Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 172 Abs 1 Nr 2 BauGB; § 172 Abs 3 S 2 BauGB; § 173 Abs 1 S 2 BauGB; § 52 Abs 1 BauO ND; § 52 Abs 2 S 7 BauO ND; § 70 Abs 6 BauO ND; § 42 Abs 2 VwGO; § 265 Abs 2 ZPO
Adressat; Baufreiheit; Baugenehmigung; Einvernehmen; Erhaltungssatzung; Passivlegitimation; Prozessstandschaft; Rückbau - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
NBauO § 52 Abs. 2 Satz 2, § 64 Satz 2, § 67 Abs. 1.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorhaben fertig gestellt: Wer bekommt die Baugenehmigung?
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wer ist der richtige Adressat der Baugenehmigung nach Fertigstellung des Vorhabens? (IBR 2023, 1007)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 30.06.2020 - 4 A 4739/16
- OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 980
- DÖV 2022, 874
- BauR 2022, 1484
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (16)
- OVG Niedersachsen, 10.09.2015 - 1 LA 90/15
Bauaufsichtsbehörde; Baugenehmigung; vereinfachtes Verfahren; vereinfachtes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Im Zuge des - erfolglosen - Rechtsmittelverfahrens (1 LA 90/15) versagte die Beigeladene zu 10. ausdrücklich das Einvernehmen unter Berufung auf ihr Interesse am Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Erhalt von Dauerwohnraum).Das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 - 4 A 5371/13 - und der Senat im Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 - hätten bereits bestätigt, dass die Erteilung der Baugenehmigung ohne vorheriges Einvernehmen der Beigeladenen zu 10. rechtswidrig gewesen sei.
Auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 7. Mai 2015 - 4 A 5371/13 - und des Senats in seinem Beschluss vom 10. September 2015 - 1 LA 90/15 (NVwZ-RR 2016, 328 = juris Rn. 21), wonach die ursprüngliche Genehmigung rechtswidrig gewesen sei, weil der Beklagte das fehlende Einvernehmen der Beigeladenen zu 10. nicht habe ersetzen dürfen, bezieht sich diese in ihrer Berufungserwiderung zu Unrecht.
Rn. 75 Die von der Klägerin zu 1. aufgeworfene Frage, ob die fehlende Bescheidung ihres am 24. Januar 2013 vorsorglich isoliert gestellten Antrags auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung nach der Erhaltungssatzung die Genehmigungsfiktion des § 173 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. i.V.m. § 22 Abs. 5 Sätze 3, 4 BauGB ausgelöst hat (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, NVwZ-RR 2016, 328 = juris Rn. 20), bedarf angesichts dessen keiner Entscheidung.
- VGH Hessen, 25.06.1982 - IV OE 43/81
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Ob die Auffassung des VGH Kassel (Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20), zutrifft, die Erteilung einer Baugenehmigung nur mit Wirkung für und gegen den ehemaligen Bauherrn sei eine im Gesetz nicht vorgesehene Genehmigung sui generis, könnte daher ggf. dahinstehen.Eine Anwendung auf Fälle des Eigentumswechsels vor Erteilung der Genehmigung könnte auch problematisch sein, wenn die Genehmigung etwa mit Auflagen verbunden ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20).
