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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17326
OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23 (https://dejure.org/2023,17326)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.06.2023 - 1 MR 3/23 (https://dejure.org/2023,17326)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juni 2023 - 1 MR 3/23 (https://dejure.org/2023,17326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 14 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 16 Abs 2 S 1 BauGB, § 29 BauGB, § 47 Abs 6 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO
    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen eine Veränderungssperre zu einem Bebauungsplan

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 2 Satz 1, § 29; VwGO § 47 Abs. 6.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestmaß an Planungsinhalt; Negativplanung; ortsübliche Bekanntmachung; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 193

  • rechtsportal.de

    Mindestmaß an Planungsinhalt; Negativplanung; ortsübliche Bekanntmachung; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 193

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 6/22

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre bei (unzulässiger) Negativplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Auf ihren Eilantrag hat der Senat mit Beschluss vom 31. Mai 2022 - 1 MR 6/22 - die Satzung vom 28. Februar 2022 über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 193 für ein Gebiet im Ortsteil Burg a. F., beidseitig der Charlotte-Niese-Straße, östlich Am Steinkamp, westlich der Klaus-Groth-Straße vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 (1 MR 6/22, juris) Bezug genommen.

    Dieser sei vielmehr eine Reaktion auf den Beschluss des Senats vom 31. Mai 2022 (1 MR 6/22).

    bloßen finanziellen Nachteilen - wie sie die Antragsteller geltend machten - sei entgegen der Auffassung des Senats in dem vorangegangenen Eilverfahren (1 MR 6/22) die erforderliche Intensität der Beeinträchtigung rechtlich geschützter Positionen nicht gegeben.

    Aufgrund der im Ergänzungsbeschluss formulierten Planungsziele bedarf es keiner Entscheidung der im Senatsbeschluss vom 31. Mai 2022 (1 MR 6/22) offen gelassenen Frage, ob das zuvor formulierte Planungsziel ("Die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung [§ 172 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 BauGB]") geeignet ist, die (geringen) Anforderungen an das Mindestmaß an Planungsinhalt zu erfüllen, insbesondere, ob sich daraus hinreichende Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung ableiten lassen können.

    Zwar ist der Senat in der vorangegangenen Eilentscheidung (1 MR 6/22) ebenfalls davon ausgegangen, dass es an einem planerischen Willen der Antragsgegnerin bezüglich der Erhaltung von Dauerwohnraum mittels Festsetzungen in einem Bebauungsplan gefehlt hat und sich der Zweck des Aufstellungsbeschlusses in dem Erlass der flankierenden Veränderungssperre erschöpft hat.

    Auch wenn ausweislich des in diesem Verfahren übersandten Vorgangs der Antragsgegnerin zum Planverfahren seit der Bekanntmachung des Ergänzungsbeschlusses am 16. September 2022 noch keine weiteren Verfahrensschritte erfolgt sind, kann daraus nicht geschlossen werden, dass der Ergänzungsbeschluss lediglich der Verschleierung der Negativplanung dient und deshalb an den Eilbeschluss des Senats vom 31. Mai 2022 (1 MR 6/22) angepasst ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 21/14

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre; Verwirklichung negativer …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (BVerwG…, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 28; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, juris, Rn. 28;… Urteil vom 18.08.2011 - 1 KN 3/11 -, juris, Rn. 18;… Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, juris, Rn. 21).

    Hierzu kann beispielsweise auch die anderen Akten zu entnehmende oder bekannte Vorgeschichte gehören (BVerwG…, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 9; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, juris, Rn. 28).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris, Rn. 12 m. w. N.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris, Rn. 12; Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, juris, Rn. 13).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Ortsübliche Bekanntmachung; Verletzung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Ortsüblich ist diejenige Art der Verkündung, die in der Gemeinde für örtliche Rechtsvorschriften, und insbesondere für Satzungen, nach den einschlägigen landes- oder ortsrechtlichen Bestimmungen maßgebend ist (BVerwG…, Beschluss vom 08.07.1992 - 4 NB 20.92 -, juris, Rn. 7; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 33 m. w. N.).

    Die Formulierung aus § 1 Abs. 1 Nr. 3 und § 4 BekanntVO ("Bereitstellung im Internet") wird hingegen nicht verwendet (vgl. hierzu Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.05.2021 - 1 KN 21/16 -, juris, Rn. 33 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 1 MR 2/21

    Normenkontrolleilverfahren; Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Dieser Prüfungsmaßstab findet auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, juris, Rn. 21; vgl. ebenso Sächs. OVG…, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 B 118/21 -, juris, Rn. 39; BayVGH…, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 NE 20.333 -, juris, Rn. 8;… OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 09.04.2019 - 2 R 123/18 -, juris, Rn. 28).

    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (BVerwG…, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, juris, Rn. 28;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, juris, Rn. 28;… Urteil vom 18.08.2011 - 1 KN 3/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 30.09.2021 - 1 MR 2/21 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Dieses Mindestmaß an Vorstellungen muss geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 4 C 1.11 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Ferner ist eine unzulässige Verhinderungsplanung auch dann gegeben, wenn die planerischen Festsetzungen nicht dem wirklichen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8.90 -, juris, Rn. 12 und 15 f.; Schl.-Holst. OVG…, Urteil vom 21.10.2020 - 1 KN 3/19 -, juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Hierzu kann beispielsweise auch die anderen Akten zu entnehmende oder bekannte Vorgeschichte gehören (BVerwG, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, juris, Rn. 9;… ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 02.12.2015 - 1 KN 21/14 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Die Gemeinde darf mit den Mitteln, die ihr insbesondere das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen - und unter Beachtung ihrer Grenzen - grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der vorhandenen Situation zielen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 05.10.2016 - 1 KN 20/15 -, juris, Rn. 44).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 1 NE 21.2266

    Vorläufiges Außerkraftsetzen einer Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23
    Insbesondere kann eine reine Negativplanung vorliegen, wenn nur die Veränderungssperre, nicht hingegen die Planung selbst erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist (BayVGH, Beschluss vom 09.11.2021 - 1 NE 21.2266 -, juris, Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 3/19

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre: Erforderlichkeit einer …

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei …

  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Berücksichtigung einer …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2019 - 2 R 123/18

    Gültigkeit einer Veränderungssperre

  • VGH Bayern, 11.05.2020 - 1 NE 20.333

    Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz gegen gemeindliche Veränderungssperre: …

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2011 - 1 KN 3/11

    Änderung einer unwirksam erlassenen Veränderungssperre

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2024 - 3 S 827/24

    Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses; …

    Dieser Prüfungsmaßstab findet (jedenfalls) auch auf Satzungen über Veränderungssperren Anwendung (vgl. Senatsbeschl. v. 25.9.2024 - 3 S 985/24 -, n.v.; v. 8.2.2023 - 3 S 1833/22 -, n. v.; OVG SH, Beschl. v. 12.6.2023 - 1 MR 3/23 -, juris Rn. 29;… Sächs. OVG, Beschl. v. 17.6.2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 39;… Bay. VGH, Beschl. v. 11.5.2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2026 - 2 MR 1/26

    Eilantrag gegen Erhöhung des Selbstbehalts für Beamtinnen und Beamte im …

    Rn. 18 Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (…vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 15. September 2021 - 3 MR 28/21 -, juris Rn. 11 ff.;… vom 16. November 2022 - 1 MR 7/22 -, juris Rn. 54; vom 12. Juni 2023 - 1 MR 3/23 -, juris Rn. 29 , …sowie vom 9. Dezember 2025 - 5 MR 2/25 -, juris Rn. 5 ; jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG…, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).
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