Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans; fehlende Mindestfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Gesamtunwirksamkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 1 N 10.2417
Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Insoweit unterscheide sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von dem, der dem Urteil des Senats vom 7. November 2012 (Az. 1 N 10.2417) zugrunde gelegen habe.Abgesehen davon reicht es nicht aus, die Grundflächen der Hauptgebäude zu bestimmen, weil Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen im Sinn des § 14 BauNVO 1990 gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 1990 bei der Ermittlung der Grundflächen mitzurechnen sind (vgl. BayVGH, U.v. 7.11.2012 - 1 N 10.2417 - juris Rn. 18).
Damit wäre die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen entgegen § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauGB 1990 nur unvollkommen und damit im Widerspruch zu § 19 Abs. 4 BauNVO 1990 geregelt (vgl. BayVGH, U.v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u.a. - NVwZ-RR 2007, 447; U.v. 7.11.2012 a.a.O.).
- BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95
Bebauungsplan - Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung - Zwingende …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Bei der Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung darf auf die Festsetzung der Grundflächenzahl oder der Größe der Grundfläche der baulichen Anlagen nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO 1990 auch dann nicht verzichtet werden, wenn die überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen gemäß § 23 BauNVO festgesetzt wird (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894). - VGH Bayern, 19.04.2012 - 1 N 09.1607
Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Diese unterschiedliche Zielsetzung verpflichtet die Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange jeweils unterschiedlich abzuwägen, so dass grundsätzlich nicht die eine Festsetzungsweise durch die andere ersetzt werden kann (…vgl. BVerwG a.a.O.; BayVGH, U.v. 19.4.2012 - 1 N 09.1607 - juris).
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Ein Eigentümer, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt und der folglich nicht unmittelbar betroffen ist, muss bei einem gegen einen (Änderungs-)Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag einen abwägungserheblichen eigenen Belang aufzeigen und darlegen, dass seine aus dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215/218; B.v. 13.11.2006 -4 BN 18.06 - NVwZ 2007, 229). - BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Ohne Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse und zur höchstzulässigen Gebäudehöhe würden die verbleibenden Regelungen keine sinnvolle, dem mutmaßlichen Willen der Antragsgegnerin entsprechende städtebauliche Ordnung ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - DVBl 2009, 1178/1181). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Rn. 17 2. Die streitgegenständliche 14. Änderung des Bebauungsplans "P... Süd" ist unwirksam, weil bereits der - inzident zu prüfende (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 - BVerwGE 110, 193) - ursprüngliche Bebauungsplan unwirksam ist. - VGH Bayern, 10.08.2006 - 1 N 04.1371
Anfechtung von zwei inhaltsgleichen Fassungen eines Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Damit wäre die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen entgegen § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauGB 1990 nur unvollkommen und damit im Widerspruch zu § 19 Abs. 4 BauNVO 1990 geregelt (vgl. BayVGH, U.v. 10.8.2006 - 1 N 04.1371 u.a. - NVwZ-RR 2007, 447;… U.v. 7.11.2012 a.a.O.). - BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06
Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Ein Eigentümer, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt und der folglich nicht unmittelbar betroffen ist, muss bei einem gegen einen (Änderungs-)Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollantrag einen abwägungserheblichen eigenen Belang aufzeigen und darlegen, dass seine aus dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können (vgl. BVerwG, U.v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215/218; B.v. 13.11.2006 -4 BN 18.06 - NVwZ 2007, 229). - BVerwG, 08.06.2011 - 4 BN 42.10
Zu den Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Rahmen des …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Eine eingehendere Prüfung der Wirksamkeit dieser Fassung im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung des Normenkontrollantrags ist nicht statthaft, weil damit die gebotene objektive Rechtskontrolle im Rahmen der Begründetheitsprüfung umgangen würde (vgl. BVerwG, B.v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 - juris). - VGH Bayern, 24.07.2013 - 1 NE 13.1105
Normenkontrolle; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Änderung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 10.03.2014 - 1 N 13.1104
Darin liegt ein rechtlich relevanter Vorteil, der - anders als im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2013 - 1 NE 13.1105 -juris) - dazu führt, dass das Rechtsschutzinteresse für den streitgegenständlichen Normenkontrollantrag zu bejahen ist.
- VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 N 21.1762
Festsetzung einer grenznahen Fläche für Garagen und Nebenanlagen bei einem …
Während die Festsetzung der zulässigen Grundfläche in erster Linie dazu dient, eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden, regelt die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung den räumlich beschränkten Teilbereich des Grundstücks, auf dem die baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 10.3.2014 - 1 N 13.1104 - juris Rn.18). - VGH Bayern, 12.12.2023 - 1 N 22.479
Normenkontrolle - Maß der baulichen Nutzung - Wärmedämmung
Während die Festsetzung der zulässigen Grundfläche in erster Linie dazu dient, eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden, regelt die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung den räumlich beschränkten Teilbereich des Grundstücks, auf dem die baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 10.3.2014 - 1 N 13.1104 - juris Rn.18). - VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.1594
Unwirksamkeit einer Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren (hier: …
Während die Festsetzung der zulässigen Grundfläche oder Grundflächenzahl in erster Linie dazu dient, eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden, regelt die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung den räumlich beschränkten Teilbereich des Grundstücks, auf dem die baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 10.3.2014 - 1 N 13.1104 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 23.07.2019 - 1 N 16.2190
Erforderlichkeit der Bauleitplanung
Während die Festsetzung der zulässigen Grundfläche oder Grundflächenzahl in erster Linie dazu dient, eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden, regelt die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung den räumlich beschränkten Teilbereich des Grundstücks, auf dem die baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 10.3.2014 - 1 N 13.1104 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.2818
Unwirksamer Änderungsbebauungsplan - Festsetzung einer Fläche zur …
Während die Festsetzung der zulässigen Grundfläche oder Grundflächenzahl in erster Linie dazu dient, eine übermäßige Nutzung des Grundstücks zugunsten des Bodenschutzes zu vermeiden, regelt die Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche mit einer anderen städtebaulichen Zielsetzung den räumlich beschränkten Teilbereich des Grundstücks, auf dem die baulichen Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1995 - 4 NB 36.95 - NVwZ 1996, 894; BayVGH, U.v. 10.3.2014 - 1 N 13.1104 - juris Rn. 18).
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