Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Normenkontrollantrag eines Wohnungseigentümers ist unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Die bloße Bezeichnung eigener Belange und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen nicht aus (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 - E 107, 215/218 = BayVBl 1999, 249/250).Es ist auch erforderlich, hinreichend substantiiert aufzuzeigen, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (BVerwG vom 5.4.1974 - E 45, 309/326; vom 24.9.1998 - E 107, 215/218 f. = BayVBl 1999, 249/250; vom 26.2.1999, NVwZ 2000, 197; Halama, DÖV 2004, 935).
Ausführungen hierzu sind bei der Darlegung der Antragsbefugnis allerdings im Regelfall nicht erforderlich (BVerwG vom 24.9.1998 - E 107, 215/219 = BayVBl 1999, 249/250).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Das sind vor allem Belange unterhalb der Schwelle rechtlich geschützter Interessen (BVerwG vom 26.2.1999, NVwZ 2000, 197), Interessen, die zwar rechtserheblich, aber geringwertig oder mit einem Makel behaftet sind oder die für die Gemeinde bei der Abwägung nicht erkennbar waren, sowie Interessen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (BVerwG vom 9.11.1979 - E 59, 87/102 f. = BayVBl 1980, 88/91).Zusammengefasst musste der Antragsteller zu 1 damit rechnen, dass "so etwas geschieht" (BVerwG vom 9.11.1979 - E 59, 87/103 = BayVBl 1980, 88/91).
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Das sind vor allem Belange unterhalb der Schwelle rechtlich geschützter Interessen (BVerwG vom 26.2.1999, NVwZ 2000, 197), Interessen, die zwar rechtserheblich, aber geringwertig oder mit einem Makel behaftet sind oder die für die Gemeinde bei der Abwägung nicht erkennbar waren, sowie Interessen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (BVerwG vom 9.11.1979 - E 59, 87/102 f. = BayVBl 1980, 88/91).Es ist auch erforderlich, hinreichend substantiiert aufzuzeigen, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (BVerwG vom 5.4.1974 - E 45, 309/326; vom 24.9.1998 - E 107, 215/218 f. = BayVBl 1999, 249/250; vom 26.2.1999, NVwZ 2000, 197; Halama, DÖV 2004, 935).
- VGH Bayern, 02.10.2003 - 1 CS 03.1785
Nachbarwidersprüche gegen Baugenehmigung; vorläufiger Rechtsschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die beiden ersten Genehmigungen hatte keinen Erfolg (VG München vom 12.6.2003 - M 1 SN 03.2043; BayVGH vom 2.10.2003 - 1 CS 03.1785).Eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann er, anders als ein Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 744 Abs. 2 BGB), nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur in Prozessstandschaft für die Eigentümergemeinschaft abwehren (BGH vom 11.12.1992 NJW 1993, 727/729; BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 664 = NVwZ-RR 2004, 248; OVG NRW vom 28.2.1991 NVwZ-RR 1992, 11; anderer Ansicht OVG NRW 12.12.1991 BRS 54 Nr. 180).
- VGH Bayern, 07.07.2003 - 1 NE 03.984
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Anträge der Antragsteller, den Vollzug des Änderungsbebauungsplans vorläufig auszusetzen, hatten keinen Erfolg (BayVGH vom 7.7.2003 - 1 NE 03.984).Soweit sich der Antragsteller zu 1 auf abwägungserhebliche Interessen beruft, lässt sich - entgegen der vom Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach summarischer Prüfung vertretenen Auffassung (Beschluss vom 7.7.2003 Az. 1 NE 03.984) - die Möglichkeit eines rechtlich erheblichen Abwägungsfehlers von vorneherein ausschließen.
- BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81
Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage - …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Sie ergibt sich aber, wenn man ergänzend die - hinreichend bestimmten - textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung in Teil B Abschnitt I Nr. 1 des Bebauungsplans heranzieht (vgl. BVerwG vom 18.2.1983 E 67, 23/24 f. = NJW 1983, 2713). - BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Geringfügige zusätzliche Belästigungen infolge von Veränderungen, mit denen unter den gegebenen Umständen gerechnet werden musste, sind nicht abwägungserheblich (BVerwG vom 21.10.1999, NVwZ 2000, 807). - VGH Bayern, 07.03.2002 - 1 N 01.2851
Normenkontrolle einer Einbeziehungssatzung; Fehlende Ermächtigungsgrundlage als …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Nach der Rechtsprechung des Senats ist es in Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan zur Begrenzung des Kostenrisikos des Antragstellers in der Regel angemessen, die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen auch dann nicht für erstattungsfähig zu erklären, wenn dieser den Bebauungsplan durch eigene Antragstellung erfolgreich verteidigt hat (BayVGH vom 7.3.2002 NVwZ 2003, 236 = BayVBl 2003, 248; vom 6.5.2003 Az. 1 N 01.2796; vom 1.8.2003 Az. 1 N 00.2933). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Das mit einem Normenkontrollantrag verfolgte Interesse, durch eine gerichtliche Sachentscheidung bestätigt zu bekommen, dass der angegriffene Bebauungsplan unwirksam ist, ist nicht schutzwürdig, wenn die begehrte Feststellung für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264), wenn er also durch einen Erfolg des Normenkontrollantrags seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG vom 9.2.1989 NVwZ 1989, 653). - BVerwG, 11.02.2004 - 4 BN 1.04
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Anforderungen aus dem Gebot der …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2004 - 1 N 03.983
Das mit einem Normenkontrollantrag verfolgte Interesse, durch eine gerichtliche Sachentscheidung bestätigt zu bekommen, dass der angegriffene Bebauungsplan unwirksam ist, ist nicht schutzwürdig, wenn die begehrte Feststellung für den Antragsteller offensichtlich keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringen kann (BVerwG vom 11.2.2004 BauR 2004, 1264), wenn er also durch einen Erfolg des Normenkontrollantrags seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG vom 9.2.1989 NVwZ 1989, 653). - BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis - …
- VGH Bayern, 01.08.2003 - 1 N 00.2933
BayVGH bestätigt Wirksamkeit des Bebauungsplans über die Erweiterung eines …
- VGH Bayern, 06.05.2003 - 1 N 01.2796
- BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91
Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
- BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
- BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1991 - 11 B 2967/90
Nachbarrechte; Sondereigentum; Planungsrechtliche Frage der Bauweise; …
- VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe, …
Er kann solche Abwehrrechte nur in den engen Grenzen der Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur Namens der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062) geltend machen (teilweise Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BayVGH vom 2.10.2003 BayVBl 2004, 664; vom 11.11.2004 - 1 N 03.983).Der Senat hält die Auffassung, dass ein Notgeschäftsführer in Prozessstandschaft - und damit eigenen Namens - für die Eigentümergemeinschaft tätig werde (BayVGH vom 2.10.2003 - 1 CS 03.1785, BayVBl 2004, 664; vom 11.11.2004 - 1 N 03.983), nicht aufrecht, weil sie die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062) nicht ausreichend berücksichtigt.
