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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19085
VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654 (https://dejure.org/2009,19085)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.12.2009 - 1 N 09.1654 (https://dejure.org/2009,19085)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 1 N 09.1654 (https://dejure.org/2009,19085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - zum Interesse des "Plannachbarn" an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis des Eigentümers eines an das Plangebiet eines Bebauungsplanes grenzenden Grundstücks für einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit des Interesses eines "Plannachbarn" auf Beibehaltung des bisherigen Zustands eines von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis des Eigentümers eines an das Plangebiet eines Bebauungsplanes grenzenden Grundstücks für einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan; Abwägungserheblichkeit des Interesses eines "Plannachbarn" auf Beibehaltung des bisherigen Zustands eines von ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Nicht abwägungserheblich sind vor allem rechtlich nicht geschützte Interessen (BVerwG vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197).

    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass der Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren: …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    - aus dem Interesse des "Plannachbarn" an der Beibehaltung des bisherigen Zustandes (BVerwG vom 20.8.1992 NVwZ 1993, 468 = DVBl 1992, 1441) sowie.

    24 In der noch zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a. F. ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war anerkannt, dass im Fall einer Bebauungsplanänderung jedes mehr als geringfügige private Interesse am Fortbestehen des Bebauungsplans in seiner früheren Fassung abwägungserheblich sein und damit die Antragsbefugnis begründen kann (BVerwG vom 20.8.1992 NVwZ 1993, 468 = BRS 54 Nr. 21).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass der Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Die bloße Bezeichnung eines eigenen Belangs und die Behauptung, es liege eine Rechtsverletzung vor, reichen für die Antragsbefugnis aber nicht aus (vgl. BVerwG vom 24.9.1998 BVerwGE 107, 215/218 = BayVBl 1999, 249/250).
  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Vielmehr muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass der Belang bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (BVerwG vom 5.4.1974 BVerwGE 45, 309/326; vom 26.2.1999 NVwZ 2000, 197; vom 13.11.2006 NVwZ 2007, 229).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Wegen dieser - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (BVerfG vom 15.7.1981 BVerfGE 58, 300 = NJW 1982, 745 [sog. Nassauskiesungsentscheidung]) - Loslösung der Gewässer vom Grundeigentum hätten die früheren Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 2437/52 im Fall einer erlaubnis- oder bewilligungspflichtigen Benutzung mit der Einräumung des durch die Reallast gesicherten Wasserbezugsrechts über ein Recht verfügt, das ihnen nicht zustand.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Hierzu zählen u. a. Interessen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (vgl. BVerwG vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87/102 f. = NJW 1980, 1061; vom 30.4.2004 NVwZ 2004, 1120).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Hierzu zählen u. a. Interessen, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht (vgl. BVerwG vom 9.11.1979 BVerwGE 59, 87/102 f. = NJW 1980, 1061; vom 30.4.2004 NVwZ 2004, 1120).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Wer einen Bebauungsplan als nicht unmittelbar betroffener Dritter ("Plannachbar") angreift, muss aufzeigen, dass seine aus dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können (vgl. BVerwG vom 10.3.1998 NVwZ 1998, 732 f.).
  • VGH Bayern, 31.03.2001 - 15 B 96.1537

    Baurecht: Im Außenbereich privilegierter Sandabbau, Auswirkungen auf eine private …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.12.2009 - 1 N 09.1654
    Die Erlaubnisfreiheit einer Gewässerbenutzung vermittelt nämlich nur eine in sehr begrenztem Umfang schutzfähige Rechtsposition (vgl. BayVGH vom 31.3.2001 VGH n. F. 55, 39 = BayVBl 2002, 698 ["kein besonders schutzwürdiges Rechtsgut" {zu § 33 Abs. 1 Nr. 2 WHG}]).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849

    Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen …

    Mithin ist der Inhaber eines behaupteten durch Grunddienstbarkeit gesicherten Wasserbezugsrechts nur dann im Normenkontrollverfahren antragsbefugt, wenn er hinreichend substantiiert geltend macht, dass Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken eines bestehenden und ihm zustehenden (Wasserbezugs-) Rechts bestimmen (BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28).

