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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17680
OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12 (https://dejure.org/2012,17680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 (https://dejure.org/2012,17680)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 1 M 64/12 (https://dejure.org/2012,17680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 92 Abs 3 S 1 VwGO, § 146 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 161 Abs 1 VwGO
    Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren; Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügung; Kostenentscheidung nach Rücknahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 1
    Notwendigkeit einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 1 VwGO nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen eine i.R.e. verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes ergangenen gerichtlichen Zwischenverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Keine Kosten in Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügungen in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 1 VwGO nach Zurücknahme einer Beschwerde gegen eine i.R.e. verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes ergangenen gerichtlichen Zwischenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 77
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 03.05.2002 - 4 VO 48/02

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Voraussetzungen einer Zwischenverfügung …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12
    Rn. 2 Eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO bedurfte es nicht, weil ein Verfahren auf Erlass einer verwaltungsgerichtlichen Zwischenentscheidung einschließlich des zugehörigen Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst, sondern die Kosten des Beschwerdeverfahrens Kosten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens darstellen (vgl. etwa: OVG Thüringen, Beschluss vom 3. Mai 2002 - 4 VO 48/02 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - OVG 1 S 71.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juni 1984 - 22 C 84 A.454 -, BayVBl. 1985, 22), und demzufolge die Festsetzung eines Streitwertes obsolet ist.
  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12
    Rn. 2 Eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO bedurfte es nicht, weil ein Verfahren auf Erlass einer verwaltungsgerichtlichen Zwischenentscheidung einschließlich des zugehörigen Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst, sondern die Kosten des Beschwerdeverfahrens Kosten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens darstellen (vgl. etwa: OVG Thüringen, Beschluss vom 3. Mai 2002 - 4 VO 48/02 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - OVG 1 S 71.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juni 1984 - 22 C 84 A.454 -, BayVBl. 1985, 22), und demzufolge die Festsetzung eines Streitwertes obsolet ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2010 - 1 S 71.10
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 1 M 64/12
    Rn. 2 Eine Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO bedurfte es nicht, weil ein Verfahren auf Erlass einer verwaltungsgerichtlichen Zwischenentscheidung einschließlich des zugehörigen Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst, sondern die Kosten des Beschwerdeverfahrens Kosten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens darstellen (vgl. etwa: OVG Thüringen, Beschluss vom 3. Mai 2002 - 4 VO 48/02 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 135/11 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juli 2010 - OVG 1 S 71.10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. Juni 1984 - 22 C 84 A.454 -, BayVBl. 1985, 22), und demzufolge die Festsetzung eines Streitwertes obsolet ist.
  • VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16

    Telekommunikationspauschale; Geltendmachung durch die öffentliche Hand; …

    Der Auffassung, im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 165 VwGO i.V.m. § 151 VwGO bedürfe es keiner Kostenentscheidung (so etwa VG Weimar, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 K 338/05 We - Juris, Rdnr. 6 unter Berufung auf Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, Vor § 154 Rdnr. 2[der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft][der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft]) ist nicht zu folgen (…wie hier: Olbertz in Bier/Schneider/Schoch, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2015, § 165 Rdnr. 13 m.w.N.;… siehe auch VG Gera a.a.O. Rdnr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2019 - 2 O 3/19

    Rechtswirkungen eines "Schiebebeschlusses"

    Rn. 8 Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil ein Verfahren auf Erlass einer verwaltungsgerichtlichen Zwischenentscheidung einschließlich des zugehörigen Beschwerdeverfahrens keine eigenständige Kostenfolge auslöst, sondern die Kosten des Beschwerdeverfahrens Kosten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens darstellen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.06.2012 - 1 M 64/12 -, juris RdNr. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.09.2025 - 22 CS 25.1629

    Anhörungsrügeverfahren, Aussetzung der Vollziehung, Verwaltungsgerichte, …

    Rn. 18 Einer Kostenentscheidung ebenso wie einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil die Kosten des Zwischenverfahrens nach § 152a Abs. 6 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu den Kosten des Hauptverfahrens, d.h. des Verfahrens über die Anhörungsrüge, zählen und die Entscheidung somit keine eigenständige Kostenfolge auslöst (OVG LSA, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - juris Rn. 2;… SächsOVG, B.v. 15.9.2011 - 5 B 135/11 - juris Rn. 2 f.;… NdsOVG, B.v. 21.1.2010 - 8 MC 11/10 - juris Rn. 2;… HessVGH, B.v. 28.11.2005 - 7 Q 2684/05 - juris Rn. 12).
  • VG München, 02.07.2020 - M 21 S 18.1471

    Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung

    Rn. 4 Bei einer Zwischenverfügung bzw. einem sog. "Hängebeschluss" handelt es sich nur um eine Zwischenentscheidung zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes, bei der eine Kostenentscheidung sowie eine Streitwertfestsetzung nicht erfolgt (…VGH Mannheim, B.v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris Rn. 10;… ebenso BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578, BeckRS 2018, 35684 Rn. 3; OVG Magdeburg, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - NVwZ-RR 2013, 77;… OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48/02 - BeckRS 2002, 23071 Rn. 13; vgl. ferner VG Augsburg, B.v. 26.9.2013 - 4 S 13.1454 - BeckRS 2013, 56931).
  • VGH Bayern, 28.02.2020 - 10 ZB 20.30308

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Rn. 13 Einer Kostenentscheidung ebenso wie einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil die Kosten des Zwischenverfahrens nach § 152a Abs. 6 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 VwGO zu den Kosten des Hauptverfahrens, d.h. des Verfahrens über die Anhörungsrüge, zählen und die Entscheidung somit keine eigenständige Kostenfolge auslöst (OVG LSA, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - juris Rn. 2;… SächsOVG, B.v. 15.9.2011 - 5 B 135/11 - juris Rn. 2 f.;… NdsOVG, B.v. 21.1.2010 - 8 MC 11/10 - juris Rn. 2;… HessVGH, B.v. 28.11.2005 - 7 Q 2684/05 - juris Rn. 12).
  • VG München, 02.07.2020 - M 21a S7 20.2904

    Abänderungsbeschluss, Keine Kostenentscheidung bei Zwischenverfügung

    Rn. 4 Bei einer Zwischenverfügung bzw. einem sog. "Hängebeschluss" handelt es sich nur um eine Zwischenentscheidung zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes, bei der eine Kostenentscheidung sowie eine Streitwertfestsetzung nicht erfolgt (…VGH Mannheim, B.v. 26.9.2017 - 2 S 1916/17 - juris Rn. 10;… ebenso BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578, BeckRS 2018, 35684 Rn. 3; OVG Magdeburg, B.v. 27.6.2012 - 1 M 64/12 - NVwZ-RR 2013, 77;… OVG Weimar, B.v. 3.5.2002 - 4 VO 48/02 - BeckRS 2002, 23071 Rn. 13; vgl. ferner VG Augsburg, B.v. 26.9.2013 - 4 S 13.1454 - BeckRS 2013, 56931).
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