- VGH Hessen, 11.06.2018 - 3 C 1892/14
Notfallzentrum und nachbarliche Abwehrrechte
Ein Wohnungseigentümer i.S. des § 13 Abs. 1 WEG kann sich im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan aus eigenem Recht nur auf abwägungserhebliche Belange berufen, die sein Sondereigentum betreffen (wie BayVGH, Urteil vom 11.11.2004, - 1 N 03.983 -).Eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums kann sie, anders als ein Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 744 Abs. 2 BGB), nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) und nur in Prozessstandschaft für die Eigentümergemeinschaft abwehren (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91, juris; Bay. VGH Urteil vom 11.11.2004 - 1 N 03.983 - und Beschluss vom 12.09.2005 - 1 ZB 05.42 -, beide juris).
- VGH Bayern, 06.07.2005 - 1 B 01.1513
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Spielhalle in einem Gewerbegebiet
Abwägungsrelevant sind alle Belange, von denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abzusehen ist, dass sie schutzwürdige Interessen bestimmter Personen in mehr als geringfügiger Weise betreffen, mögen es öffentliche oder private Interessen sein (vgl. BVerwG vom 9.11.1979 E 59, 87/102f. = BayVBl 1980, 88/91; BayVGH vom 11.11.2004 - 1 N 03.983; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 13 RdNr. 30).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2025 - 1 C 10343/24
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan zur Festsetzung eines allgemeinen …
Ob hieraus eine Antragsbefugnis der Antragstellerin folgt, erscheint allerdings zweifelhaft, da diese eine Beeinträchtigung der baulichen Nutzbarkeit des entsprechenden Grundstücks durch die Festsetzungen des Bebauungsplans und damit eine Betroffenheit des Gemeinschaftseigentums (vgl. § 1 Abs. 5 WEG) geltend macht (vgl. zur Antragsbefugnis von Sondereigentümern: VGH BW…, Urteil vom 28. Dezember 2016 - 8 S 2442/14 -, juris Rn. 33 f.; BayVGH, Urteil vom 11. November 2004 - 1 N 03.983 -, juris Rn. 23). - VGH Bayern, 07.10.2010 - 19 N 09.3102
Normenkontrolle gegen jagdrechtliche Verordnung
Eigentümer von Grundstücken außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung können nur eine Verletzung solcher Belange rügen, die bei Erlass der angefochtenen Rechtsnorm zu berücksichtigen waren und zugleich auch ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732 f.; BayVGH, Urteil vom 11.11.2004 - 1 N 03.983 -, BayVBl 2006, 407). - VG Frankfurt/Main, 25.06.2010 - 8 L 912/10
Möglichkeit der selbstständigen Durchsetzung eines Akteneinsichtsrechts im Wege …
Der Senat hält die Auffassung, dass ein Notgeschäftsführer in Prozessstandschaft - und damit eigenen Namens - für die Eigentümergemeinschaft tätig werde ( BayVGH vom 2.10.2003 - 1 CS 03.1785 , BayVBl 2004, 664; vom 11.11.2004 - 1 N 03.983), nicht aufrecht, weil sie die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH vom 2.6.2005 NJW 2005, 2061/2062 [BGH 02.06.2005 - V ZB 32/05] ) nicht ausreichend berücksichtigt. - VGH Bayern, 20.03.2008 - 15 N 06.168
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Zulässigkeit; fehlende Antragsbefugnis …
... der Gemarkung ... hier grundsätzlich als abwägungserhebliches Interesse anzuerkennen ist, fehlt dem Antragsteller eine Antragsbefugnis gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da er Antragsteller nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt hat, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 1 N 03.983). - VGH Bayern, 03.06.2008 - 15 N 06.3158
Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Zulässigkeit; fehlende Antragsbefugnis …
Soweit die landwirtschaftliche Betätigung des Antragstellers mit Blick auf die Immissionsbelastung als abwägungserhebliches Interesse im Verhältnis zu einer heranrückenden Wohnbebauung anzuerkennen ist, hat er nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt, dass dieser Belang bei der Abwägung möglicherweise zu kurz gekommen ist (vgl. BayVGH vom 11.11.2004 Az. 1 N 03.983).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".