auch kann mit einem bloßen Angriff gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfungsstellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (BVerwG, Beschl. v. 26.09.1995 - 6 B 61.95 - Der Personalrat 1996, 27; Beschl. v. 24.02.1977 - II B 60.76 - Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.1980 - 2 A 21/79

    Subventionsrecht - Rückzahlung von Investitionszuschüssen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Rn. 6 Eine abweichende rechtliche Bewertung rechtfertigt sich auch nicht wegen des vom Kläger in Bezug genommenen Urteils des OVG Rheinland Pfalz vom 16.04.1980 (2 A 21/79, DÖV 1981, 541) und seiner Auffassung vom Primärzweck als Verwendungsrichtmaß bei einer Mehrheit von mit der Subventionsvergabe verfolgten Zwecken.
  • BVerwG, 08.12.1995 - 11 B 132.95

    Grundlage einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Rückzahlung einer Zuwendung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Rn. 11 Abgesehen davon, dass die "weiteren Nebenbestimmungen und Hinweise" unter Ziff. 9.8 eine Widerrufsmöglichkeit bereits bei Beantragung oder Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, der Zahlungseinstellung oder Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorsehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.12.1995 - 11 B 132.95 - juris, Rdnr. 8), stellt der klägerische Einwand nicht die vom Verwaltungsgericht durch Bezugnahme auf den Widerrufsbescheid i. V. mit dem Widerspruchsbescheid gemäß § 117 Abs. 5 VwGO getroffene Feststellung schlüssig in Frage, dass "der Zuwendungszweck - nämlich die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Bundesland Sachsen-Anhalt zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit in den neuen Märkten zu stärken - verfehlt worden" sei, weil "die Insolvenz der Zuwendungsempfängerin innerhalb des fünfjährigen Zweckbindungszeitraumes … Ausdruck dafür (sei), dass die angestrebte Leistungsfähigkeit nicht erreicht worden" sei (vgl. S. 7 letzter Abs. d. Widerspruchsbescheides der Beklagten v. 10.07.2008).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.04.1984 - 9 A 223/81

    Subventionsrecht - Widerruf von Subventionsbescheiden und Rückforderungen der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 L 77/10
    Ob letzteres der Fall ist bzw. ob ein fehlendes Verschulden des Leistungsempfängers an der Nichterreichung des Subventionszweckes berücksichtigungsfähig ist, ist bei der Ausübung des Ermessens bezüglich des Widerrufes zu prüfen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.04.1984 - 9 A 223/81 - OVGE MüLü 38, 328).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 1 L 10/10

    Rückforderung von Fördermitteln

  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 22 ZB 18.1098

    Investitionszuschuss nach der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen …

    Jedenfalls in derartigen Fällen ist deshalb in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (B.v. 20.1.2011 - 1 L 77/10 - juris Rn. 9) für eine Unterscheidung danach, ob ein durch den Zuwendungsbescheid verfolgter "Primär-" oder ein "sonstiger" Zweck verfehlt wurde, kein Raum.
  • VG Freiburg, 26.09.2024 - 10 K 3161/22

    Widerruf und die Rückforderung von Zuschüssen für eine KiTa

    Grundsätzlich obliegt es dem Leistungsempfänger als Antragssteller der Fördermittel, zu prüfen und eine eigenständige Prognose aufgrund der tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten darüber zu treffen, ob er den Subventionszweck zu erreichen vermag und wie hoch sein kaufmännisches Risiko dabei ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.01.2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2020 - 8 A 10652/20

    (Teil-)Widerruf eines Zuwendungsbescheids für eine Wiederaufforstungen …

    Rn. 47 cc) Selbst wenn man aber abweichend von der hier vertretenen Auffassung davon ausginge, dass vom Zweck im Sinne des § 49 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VwVfG über den Primärzweck hinaus auch das Erreichen entfernterer Zuwendungsziele erfasst sein kann (vgl. in diesem Sinn jedenfalls grundsätzlich OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 8), würde dies hier nicht dazu führen, dass auch die Kultursicherung als primärer Zuwendungszweck anzusehen wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2014 - 3 B 14.12