    Wegen dieser Loslösung der Gewässer vom Grundeigentum kann einem Dritten vom Grundeigentümer mangels Verfügungsbefugnis kein Recht übertragen werden, das diesem selbst mangels wasserrechtlicher Erlaubnis bzw. Befreiung gar nicht zusteht (zum Ganzen: BayVGH, U.v. 14.12.2009 a.a.O. Rn. 31 unter Rekurs auf die sog. Nassauskiesungsentscheidung BVerfG, B.v. 15.7.1981 - 1 BvL 77/78 - BVerfGE 58, 300 ff.;… vgl. auch Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: Juli 2021, § 46 Rn. 7 ff.;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 46 Rn. 2, 6;… Cormann in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, Stand: April 2021, § 46 WHG Rn. 4).

    Bei den erlaubnisfreien Nutzungstatbeständen gem. § 46 Abs. 1 i.V. mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG handelt es sich um eng auszulegende Ausnahmeregelungen (BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 33; VGH BW. U.v. 7.3.1980 - VII 1346/79 - ZfW 1981, 29/30; OVG RhPf, U.v. 22.1.1987 - 1 A 122/85, ZfW 1988, 292/293293; VG München, B.v. 21.2.1980 - M 711 XI 80 - NuR 1980, 173;… VG Würzburg, U.v. 10.3.2020 - W 4 K 18.608 - juris Rn. 20;… Czychowski/Reinhardt a.a.O. § 46 Rn. 6;… Cormann a.a.O. § 46 Rn. 4;… Rossi a.a.O. § 46 Rn. 9;… Meyer in Landmann/Rohmer, UmwR, Stand: September 2021, § 46 WHG Rn. 6;… Knopp in Sieder/Zeitler, BayWG, Stand: Februar 2019, Art. 29 Rn. 17).

    Bedenken bestehen insofern auch bei diesem, weil mit der angelegten Quellfassung als technische Einrichtung möglicherweise bereits eine Nutzung in Form des "Aufstauens" von Grundwasser (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 WHG) vorliegt, die sich in diesem Fall außerhalb der "privilegierten" Tatbestände des § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG bewegte (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 30;… Czychowski/Reinhardt a.a.O. § 4 Rn. 3), mithin zulassungspflichtig wäre und ohne Vorliegen einer wasserrechtlichen Zulassung von vornherein kein abwägungsrelevantes Recht vermitteln könnte.

    Zudem wird für die Rechtsanwendung des § 46 Abs. 1 Nr. 1 WHG eine Auslegung erwogen, wonach der Haushalt, für den das Grundwasser erlaubnisfrei benutzt werden darf, auf dem Grundstück geführt werden müsse, auf dem das Wasser entnommen, zutage gefördert oder abgeleitet wird (zur Vorgängerregelung § 33 Abs. 1 Nr. 1 WHG a.F. vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2009 a.a.O.).

    Selbst wenn man sicherheitshalber den (vagen) Quellverlauf nach den Ermittlungen 2007 und März 2022 gedanklich noch um einige Meter weiter nordwestlich "verschöbe" und seinen Verlauf mitten durch das Baufenster mit der Parzellen-Nr. 7 verortete sowie sowohl die Baufenster mit der Parzellen-Nr. 8/9 und 6 als auch den Einmündungsbereich der Erschließungsstraße im Süden des Plangebiets als tangiert ansähe, ließe sich hieraus eine unmittelbare Beeinträchtigung als bestehend unterstellter Wasserbezugsrechte durch den angegriffenen Bebauungsplan oder seine Anwendung nicht begründen, weil diese nicht durch dessen Festsetzungen eingeschränkt wären (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2009 a.a.O. Rn. 34 f.).

