Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die Regelung des Wasserabflusses; Festsetzung einer mit einem Geh- und Fahrrecht zu belastenden Fläche; Erforderlichkeit; Abwägungsgebot; Abwägung der Eigentumsbelange.
- Judicialis
VwGO § 47; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 16; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 21; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die Regelung des Wasserabflusses; Festsetzung einer mit einem Geh- und Fahrrecht zu belastenden Fläche; Erforderlichkeit; Abwägungsgebot; Abwägung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauplanungsrechtliche Rechtfertigung der Festsetzung von Flächen für die Regelung des Wasserabflusses im Bebaungsplan; Festsetzung eines Dorfgebietes als Planungsziel; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander bei der Aufstellung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.2008 - 1 KN 16/07
- BVerwG, 09.12.2008 - 4 BN 23.08
- BVerwG, 12.05.2009 - 4 BN 24.08
- BVerfG, 18.03.2010 - 1 BvR 2474/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung stattfindet, dass in sie die Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zutreffend eingeschätzt wird und dass der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem objektiven Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56).Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendigerweise den anderen zurückzustellen (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309).
- BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendigerweise den anderen zurückzustellen (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 5.7.1974 BVerwGE 45, 309). - BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Eine Verwirklichung der Festsetzung der Flächen für die Regelung des Wasserabflusses ist somit nicht auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen (vgl. BVerwG vom 29.4.1977 BVerwGE 54, 5 = NJW 1977, 2325).
- BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00
Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Zwar verstößt ein Bebauungsplan, der aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht "vollzogen" werden kann, gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (BVerwG vom 30.8.2001 BVerwGE 115, 77 = NVwZ 2002, 202). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Das Abwägungsgebot verlangt, dass eine Abwägung stattfindet, dass in sie die Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange zutreffend eingeschätzt wird und dass der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem objektiven Gewicht steht (BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56). - BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Zu den von der Aufstellung eines Bebauungsplans regelmäßig betroffenen, in "hervorgehobener Weise abwägungserheblichen" privaten Belangen gehört das durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Grundeigentum (BVerwG vom 1.11.1997 BVerwGE 47, 144 = NJW 1975, 148 = BayVBl 1975, 538; vom 25.8.1997 NVwZ 1998, 953). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Die Gemeinde muss die schutzwürdigen Eigentümerinteressen auf der einen und die mit den neuen Festsetzungen verfolgten Belange auf der anderen Seite unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Der Antragsteller ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil er sich als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks substantiiert gegen Festsetzungen wendet, die unmittelbar sein Grundstück betreffen und damit Inhalt und Schranken seines Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) bestimmen (vgl. BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413). - BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Zu den von der Aufstellung eines Bebauungsplans regelmäßig betroffenen, in "hervorgehobener Weise abwägungserheblichen" privaten Belangen gehört das durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Grundeigentum (BVerwG vom 1.11.1997 BVerwGE 47, 144 = NJW 1975, 148 = BayVBl 1975, 538; vom 25.8.1997 NVwZ 1998, 953). - VGH Hessen, 15.02.2005 - 3 N 1095/03
Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebietes; Verhinderung einer schleichenden …
Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2008 - 1 N 06.2548
Die Festsetzung eines Dorfgebietes widerspricht in diesem Sinn § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn die diesen Gebietstyp kennzeichnende Mischung von Landwirtschaft, Wohnen und Gewerbe bzw. Handwerk (§ 5 Abs. 1 BauNVO) nicht beabsichtigt ist, sondern die Ausweisung nur erfolgt, um die Schutzwürdigkeit einer in Wirklichkeit allein geplanten Wohnbebauung zu verringern (BayVGH vom 10.7.1995 BayVBl 1996, 48 = NVwZ-RR 1996, 430; vom 5.3.2001 BayVBl 2002, 465), oder wenn von vorneherein feststeht, dass die durch § 5 Abs. 1 Satz 1 BauNVO vorgegebene Mischung der Nutzungsarten nicht erreicht werden kann ("anfängliche Funktionslosigkeit", vgl. HessVGH vom 15.2.2005 ZfBR 2005, 386 = BRS 69 Nr. 36). - VGH Bayern, 05.03.2001 - 15 N 99.600
Bauleitplanung: Fehlende Erforderlichkeit bauplanerischer Festsetzungen, …
- VGH Bayern, 10.07.1995 - 14 N 94.1158
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17
Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in …
Rn. 100 e) Die Festsetzung von Gewässerrandstreifen entlang des Saubachs ist von § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB ("Fläche für die Regelung des Wasserabflusses") gedeckt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.6.2010 - 5 S 2086/08 - juris Rn. 34; BayVGH, Urteil vom 19.6.2008 - 1 N 06.2548 - juris Rn. 18), da sie die Bebauung des Uferbereichs ausschließen und damit den ungehinderten Wasserabfluss sichern soll (vgl. Planbegründung S. 7, Hinweis 4.4.). - VGH Bayern, 11.02.2025 - 15 N 23.388
Normenkontrolle, Gliederung eines Dorfgebiets, Immissionen aus Landwirtschaft, …
Die mangelnde Ermittlung der Prägung der als Dorfgebiet festgesetzten Flächen durch vorhandene landwirtschaftliche Betriebe begründet den Verdacht, dass die Festsetzungen, insbesondere in Bezug auf "MD1" und "MD2" ausschließlich auf immissionsschutzrechtlichen Überlegungen beruhen, um die Schutzwürdigkeit (insbesondere im "MD1" mit zunehmender Entfernung vom "MD3" und den dort bestehenden Betrieben) einer auf diesen Flächen möglichen Wohnbebauung zu minimieren (…vgl. BayVGH, U.v. 5.3.2001 - 15 N 99.600 - juris Rn. 31; U.v. 19.6.2008 - 1 N 06.2548 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 11.02.2025 - 15 N 23.400
Normenkontrolle, Gliederung eines Dorfgebiets, Immissionen aus Landwirtschaft, …
Die mangelnde Ermittlung der Prägung der als Dorfgebiet festgesetzten Flächen durch vorhandene landwirtschaftliche Betriebe begründet den Verdacht, dass die Festsetzungen, insbesondere in Bezug auf "MD1" und "MD2" ausschließlich auf immissionsschutzrechtlichen Überlegungen beruhen, um die Schutzwürdigkeit (insbesondere im "MD1" mit zunehmender Entfernung vom "MD3" und den dort bestehenden Betrieben) einer auf diesen Flächen möglichen Wohnbebauung zu minimieren (…vgl. BayVGH, U.v. 5.3.2001 - 15 N 99.600 - juris Rn. 31; U.v. 19.6.2008 - 1 N 06.2548 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 14.06.2024 - 1 N 22.1031
Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Im Übrigen ist für die Festsetzung eines Walls auf die zulässige Kombination von Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 14, 16 Buchst. b und 20 BauGB zu verweisen (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.2001 - 4 CN 9.00 - BVerwGE 115, 77;… OVG NW, B.v. 18.8.2023 - 2 B 349/23.NE - juris Rn. 62 f.;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 29.4.2021 - OVG 2 A 21.18 - juris Rn. 36; BayVGH, U.v. 19.6.2008 - 1 N 06.2548 - juris Rn. 18).
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