Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16, 1 M 2.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7591
OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16, 1 M 2.16 (https://dejure.org/2016,7591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2016 - 1 S 1.16, 1 M 2.16 (https://dejure.org/2016,7591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2016 - 1 S 1.16, 1 M 2.16 (https://dejure.org/2016,7591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,7591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Obdachlosenunterbringung von EU-Bürgern; hier: Selbsthilfe durch Rückreiseoption

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § 17 Abs 1 SOG BE
    Obdachlosenunterbringung; unfreiwillig obdachlos; Selbsthilfe; Rückreise ins Herkunftsland; Unionsbürger (rumänischer Staatsangehörigkeit); Dauerwohnung; Umschlagen in Dauerwohnung; Freizügigkeitsrecht; Sozialrechtlicher Leistungsausschluss; Verfestigung des Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Einweisung rumänischer Obdachloser in eine Notunterkunft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Einweisung rumänischer Obdachloser in eine Notunterkunft

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Rumänische Familie hat trotz Rückreisemöglichkeit vorübergehend Anspruch auf Unterbringung in Notunterkunft

  • weka.de (Kurzinformation)

    Obdachlose Unionsbürger können nicht ohne Weiteres auf Heimreise verwiesen werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Obdachlose Unionsbürger können nicht ohne Weiteres auf Selbsthilfemöglichkeit in Form der Rückreise ins Herkunftsland verwiesen werden - OVG bejaht vorläufige Einweisung rumänischer Obdachloser in Notunterkunft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 1 S 470/96

    Beseitigung von Obdachlosigkeit/Einweisung eines Obdachlosen bei unfreiwilliger …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    Beruht dieser Zustand allerdings auf einem freiwilligen selbstbestimmten Willensentschluss, besteht in der Regel keine polizeiliche Gefahr, die mit Mitteln des polizeilichen Obdachlosenrechts zu beseitigen ist (VGH Mannheim, Beschluss vom 5. März 1996 - 1 S 470/96 - juris Rn. 4).

    Die Gewährung und Sicherung einer Dauerunterkunft ist demgegenüber - wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann - grundsätzlich Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (VGH Kassel…, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - juris Rn. 28, Beschluss vom 5. März 1996 - 1 S 470/96 - juris Rn. 4) und hat damit zugleich den sozialrechtlichen Normen und, da es sich bei den Antragstellern um Unionsbürger handelt, den mit ihnen verflochtenen Regeln des Freizügigkeitsrechts zu folgen.

  • VGH Hessen, 07.03.2011 - 8 B 217/11

    Vollzugsfolgenbeseitigung im Beschwerdeverfahren/Umsetzung von Obdachlosen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    Die Antragsteller wären demnach grundsätzlich selbst verpflichtet, die Obdachlosigkeit zunächst durch intensive eigene Bemühungen um eine Unterkunft zu beseitigen (VGH Kassel, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - juris Rn. 28).

    Die Gewährung und Sicherung einer Dauerunterkunft ist demgegenüber - wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann - grundsätzlich Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe (VGH Kassel, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - juris Rn. 28…, Beschluss vom 5. März 1996 - 1 S 470/96 - juris Rn. 4) und hat damit zugleich den sozialrechtlichen Normen und, da es sich bei den Antragstellern um Unionsbürger handelt, den mit ihnen verflochtenen Regeln des Freizügigkeitsrechts zu folgen.

  • VGH Bayern, 10.10.2008 - 4 CE 08.2647

    Obdachlosenrecht; Unterkunft; Wiedereinweisung in bisherige Wohnung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    (1) Der Unterbringungsanspruch kann seiner gefahrenabwehrrechtlichen Natur nach nur vorübergehend sein (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4).

    Die von der Ordnungsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge dient nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (VGH München, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 4 CE 08.2647 - juris Rn. 4).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - L 29 AS 20/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    Der hiergegen erhobene Widerspruch und der zugleich beantragte Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben vor dem Sozialgericht (Beschluss vom 6. Januar 2016 - S 59 AS 26012/15 ER -) und dem Landessozialgericht (Beschluss vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER -) ohne Erfolg.