Da die Baugenehmigung nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr die Bautätigkeit, sondern den Bestand der baulichen Anlage und deren Nutzung absichert, ist es sachgerecht, an die Stelle des Bauherrn denjenigen treten zu lassen, bei dem die Verfügungsgewalt über den Genehmigungsgegenstand liegt - sei es der ehemalige Bauherr, sei es derjenige, der sie von ihm übernommen hat (Senatsurt. v. 8.12.1978 - I A 24/78 -, BRS 35 Nr. 158; ähnlich für das hessische Landesrecht HessVGH, Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1995 - 3 S 1106/94
Baugenehmigung: Rechtsnachfolge im Falle der Eigentumsübertragung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Ob die Baugenehmigung durch entsprechende Erklärung des Genehmigungsadressaten übertragbar ist (so offenbar VGH Mannheim, Urt. v. 30.3.1995 - 3 S 1106/94 -, NVwZ-RR 1995, 562 = juris Rn. 23) und ob diese Möglichkeit ein Sachbescheidungsinteresse begründen kann, muss ebenfalls im Berufungsverfahren geklärt werden; die Regelung des § 70 Abs. 6 NBauO spricht nicht unbedingt dafür, dass dies der Rechtslage in Niedersachsen entspricht.".Allerdings neigt der Senat zu der Auffassung, dass die Feststellungswirkung der Baugenehmigung unabhängig von deren Adressaten mit Wirkung für jeden eintritt, der von dieser profitiert (a.A. BayVGH, Beschl. v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 -, juris Rn. 17 und wohl auch VGH BW, Urt. v. 30.3.1995 - 3 S 1106/94 -, juris Rn. 23, der die Möglichkeit eines früheren Eigentümers oder Bauherrn sieht, sich die Inhaberschaft an der Baugenehmigung - offenbar unter Ausschluss des Erwerbers - unabhängig von der Übertragung des Grundstückseigentums vorzubehalten).
- OVG Niedersachsen, 10.07.2018 - 1 KN 158/16
Antragsbefugnis des Veräußerers eines planbetroffenen Grundstücks für die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Rn. 24 Einen gegen die Änderung gerichteten Normenkontrollantrag (1 KN 158/16) der Klägerin zu 1. verwarf der Senat, da die Klägerin zu 1. sich nach Übertragung ihres Eigentums nicht mehr auf abwägungserhebliche Belange berufen könne.Das Vorhaben sei, worauf auch der Senat in seinem Urteil vom 10. Juni 2018 - 1 KN 158/16 - hingewiesen habe, mit dem Bebauungsplan Nr. 36, 5.
- VGH Bayern, 02.07.1996 - 26 CS 96.1371
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Die Vorschrift könnte - gerade weil bei entsprechendem Bauwunsch grundsätzlich auch Nichteigentümer eine Baugenehmigung für sich statt für den Eigentümer erwirken können (vgl. BayVGH Beschl. v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 - juris Rn. 17-19) - nur auf Fälle der Rechtsnachfolge nach Erteilung der Baugenehmigung anwendbar sein.Allerdings neigt der Senat zu der Auffassung, dass die Feststellungswirkung der Baugenehmigung unabhängig von deren Adressaten mit Wirkung für jeden eintritt, der von dieser profitiert (a.A. BayVGH, Beschl. v. 2.7.1996 - 26 CS 96.1371 -, juris Rn. 17 und wohl auch VGH BW, Urt. v. 30.3.1995 - 3 S 1106/94 -, juris Rn. 23, der die Möglichkeit eines früheren Eigentümers oder Bauherrn sieht, sich die Inhaberschaft an der Baugenehmigung - offenbar unter Ausschluss des Erwerbers - unabhängig von der Übertragung des Grundstückseigentums vorzubehalten).
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Zwar ist der rechtliche Ansatzpunkt des Verwaltungsgerichts zutreffend, dass bei Bestehen eines Sachbescheidungsinteresses auch der Nichteigentümer eine Baugenehmigung beanspruchen kann (vgl. das vom Verwaltungsgericht zu Recht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.3.1973 - IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 = juris Rn. 13).Im Ansatz zutreffend verweist das Verwaltungsgericht zwar darauf, dass ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für ein objektiv genehmigungsfähiges Vorhaben nicht allein dem Eigentümer zusteht, da die Baufreiheit, deren Wiederherstellung die Baugenehmigung dient, ihre Grundlage nicht (allein) im Schutz des Eigentums, sondern auch in der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.3.1973 - IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 = NJW 1973, 1518 = juris Rn. 13 ff.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1978 - I A 24/78
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Mit Fertigstellung des Vorhabens erlischt die Bauherreneigenschaft, da Bauherr derjenige ist, auf dessen Veranlassung und mit dessen Willen eine Baumaßnahme durchgeführt wird (Senatsurt. v. 8.12.1978 - I A 24/78 -, BRS 35 Nr. 158 - in juris nur Ls.).Da die Baugenehmigung nach Fertigstellung des Vorhabens nicht mehr die Bautätigkeit, sondern den Bestand der baulichen Anlage und deren Nutzung absichert, ist es sachgerecht, an die Stelle des Bauherrn denjenigen treten zu lassen, bei dem die Verfügungsgewalt über den Genehmigungsgegenstand liegt - sei es der ehemalige Bauherr, sei es derjenige, der sie von ihm übernommen hat (Senatsurt. v. 8.12.1978 - I A 24/78 -, BRS 35 Nr. 158;… ähnlich für das hessische Landesrecht HessVGH, Urt. v. 25.6.1982 - IV OE 43/81 -, ESVGH 33, 20).
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Rn. 65 Die Rüge der Klägerin zu 1., die Festsetzung eines Nebeneinanders von Dauer- und Ferienwohnungen in einem sonstigen Sondergebiet widerspreche der Systematik der §§ 10, 11 BauNVO, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.7.2013 - 4 CN 7.12 -, BVerwGE 147, 138, sehe, greift ebenfalls nicht durch; Dauerwohnen und Ferienwohnungen dürfen in einem Baugebiet nebeneinander zugelassen werden (BVerwG, Urt. v. 18.10.2017 - 4 C 5.16 -, NVwZ 2018, 824 = juris Rn. 24 ff.). - BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12
Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Rn. 65 Die Rüge der Klägerin zu 1., die Festsetzung eines Nebeneinanders von Dauer- und Ferienwohnungen in einem sonstigen Sondergebiet widerspreche der Systematik der §§ 10, 11 BauNVO, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.7.2013 - 4 CN 7.12 -, BVerwGE 147, 138, sehe, greift ebenfalls nicht durch; Dauerwohnen und Ferienwohnungen dürfen in einem Baugebiet nebeneinander zugelassen werden (…BVerwG, Urt. v. 18.10.2017 - 4 C 5.16 -, NVwZ 2018, 824 = juris Rn. 24 ff.). - OVG Niedersachsen, 18.09.2014 - 1 KN 123/12
Koexistenz von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen als Regelnutzungenin einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 1 LB 36/21
Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Senat ein Sondergebiet mit gleicher Bezeichnung und ähnlichem Nutzungskatalog in seinem Urteil vom 18.9.2014 - 1 KN 123/12 -, BauR 2015, 452 = juris Rn. 20 in diesem Sinne ausgelegt und hinsichtlich seines Gebietscharakters als hinreichend bestimmt angesehen hatte. - VGH Bayern, 27.03.2012 - 22 BV 11.2175
Kein Anspruch bayerischer Imker auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihre …
- BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12
Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 13.12
Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch …
- BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94
Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12
Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 6 B 3.12
Anforderungen an einen Parteibeitritt; Verwirkung des Klagerechts trotz …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2022 - 1 ME 71/22
Baugenehmigung; Bauherr; Jahresfrist; Nachbar; nachbarliches …
Die Baugenehmigung wirkt mit anderen Worten grundstücksbezogen (vgl. näher Senatsurt. v. 7.7.2022 - 1 LB 36/21 -, juris Rn. 48 und 51), und zwar für den Bauherrn und den Nachbarn gleichermaßen. - OVG Niedersachsen, 09.07.2025 - 1 LA 165/24
Bestandsschutz; Erhaltungssatzung; Ferienwohnen; Milieuschutzsatzung; …
Im Übrigen ist diese Erwägung auch in der Sache zutreffend (vgl. Senatsurt. v. 7.7.2022 - 1 LB 36/21 -, NVwZ-RR 2022, 980 = BRS 90 Nr. 149 = juris Rn. 72;… Senatsbeschl. v. 10.9.2015 - 1 LA 90/15 -, NVwZ-RR 2016, 328 = juris Rn. 15). - VG Köln, 25.07.2025 - 16 K 3668/24 Rn. 35 Vgl. etwa den entsprechenden baurechtlichen Rechtsgedanken in Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Juli 2022 - 1 LB 36/21 -, juris Rn. 73 f. mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 4 C 15.12 -, juris Rn. 8 f.; die nachträgliche Genehmigungsbedürftigkeit ohne weitere Begründung dagegen annehmend Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 28. Mai 2020 - M 9 K 18.1248 -, juris Rn. 21.
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