    … und … eingetragenen Wasserbezugsrechten kein Recht auf eine bestimmte Menge oder Beschaffenheit des Wassers ableiten lässt (aus öffentlich-rechtlicher Sicht vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 35;… Czychowski/Reinhardt a.a.O. § 46 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …

    Folglich ist es gerechtfertigt, diejenigen, die in eigentumsähnlicher Weise an einem Grundstück dinglich berechtigt sind, dem Eigentümer in Bezug auf die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO grundsätzlich gleichzustellen, wie etwa den Inhaber eines Erbbaurechts oder den Nießbraucher oder auch den Erwerber eines Grundstücks, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.09.2013, a.a.O., m.w.N.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.11.2016, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 14.12.2009 - 1 N 09.1654 -, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 44/09

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Wintergartens …

    Rn. 23 Vgl. zur Klagebefugnis des Nießbrauchers im öffentlichen Baurecht: BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 9.91 -, NJW 1994, 1233 (1234), und juris Rn. 8; Senatsurteil vom 15. Oktober 1993 - 7 A 2994/91 -, BRS 55 Nr. 159 und juris Rn. 29 ff. m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 2009 - 1 N 09.1654 -, juris Rn. 28; VG Würzburg, Urteil vom 28. September 2004 - W 4 K 03.1492 -, juris Rn. 27.
  • VGH Bayern, 26.09.2022 - 15 N 21.3023

    Zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungs- und …

    Das muss vorliegend unabhängig von allgemeinen Überflutungsgefahren für den betroffenen "Trockenbereich" der Antragstellergrundstücke auch und gerade mit Blick auf die Fischteichanlagen der Antragsteller gelten, die im Unterlauf des B.bachs auf Basis bestehender wasserrechtlicher Gestattungen und damit i.S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - abwägungsrelevant - rechtlich geschützt betrieben werden (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28 ff.;… B.v. 6.5.2022 - 15 NE 22.849 u.a. - BayVBl 2022, 525 = juris Rn. 41, 46 ff.;… U.v. 10.5.2022 - 15 N 21.2929 - juris Rn. 11) und bei denen eine Beeinträchtigung im Falle einer Oberflächenentwässerung des streitgegenständlichen Baugebiets über den B.bach durch womöglich vermehrt und / oder kontaminiert einfließendes Wasser nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint.
  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 15 N 21.2929

    Im beschleunigten Verfahren erlassener unwirksamer Bebauungsplan

    Auf die Frage, ob sich die Antragsbefugnis der Antragstellerinnen auch noch aus dem zu ihren Gunsten (Grundstück FlNr. 12/4) dinglich gesicherten und möglicherweise auf dem Plangebiet lastenden "Wasserbezugs-, -leitungs- und Betretungsrecht" ergibt, sofern dieses Recht durch die Festsetzungen des Bebauungsplans überhaupt berührt wird, kommt es somit nicht mehr an (vgl. zur Problematik der Antragsbefugnis in Bezug auf ein dinglich gesichertes "Wasserbezugsrecht" z.B. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 28 ff. und - noch nicht veröffentlicht - BayVGH, B.v. 6.5.2022 - 15 NE 22.849, 15 NE 22.875).
  • VGH Bayern, 28.11.2019 - 1 NE 19.1502

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bebauungsplan

    Eine Antragsbefugnis besteht dann, wenn sich aus dem Vorbringen des Antragstellers ergibt, dass dieses Interesse möglicherweise fehlerhaft abgewogen wurde (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2009 - 1 N 09.1654 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 08.09.2010 - 1 N 07.3403

    Normenkontrollantrag; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Sondergebiet …

    Vielmehr muss am Ortsrand grundsätzlich mit Veränderungen im angrenzenden Außenbereich gerechnet werden (BayVGH vom 14.12.2009 Az. 1 N 09.1654 ‹juris› RdNr. 25).
  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 9 N 07.1416

    Zur Festsetzung eines Gewerbegebiets in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem …

    In der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zu den bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet zu berücksichtigenden Belangen grundsätzlich auch das Interesse eines in der Nachbarschaft rechtmäßigerweise vorhandenen emittierenden Betriebes gehört, vor einschränkenden Anforderungen an seine Betriebsführung zum Schutz der aufgrund der planerischen Ausweisung heranrückenden schutzbedürftigen Wohnbebauung gesichert zu bleiben (so bereits zu § 47 Abs. 2 a.F. BVerwG vom 5.07.1974 BVerwGE 45, 309; vom 20.08.1992 NVwZ 1993, 468; zu § 47 Abs. 2 n.F. zuletzt BayVGH vom 14.12.2009 Az. 1 N 09.1654).
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