    Ein "Umschlagen" im vorgenannten Sinne droht hier nicht, denn den Antragstellern dürfte, ungeachtet der Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin vom 6. Januar 2016 (S 59 AS 26012/15 ER) und des bestätigenden Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin vom 25. Februar 2016 (L 29 AS 20/16 B ER) sowie des weiteren Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 20. Februar 2016 (S 47 SO 192/16 ER), nach der neueren Rechtsprechung des Bundesozialgerichts zumindest ein Anspruch auf Sozialhilfe im Wege der Ermessensleistung zustehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - L 19 AS 29/16

    Gewährung von Regelbedarf und Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    Allerdings weist der Senat darauf hin, dass unabhängig von der bundessozialgerichtlichen Entscheidung einiges dafür sprechen könnte, dass die Antragsteller im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht Berlin (S 47 SO 192/16 ER) nunmehr durch Vorlage einer weiteren Schulbescheinigung glaubhaft gemacht haben könnten, dass die Antragstellerin zu 2) trotz der belegten Fehlstunden in das hiesige Schulsystem eingegliedert ist und damit als Kind der Antragstellerin zu 1), als ehemalig geringfügig beschäftigter Arbeitnehmerin, ein aus Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011 vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (Freizügigkeitsverordnung/EU) fließendes eigenes Aufenthaltsrecht erworben haben könnte, aus dem die Antragsteller zu 1) und zu 3) bis 5) ihrerseits ein weiteres Aufenthaltsrecht ableiten könnten (vgl. zur Schuleingliederung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2016 - L 19 AS 29/16 B ER - juris Rn. 29 m.w.N.; EuGH…, Urteil vom 6. September 2012 - C-147/11, C-148/11 u.a. - " Czop und Punakova", juris Rn. 24 - 26, 29;… vgl. zum Arbeitnehmerstatus: Epe, in: Fritz/Vormeier, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Dezember 2015, § 2 FreizügG/EU, Rn. 31 bis 33, m.w.N).

    Ein solches Ausbildungs-Aufenthaltsrecht bestünde nach der Rechtsprechung des EuGH unabhängig von den in der Unionsbürgerrichtlinie festgelegten Voraussetzungen ausreichender Existenzmittel sowie umfassenden Krankenversicherungsschutzes (EuGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - C-310/08 - "Ibrahim", juris 2. Leitsatz; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2016 - L 19 AS 29/16 B ER - juris Rn. 32, 33) und würde dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht mehr unterfallen, weil sich das Aufenthaltsrecht nicht (mehr) allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergäbe (…Loose, in: Hohm, Gemeinschaftskommentar zum SGB II, Stand Februar 2016, VI - 1 § 7 Rn. 56).

  • SG Berlin, 06.01.2016 - S 59 AS 26012/15

    Gewährung von Leistungen i.R.d. Aufenthalts zum Zwecke der Arbeitssuche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    Der hiergegen erhobene Widerspruch und der zugleich beantragte Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben vor dem Sozialgericht (Beschluss vom 6. Januar 2016 - S 59 AS 26012/15 ER -) und dem Landessozialgericht (Beschluss vom 22. Januar 2016 - L 29 AS 20/16 B ER -) ohne Erfolg.