    Subvention; Agrarsubvention; ökologischer Landbau; Ackerland; Grünland; …

    Unabhängig davon, ob sich als Verwendungsrichtmaß allein der nächstliegende, mit der Zuwendung im Verhalten des Empfängers angestrebte Zweck eignet (sog. Primärzweck, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882;… Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 49 Rn. 133;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014,§ 49 Rn. 101) oder ob auch entferntere, vom Leistungsempfänger nur bedingt oder mittelbar zu beeinflussende Förderziele grundsätzlich geeignet sind, den Zuwendungszweck mitzubestimmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 6 ff.) umfasste dieser hier ausweislich der eindeutigen Bestimmung in den Zuwendungsbescheiden jedenfalls auch die Bewirtschaftung über einen längerfristigen, hier fünf Jahre dauernden Zeitraum, wozu sich die Klägerin ausdrücklich verpflichten musste und verpflichtet hat, um die begehrte Zuwendung zu erhalten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - 1 L 6/13

    Widerruf einer Zuwendung wegen der Weltwirtschaftskrise 2009

    Da der Adressat eines Verwaltungsaktes gehalten ist, den Bescheid einschließlich seiner Anlagen vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20.01.2011 - 1 L 77/10 -, Juris), kommt es nicht darauf an, an welcher Stelle im Bescheid der Anordnungssatz niedergelegt ist, sondern darauf dass er bzw. sein Regelungsinhalt auf Grund einer Auslegung objektiv und zweifelsfrei festgestellt werden kann.
  • VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 171/16

    Ermessenslenkende Grundsätze bei Fristverlängerungsanträgen im Zuwendungsrecht

    In Anbetracht dessen, dass der Regelungsinhalt eines Verwaltungsaktes entsprechend der Grundsätze der §§ 133, 157 BGB nach seinem objektiven Erklärungswert auszulegen ist und hierzu auch dessen Gründe heranzuziehen und die bekannten Umstände zu berücksichtigen sind, ist es nicht erforderlich, dass sich der Inhalt eines Verwaltungsaktes allein aus dem Anordnungssatz präzise ergibt, da der Adressat eines Verwaltungsaktes gehalten ist, den Bescheid einschließlich seiner Anlagen vollständig und mit der gebotenen Sorgfalt zur Kenntnis zu nehmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris).
  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 5360/22

    Zweckbindungsfrist; Zweckverfehlung; Kindertagespflegestelle; Trägerschaft über …

    Rn. 46 Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 35; die Unterscheidung zwischen Primärzweck und sonstigen Zwecken im Grundsatz befürwortend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882-884; vom 22. September 2020 - 8 A 10652/20 -, DVBl 2021, 1028-1032 = juris Rn. 42; zurückhaltend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 22 ZB 18.1098 -, DVBl 2019, 786-790 = juris Rn. 27.
  • VG Magdeburg, 26.10.2016 - 3 A 147/16

    Insolvenz als Widerrufsgrund bei landwirtschaftlichen Subventionen

    Rn. 28 Die kurzzeitig nach Insolvenzeröffnung noch erfolgte bzw. vom Kläger als Insolvenzverwalter weiter beabsichtigte Fortführung des Geschäftsbetriebes sagt nichts über die Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Unternehmens aus, zumal nicht substantiiert dargelegt wird, worin die betriebliche Tätigkeit bis zum Ende des Zweckbindungszeitraumes trotz Zahlungsunfähigkeit noch bestanden hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.1.2011 - 1 L 77/10 -, Rn. 11 , zit. nach juris).
  • VG Köln, 20.10.2023 - 16 K 5563/22
    Rn. 50 Vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2014 - OVG 3 B 14.12 -, juris Rn. 35; die Unterscheidung zwischen Primärzweck und sonstigen Zwecken im Grundsatz befürwortend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16. April 1980 - 2 A 21/79 -, NJW 1981, 882-884; vom 22. September 2020 - 8 A 10652/20 -, DVBl 2021, 1028-1032 = juris Rn. 42; zurückhaltend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 L 77/10 -, juris Rn. 7; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 22 ZB 18.1098 -, DVBl 2019, 786-790 = juris Rn. 27.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Sachsen-Anhalt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht