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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17367
OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23 (https://dejure.org/2023,17367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2023 - 1 ME 45/23 (https://dejure.org/2023,17367)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2023 - 1 ME 45/23 (https://dejure.org/2023,17367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1412; BGB § 1416; BGB § 242; BGB § 892; NPOG § 67
    Fledermäuse; Grundbuch; Gütergemeinschaft; Güterregister; Vollstreckung einer bauaufsichtlichen Verfügung; Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften über den Schutz gutgläubiger Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fledermäuse; Grundbuch; Gütergemeinschaft; Güterregister; Vollstreckung einer bauaufsichtlichen Verfügung; Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften über den Schutz gutgläubiger Dritter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miteigentum des Ehepartners ist ein Vollstreckungshindernis!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2023, 872
  • BauR 2023, 1656
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Die hiergegen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage und der seitens des Antragstellers gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung blieben erfolglos (vgl. Senatsbeschl. v. 17.12.2021 - 1 LA 91/20 -, BauR 2022, 459 = juris), ebenso dessen nachfolgend eingelegte Anhörungsrüge und die erhobene Verfassungsbeschwerde.

    Bezüglich des begehrten Denkmalschutzes und der Genehmigungsfähigkeit zu allgemeinen Wohnzwecken ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass sich die Sach- und Rechtslage sei dem die Beseitigungsanordnung betreffenden Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2021 (1 LA 91/20) wesentlich geändert hätte.

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.943

    Fälligkeit eines Zwangsgeldes - Darlegungsanforderungen, Darlegungsfrist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Hinzu kommt: Sollten die abzubrechenden Gebäude gleichwohl als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte anzusehen sein, können etwaige artenschutzrechtliche Betroffenheiten im Rahmen einer von der Unteren Naturschutzbehörde aufgezeigten ökologischen (Rück-)Bauüberwachung ermittelt und bewältigt werden (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.943 -, juris Rn. 12 m.w.N).

    Da die zur Beseitigung Verpflichteten für das gesamte Baugeschehen verantwortlich sind, obliegt es ihnen, die zur Erfüllung der Beseitigungspflicht erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wie eine etwa notwendig werdende Ausnahmegenehmigung einzuholen und/oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, deren Wirksamkeit durch die Naturschutzbehörden zu prüfen sind (Bay. VGH, Beschl. v. 7.11.2018 - 9 ZB 15.943 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15

    Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Dies gilt umso mehr, als der Antragsteller und seine Ehefrau im Zeitraum des Ergehens der Beseitigungsanordnung und des hiergegen geführten Rechtsstreites gemeinsam einen Rechtsstreit bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der E.-Schleuse geführt haben (7 KS 17/15).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Soweit der Antragsteller die dauerhafte Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage beantragt hat, war die Beschwerde zurückzuweisen, da der Antragsteller seinen Antrag nicht zeitlich beschränkt hat (VGH BW, Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, ZLR 1997, 670 = juris Rn. 6).
  • BVerwG, 24.11.2020 - 10 C 12.19

    Anspruch auf Informationszugang trotz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Insbesondere gilt dies für den auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben, der einen allgemeinen Rechtsgedanken kodifiziert, der der gesamten Rechtsordnung zugrunde liegt und in §§ 226, 242 BGB für einen Teilbereich der Rechtsordnung seinen Ausdruck gefunden hat (BVerwG, Urt. v. 24.11.2020 - 10 C 12.19 -, BVerwGE 170, 338 = NVwZ 2021, 646 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Die Verwirkung eines Rechts kommt in Betracht, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 31 [OLG Köln 27.06.2003 - 6 U 213/02] = juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Diese Prüfung hat zwar nicht die Ehefrau des Antragstellers veranlasst; ein von der Behörde zur Duldung verpflichteter Dritter muss grundsätzlich eine bestandskräftige Abbruchsverfügung gemäß § 121 VwGO nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er in einem über deren Rechtmäßigkeit geführten Rechtsstreit beigeladen worden ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.5.2000 - 8 S 314/00 -, NuR 2001, 583 = juris Rn. 26).
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 213/02

    Zulässigkeit von Selbstentsorgergemeinschaften von Verkaufsverpackungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Die Verwirkung eines Rechts kommt in Betracht, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 31 [OLG Köln 27.06.2003 - 6 U 213/02] = juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2023 - 1 ME 6/23

    Alleiniger Geschäftsführer; bauaufsichtliche Verfügung; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    Als belastender Verwaltungsakt darf eine Duldungsverfügung allerdings nicht rein vorsorglich ausgesprochen werden, sondern erst dann, wenn sie tatsächlich erforderlich ist (Senatsbeschl. v. 13.3.2023 - 1 ME 6/23 -, juris Rn. 11, 12 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2022 - 1 LB 93/21

    Beseitigungsanordnung; Beseitigungsverfügung; Einwand, nachträglich entstanden; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23
    § 64 Abs. 5 NPO schließt auch den Einwand des "Rechtswidrigwerdens" eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes im Vollstreckungsverfahren aus (Senatsbeschl. v. 17.2.2022 - 1 LB 93/21 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2023 - 1 ME 48/23

    Streitwert; Zwangsgeld; Streitwert bei Eilrechtsschutz in Streitigkeiten um …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2023 - 10 B 839/23

    Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung der denkmalrechtlichen …

    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Urteile vom 7. August 2008 - 7 C 7.08 -, juris Rn. 25, und vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, juris Rn. 31, sowie Beschlüsse vom 24. Juli 1998 - 4 B 69.98 -, juris Rn. 3, und vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Juli 2019 - 7 B 505/19 -, juris Rn. 12, und vom 22. November 2013 - 2 A 923/13 -, juris Rn. 16 ff., sowie Urteil vom 9. Juli 1992 - 10 A 1478/89 -, juris Rn. 20 ff.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 10. Juli 2023 - 1 ME 45/23 -, juris Rn. 8, und vom 13. März 2023 - 1 ME 6/23 -, juris Rn. 11 ff., Bay. VGH, Beschluss vom 18. September 2017 - 15 CS 17.1675 -, juris Rn. 32.
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