    Ein "Umschlagen" im vorgenannten Sinne droht hier nicht, denn den Antragstellern dürfte, ungeachtet der Beschlüsse des Sozialgerichts Berlin vom 6. Januar 2016 (S 59 AS 26012/15 ER) und des bestätigenden Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin vom 25. Februar 2016 (L 29 AS 20/16 B ER) sowie des weiteren Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 20. Februar 2016 (S 47 SO 192/16 ER), nach der neueren Rechtsprechung des Bundesozialgerichts zumindest ein Anspruch auf Sozialhilfe im Wege der Ermessensleistung zustehen.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    In diesem Fall sei das Ermessen des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII stets auf Null reduziert, so dass Leistungen zur Existenzsicherung durch Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu gewähren seien (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 36, 53; dem folgend z.B. LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. Januar 2016 - L 28 AS 3053/15 B ER - juris Rn. 8; allerdings anderer Ansicht: LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11. Februar 2016 - L 3 AS 668/15 B ER - juris Leitsatz, Rn. 26 ff; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER - juris Leitsatz; sowie LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 7. März 2016 - L 12 SO 79/16 B ER - juris Rn. 18 ff.).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    (2) Ein von der (gefahrenabwehrrechtlichen) Obdachloseneinweisung nicht mehr gedecktes "Umschlagen" in eine - den Regelungen des Sozialrechts vorbehaltene - Dauerwohnung läge freilich nur vor, wenn die Antragsteller nach den Maßgaben des Freizügigkeits- und Sozialrechts von sozialrechtlichen Leistungen ausgeschlossen wären (zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Leistungsausschlusses, um das finanzielle Gleichgewicht der Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten zu erhalten: EuGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 - "Garcia-Nieto", juris Rn. 39 sowie Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/2016 zum Urteil "Garcia-Nieto", juris; außerdem: EuGH…, Urteil vom 15. September 2015 - C 67/14 -"Allmanovic", juris Rn. 15, 44, 50, 57, 58, 63; EuGH, Urteil vom 11. November 2014 - C 333/13 - "Dano", juris Rn. 71, 74).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    (2) Ein von der (gefahrenabwehrrechtlichen) Obdachloseneinweisung nicht mehr gedecktes "Umschlagen" in eine - den Regelungen des Sozialrechts vorbehaltene - Dauerwohnung läge freilich nur vor, wenn die Antragsteller nach den Maßgaben des Freizügigkeits- und Sozialrechts von sozialrechtlichen Leistungen ausgeschlossen wären (zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Leistungsausschlusses, um das finanzielle Gleichgewicht der Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten zu erhalten: EuGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 - "Garcia-Nieto", juris Rn. 39 sowie Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/2016 zum Urteil "Garcia-Nieto", juris; außerdem: EuGH, Urteil vom 15. September 2015 - C 67/14 -"Allmanovic", juris Rn. 15, 44, 50, 57, 58, 63; EuGH…, Urteil vom 11. November 2014 - C 333/13 - "Dano", juris Rn. 71, 74).
  • EuGH, 25.02.2016 - C-299/14

    Der Gerichtshof bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2016 - 1 S 1.16
    (2) Ein von der (gefahrenabwehrrechtlichen) Obdachloseneinweisung nicht mehr gedecktes "Umschlagen" in eine - den Regelungen des Sozialrechts vorbehaltene - Dauerwohnung läge freilich nur vor, wenn die Antragsteller nach den Maßgaben des Freizügigkeits- und Sozialrechts von sozialrechtlichen Leistungen ausgeschlossen wären (zur unionsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Leistungsausschlusses, um das finanzielle Gleichgewicht der Systeme der sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten zu erhalten: EuGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - C 299/14 - "Garcia-Nieto", juris Rn. 39 sowie Pressemitteilung des EuGH Nr. 18/2016 zum Urteil "Garcia-Nieto", juris; außerdem: EuGH…, Urteil vom 15. September 2015 - C 67/14 -"Allmanovic", juris Rn. 15, 44, 50, 57, 58, 63; EuGH…, Urteil vom 11. November 2014 - C 333/13 - "Dano", juris Rn. 71, 74).
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …

  • OVG Bremen, 07.02.2013 - 1 B 1/13

    Obdachlosigkeit von Unionsbürgern - Obdachlosigkeit; rumänische Staatsbürger; …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016 - L 3 AS 668/15

    Grundsätzlich keine Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2016 - L 12 SO 79/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss; …

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop und Punakova - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 28 AS 3053/15

    Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe für einen erwerbsfähigen Unionsbürger bei …

  • VG Würzburg, 07.04.2014 - W 5 E 14.306

    Obdachlosigkeit, Vertretungszwang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch, …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2014 - L 2 AS 2105/13
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 S 2192/19

    Unterbringung von Obdachlosen

    Daher besteht beispielsweise dann grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 14.08.2018, a.a.O., und v. 19.09.2017 - 1 S 1974/14 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u.a. - juris; Ruder, VBlBW 2017, 1 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.10.2017 - 23 L 747.17

    Polizeirecht kein Mittel zur dauerhaften Bekämpfung von Obdachlosigkeit

    Allerdings sind ordnungspolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit gegenüber dem Sozialrecht grundsätzlich nachrangig (…ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 13. Juli 2016 - OVG 1 M 21.16 -, juris Rn. 4 und vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Er kommt daher vor allem in der Übergangszeit bis zur Klärung der den Betroffenen zustehenden sozialrechtlichen Ansprüche in Betracht (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 -, juris Rn. 8).

