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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2007 - 1 O 121/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36622
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2007 - 1 O 121/07 (https://dejure.org/2007,36622)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.11.2007 - 1 O 121/07 (https://dejure.org/2007,36622)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. November 2007 - 1 O 121/07 (https://dejure.org/2007,36622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07

    Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2007 - 1 O 121/07
    Über die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem die Erinnerung eines Beteiligten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle zurückgewiesen wird, entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern (wie OVG Lüneburg, 11.06.2007 - 2 OA 433/07 -).

    Rn. 8 Die Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. OVG Lüneburg, 11.06.2007 - 2 OA 433/07 - mit ausführlicher Begründung), hat in der Sache im Ergebnis keinen Erfolg.

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2007 - 1 O 121/07
    Rn. 9 Dabei mag dahingestellt bleiben, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Erinnerung (§§ 165, 151 VwGO) möglicherweise deswegen verfahrensfehlerhaft ergangen ist, weil sie nicht auf der Grundlage des § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO - grundsätzlich erweist sich das Kostenfestsetzungsverfahren als ein von der Kostenlastentscheidung in der Hauptsache abhängiges Nebenverfahren - durch die Berichterstatterin hätte gefasst werden dürfen, weil hier der Einstellungsbeschluss nebst Kostenentscheidung erst in der mündlichen Verhandlung am 05. Oktober 2006 verkündet und somit von der Kammer getroffen wurde, sodass daran gezweifelt werden könnte, ob es sich noch um das Stadium des "vorbereitenden Verfahrens" handelt (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 165 Rn. 3 m.w.N.: Entscheidung in der Besetzung, in der die zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde;… in diesem Sinne wohl auch Just, in: Hk-VerwR/VwGO, § 165 Rn. 3: Entscheidung durch Vors. oder BE nach § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO, wenn Hauptsache im vorbereitenden Verfahren erledigt; auch BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40/05 -, NVwZ 1996, 786 liegt wohl eine Einstellungsentscheidung nach § 87a Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugrunde, außerdem ging es um eine Erinnerung gegen den Kostenansatz).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08

    Beschwerde gegen Kostenerinnerungsentscheidung; Senatsbesetzung; anwaltliche …

    Über die gemäß §§ 165, 151, 146 Abs. 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Zurückweisung der Kostenfestsetzungserinnerung hat gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VwGO der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern zu befinden (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.11.2007 - 1 O 121/07 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.01.2007 - 24 C 06.2426 -, NVwZ-RR 2007, 497; Sächsisches OVG, Beschluss vom 20.06.2006 - 5 E 49/06 -, NVwZ 2007, 34;… Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 2. Aufl. 2006, § 165 Rn. 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2010 - 1 O 27/10

    Keine Erledigungsgebühr bei bloßem Einlenken der Behörde

    Die zulässige Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 09.11.2007 - 1 O 121/07 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816 - zitiert nach juris), hat ebenfalls keinen Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 2 OA 338/08

    Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis …

    Die nach §§ 165, 151 VwGO statthafte und gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 8. November 2007, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816 m. w. N.; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.9.2007 - 4 O 234/07 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 9.11.2007 - 1 O 121/07 -, juris), hat keinen Erfolg.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 1 O 39/11

    Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen

    Rn. 5 Die Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern entscheidet (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 09.11.2007 - 1 O 121/07 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08 -, juris, m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816 - zitiert nach juris), hat Erfolg.
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