Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 8 Abs 1 Nr 3 BeamtStG, § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kriterien für die Beförderung eines Beamten; Leistungsbezogene Auswahl bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) für die Zulassung zum beruflichen Aufstieg; Zulassung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien für die Beförderung eines Beamten; Leistungsbezogene Auswahl bei Erfüllung der formellen Voraussetzungen der Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (PolLVO LSA) für die Zulassung zum beruflichen Aufstieg; Zulassung ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.02.2010 - 5 B 208/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 598
- DÖV 2011, 164
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2009 - 1 M 63/09
Zulassung zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Rn. 6 Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächst höhere Laufbahn ( § 24 LBG LSA , vormals § 25 BG LSA ) geht regelmäßig mit einer Beförderung einher, die gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG nach den Grundsätzen des § 9 BeamtStG (vormals § 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA ), mithin nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen ist (… vgl.: OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris ).Rn. 8 Daher hat eine allein nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl zu erfolgen, wenn mehrere Beamte die formellen Voraussetzungen der PolLVO LSA für die Zulassung zum Aufstieg erfüllen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden.
- BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08
Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ).Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, a. a. O.;… OVG LSA, a. a. O. ).
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - 1 M 52/09
Vorläufiger Rechtsschutz bei Beförderungskonkurrenz; maßgeblicher Zeitpunkt der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - Az.: 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - Az.: 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. August 2009 - Az.: 1 M 52/09 -, veröffentlicht bei juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird ( vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79
Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris ). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2008 - 1 M 25/08
Zur Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Aufstieg
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2010 - 1 M 41/10
Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen ( vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - Az.: 2 A 1.79 -, Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 1 [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG LSA, Beschluss vom 9. April 2008 - Az.: 1 M 25/08 -, veröffentlicht bei juris ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 M 74/10
Zulassung zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Sachsen-Anhalt
Zum "Regel"-Aufstieg von Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Fortführung von OVG LSA, Beschlüsse vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 - und 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - , veröffentlicht bei juris).Die Beschwerde weist allerdings mit Recht darauf hin, dass das Verwaltungsgericht in den Beschlussgründen nicht hinreichend nach den durchaus differierenden Eignungsauswahlverfahren für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst nach § 19 PolLVO (Ziffer I. 1. AEPol) einerseits und nach § 20 PolLVO (Ziffer I. 2. AEPol) andererseits differenziert ( siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).
Erst hiernach ist der erforderliche Leistungsvergleich vorzunehmen ( vgl. zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst: OVG LSA…, Beschluss vom 31. August 2009 - Az.: 1 M 63/09 -, a. a. O., sowie zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst gemäß § 20 PolLVO LSA : OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).
Entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichtes und des Antragstellers beschränkt sich die dahingehende Auswahlentscheidung auch nicht auf "charakterliche Mängel"; entsprechendes kann dem Senatsbeschluss vom 31. August 2009 in dem Verfahren 1 M 63/09 nicht entnommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).
AEPol in die Rangzahl eingeflossenen Leistungskriterien zu beachten, gleichwohl aber die Eignung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 4 PolLVO LSA in ihrer Gesamtheit festzustellen und hiernach den erforderlichen Leistungsvergleich vorzunehmen ( siehe bereits: OVG LSA, Beschluss vom 10. Februar 2009 - Az.: 1 L 168/08 - Beschluss vom 12. März 2010, a. a. O. ).
AEPol unterliegt als solche im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG - wie die Beschwerde ebenfalls mit Recht geltend macht - keinen rechtlichen Bedenken ( OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - Az.: 1 M 41/10 - ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12
Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …
Rn. 7 Soweit sich das Antragsvorbringen stattdessen auf die Senatsrechtsprechung mit Beschluss vom 3. Februar 2010 - 1 M 41/10 - beruft, liegt das Vorbringen neben der Sache, weil diese den Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers im Rahmen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens zum Gegenstand hat.Rn. 23 Hieran gemessen hat der Kläger eine zulassungsbegründende Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von dem in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 3. Februar 2010 - 1 M 41/10 - nicht dargelegt, weil - wie bereits ausgeführt - dieser den Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers im Rahmen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens zum Gegenstand hatte.
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20
Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des …
Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - 1 M 41/10 - und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, jeweils juris [m. w. N.]). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2022 - 1 M 101/22
Gesetzesvorbehalt für Alterhöchstgrenze für den (Verwendungs-)Aufstieg von …
Sind Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 12. März 2010 - 1 M 41/10 - und Beschluss vom 26. April 2010 - 1 M 74/10 -, jeweils juris [m. w. N.]; zuletzt: BVerwG Beschluss vom 25. Juli 2022 - 2 B 14.22 -, juris).
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