    Denn der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 - ist zu den Antragstellern ergangen und hat den Antragsgegner zu ihrer gefahrenabwehrrechtlichen Unterbringung für einen Zeitraum von drei Monaten verpflichtet, damit sie in dieser Zeit ihre sozialrechtlichen Ansprüche klären konnten.

    Damit verkennen sie, dass es ihnen obliegt, sich durch intensive eigene Bemühungen um eine geeignete Unterkunft zu kümmern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 -, juris Rn. 10), deren Kosten sodann vom Jobcenter übernommen werden.

    Dies ist umso unverständlicher, als das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ihnen die Nachrangigkeit des Obdachlosenrechts aufgezeigt und sogar ausdrücklich ausgeführt hat, dass die Grundlage der (damaligen) Einweisung bereits mit Eintritt der Rechtskraft der stattgebenden sozialgerichtlichen Entscheidung entfällt (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 -, juris Rn. 8 a.E.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …

    Daher besteht beispielsweise dann grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 14.08.2018, a.a.O., und v. 19.09.2017 - 1 S 1974/14 - BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris; OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u.a. - juris; Ruder, VBlBW 2017, 1 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2024 - 1 S 816/24

    Unterbringungsunfähigkeit eines Obdachlosen

    Daher besteht beispielsweise grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - ESVGH 70, 52 , juris Rn. 10 ;… BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u. a. - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Berlin, 25.05.2018 - 23 L 193.18

    Sicherstellung einer Wohnung zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Ein Anspruch auf Einweisung besteht ferner nicht, wenn der Betroffene zur Selbsthilfe in der Lage ist; diese hat stets Vorrang vor ordnungsbehördlichen Maßnahmen (zum Vorstehenden OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, OVG 1 M 2.16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Dabei drängt sich diese Selbsthilfemöglichkeit auf, weil die direkten Angehörigen damit einer der engen verwandtschaftlichen Verbundenheit entspringenden "sittlichen Verpflichtung" zur Unterstützung bedürftiger Verwandter entsprechen könnten (so ausdrücklich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, OVG 1 M 2.16 -, juris Rn. 12).

    Das bereitgestellte Obdach muss lediglich Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse bieten und den Anforderungen genügen, die an eine menschenwürdige Unterbringung zu stellen sind (vgl. etwa VGH Bayern…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 4 CE 08.2647 -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, OVG 1 M 2.16 -, juris Rn. 10).

    Demgegenüber billigt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern für die Zeit der Klärung der vorrangigen sozialrechtlichen Ansprüche einen Zeitraum von drei Monaten zu, in dem sie zur Abwendung und Vermeidung der Obdachlosigkeit einen Anspruch auf vorläufige Unterbringung nach dem Gefahrenabwehrrecht haben (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 -, juris Rn. 4 ff. und vom 13. April 2016 - OVG 1 S 123.15/OVG 1 M 49.15 -, Abdruck S. 5 ff.).

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965

    Obdachlosenunterbringung

    Die Antragstellerin zu 2 kann auch nicht auf die Möglichkeit der Selbsthilfe im Wege einer sofortigen Rückreisemöglichkeit in ihr Herkunftsland verwiesen werden, denn dies würde voraussetzen, dass eine sofortige Rückreise gemeinsam mit ihrem neugeborenen Kind möglich und finanzierbar ist (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.4.2016 - OVG 1 S 1.16 - juris Rn. 13).
  • VG Berlin, 01.03.2017 - 23 L 144.17

    Zuweisung einer geeigneten Unterkunft wegen unfreiwilliger Obdachlosigkeit; …

    Es kann daher offen bleiben, ob der ordnungsrechtliche Unterbringungsanspruch schon grundsätzlich nicht "verwirkt" werden kann (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, OVG 1 M 2.16 -, juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • LG Berlin, 05.02.2019 - 67 O 24/18

    Schadensersatzanspruch bei Inanspruchnahme zur Abwehr von Obdachlosigkeit

    Die unfreiwillige Obdachlosigkeit als solche stellt eine Beeinträchtigung des Schutzgutes der öffentlichen Sicherheit dar, denn sie gefährdet das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, zumal die Tochter der Betroffenen zum damaligen Zeitpunkt minderjährig und schwanger war (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, Rn. 9 f.; VG Berlin…, Beschluss vom 25. Mai 2018 - 23 L 193.18 , Rn. 7 , jew. zit. nach juris), zu deren Abwendung das Bezirksamt als zuständige Ordnungsbehörde verpflichtet war.

    Soweit der Beklagte im Hinblick auf den grundsätzlichen Nachrang des Obdachlosenpolizeirechts gegenüber dem Sozialrecht und die deshalb bloße Auffangfunktion des Landes Berlin verweist (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen…, Beschluss vom 07. Februar 2013 - 1 B 1/13, Rn. 22; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, Rn. 8, jew. zit. nach juris), verfängt dies im Verhältnis zu dem Kläger schon deshalb nicht, da vorliegend nach den obigen Feststellungen ausdrücklich eine diesen bindende Unterbringung nach dem Gefahrenabwehrrecht zur Abwendung und Vermeidung der Obdachlosigkeit erfolgt war.

    Der Beklagte ist damit auch nicht rechtlos gestellt, da ihm für den Fall, dass den betroffenen Unionsbürgern in dem sozialgerichtlichen Verfahren Ansprüche nach dem SGB XII oder SGB II zugesprochen werden, wegen der Nachrangigkeit der ordnungsbehördlichen Einweisung in eine Notunterkunft gegenüber den sozialhilferechtlichen Leistungen ein interner Ausgleichsanspruch gegenüber dem vorrangig einstandspflichtigen Jobcenter zustünde (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16, juris Rn. 8), das damit korrelierend die Kostenübernahme mit Schreiben vom 9. April 2015 im Hinblick auf die seine Leistungsverpflichtung verneinende Entscheidung des Landessozialgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren abgelehnt, gleichzeitig aber mitgeteilt hat, von seiner Leistungsverpflichtung im Fall der Zuerkennung von Leistungsansprüchen im Hauptsacheverfahren auszugehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 1 S 101.19

    Obdachlosenunterbringung; Selbsthilfe; zumutbare Eigenbemühungen; Ausschluss von …

    Rn. 6 Zwar trifft es zu, dass der von Obdachlosigkeit Betroffene nach ordnungspolizeilichen Grundsätzen regelmäßig selbst verpflichtet ist, die Obdachlosigkeit zunächst durch intensive eigene Bemühungen um eine Unterkunft zu beseitigen (Senatsbeschluss vom 11. April 2016 - OVG 1 S 1.16 - juris Rn. 10; VGH Kassel…, Urteil vom 7. März 2011 - 8 B 217/11 - juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23
    Daher besteht beispielsweise grundsätzlich kein obdachlosenrechtlicher Handlungsbedarf, wenn ein Betroffener regelmäßig Einkünfte bezieht, sodass er sich selbst eine den Mindestanforderungen entsprechende Wohnung beschaffen kann (…vgl. Senat, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 S 1698/19 - juris Rn. 10 ;… BayVGH, Beschl. v. 07.05.2018 - 4 CE 18.965 - juris Rn. 13; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 11.04.2016 - OVG 1 S 1.16 u. a. - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2018 - 1 S 38.18

    Obdachlosenrecht; Notunterkunft; Obdachloseneinrichtung; Einweisung; Gefahr für …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2017 - 1 L 21.17

    Zur Streitwertfestsetzung bei subjektiver Klagehäufung - hier: Unterbringung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht