Rechtsprechung
| OVG Saarland, 10.05.2004 - 1 R 20/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Kostentragung für die Angleichungsmaßnahmen jenseits der Gehweghinterkante als Folgekosten des Fahrbahnausbaus; Gehwegausbaubeitragsfähigkeit von Kosten der Angleichungsmaßnahmen; Beitragstragung für den Ausbau von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 09.11.2001 - 11 K 219/00
- OVG Saarland, 10.05.2004 - 1 R 20/02
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 568
Wird zitiert von ... (8)
- VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19
Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …
Rn. 18 Rechtsgrundlage für die hier in Rede stehende Erhebung eines Gehwegausbaubeitrages sind die §§ 1, 2, 8 KAG in Verbindung mit den Vorschriften der Satzung der Stadt A-Stadt über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Gehwegen (Gehwegausbaubeitragssatzung) vom 24.10.2002 (im Folgenden: GBS), die keine erkennbaren Fehler enthält, die die Heranziehung zu Ausbaubeiträgen in der Stadt A-Stadt für rechtswidrig erscheinen lassen[Vgl. dazu, dass sich das Gericht auch vor dem Hintergrund der nach § 86 Abs. 1 VwGO bestehenden Amtsermittlungspflicht nicht ungefragt auf Fehlersuche zu begeben hat, nur BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 -9 CN 1.01- sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris][Vgl. dazu, dass sich das Gericht auch vor dem Hintergrund der nach § 86 Abs. 1 VwGO bestehenden Amtsermittlungspflicht nicht ungefragt auf Fehlersuche zu begeben hat, nur BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 -9 CN 1.01- sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris].Solange er seiner Pflicht nicht nachkommt, überprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen, braucht das Gericht der bloßen Möglichkeit fehlerhaft bestimmter Abgabensätze nicht nachzugehen[Vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 10.08.2005 -23 ZB 05.1236-; BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 -4 B 88/80-, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.10.2020 -4 BN 16/20-, juris][Vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 10.08.2005 -23 ZB 05.1236-; BVerwG, Beschluss vom 28.08.1980 -4 B 88/80-, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.10.2020 -4 BN 16/20-, juris], muss sich vielmehr in den hier in Rede stehenden Detailfragen der Berechnung von Kommunalabgaben nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben[So auch die st. Rspr. der Kammer, vgl. nur den Gerichtsbescheid der Kammer vom 24.10.2017 -3 K 1869/15-, juris, und den Beschluss der Kammer vom 23.11.2018 -3 L 636/18-, juris, m.w.N.][So auch die st. Rspr. der Kammer, vgl. nur den Gerichtsbescheid der Kammer vom 24.10.2017 -3 K 1869/15-, juris, und den Beschluss der Kammer vom 23.11.2018 -3 L 636/18-, juris, m.w.N.] sondern nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachgehen[Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004-1 R 20/02-, juris][Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004-1 R 20/02-, juris], die hier gerade nicht vorliegen.
- OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05
Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen …
In diese Richtung deute auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -. - VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
Rn. 6 Materiell-rechtlich findet der Beitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 19.2.2018 seine Rechtsgrundlage in den §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Satzung der Mittelstadt A-Stadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 31.5.1978 (im Folgenden: EBS), die nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer(Vgl. nur Beschlüsse der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG des Saarlandes vom 01.10.1992 11 F 54, 55, 56/92-) keine erkennbaren Fehler enthält, die die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen in der Stadt A-Stadt rechtswidrig erscheinen ließen(Dabei ist das Gericht bei seiner Kontrolle gehalten, nicht "gleichsam ungefragt" in eine Fehlersuche einzutreten, vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris, sondern nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachzugehen, was vorliegend mit Blick auf den pauschalen Vortrag der Antragsteller, sie rügten "ausdrücklich die Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen als rechtswidrig" (vgl. Schrittsatz vom 10.09.2018, Bl. 65 der Gerichtsakte), nicht der Fall ist.).Dabei hat sich die Kammer nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche zu begeben, sondern muss zumindest in den hier in Rede stehenden Detailfragen der Berechnung von Kommunalabgaben nur substantiiert vorgetragenen Einwendungen und sich aufdrängenden Fehlern nachgehen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.05.2004 -1 R 20/02-, juris), die hier gerade nicht vorliegen.
- OVG Saarland, 18.06.2024 - 1 A 27/23
Straßenausbaubeitrag; Festlegung des Abschlusses des Grunderwerbs als …
Eine öffentliche Einrichtung ist nicht bereits mit dem bloßen Abschluss der technischen Ausbauarbeiten ("letzter Spatenstich") endgültig hergestellt, sondern die sachliche Beitragspflicht entsteht erst, wenn der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit Eingang der letzten Unternehmerrechnung.[Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16][Driehaus, Kommunalabgabenrecht Kommentar, § 8 Rn. 490d m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.3.2000 - A 2 S 478/98 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Urteil vom 25.2.2015 - 3 K 186/14 -, juris Rn. 36, bestätigt durch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2015 - 1 A 63/15 -, juris; ebenfalls auf den Zeitpunkt des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung abstellend OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -, und Urteile vom 25.10.1990 - 1 R 94/87 -, - 1 R 96/87 -, - 1 R 98/87-, alle juris; im Erschließungsbeitragsrecht auf den Eingang der letzten Unternehmerrechnung abstellend BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f, und Urteil vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.7.2014 - 2 S 2228/13 -, juris Rn. 51 f; BayVGH, Beschluss vom 24.5.2022 - 6 ZB 21.2279 -, juris Rn. 10; VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.11.2018 - 3 L 636/18 -, juris Rn. 16] Da die sachliche Beitragspflicht kraft Gesetzes dem Grunde und der Höhe nach voll ausgebildet entsteht, kann dieser Tatbestand nicht schon mit dem Abschluss der technischen Bauarbeiten und deren Abnahme erfüllt sein.[auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff][auf die Abnahme abstellend OVG NRW, Urteil vom 4.12.2019 - 15 B 1444/19 -, juris Rn. 43 ff, und Beschluss vom 31.1.2000 - 15 A 290/00 -, juris Rn. 3 ff] Das Entstehen der Höhe nach voll ausgebildeter und nicht mehr veränderbarer Beiträge setzt wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe vom umzulegenden Aufwand voraus, dass der umlagefähige Aufwand entstanden und der Höhe nach ermittlungsfähig ist,[Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.][Driehaus, Kommentar Kommunalabgabenrecht, 69. EL (Sept. 2023), § 8 Rn. 490a m.w.N.] was in der Regel mit Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung der Fall ist. - OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 9/05
Beitragsrecht; Verbindung von Straßenausbau und Kanalerneuerung; Gutschrift der …
In diese Richtung deute auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.5.2004 - 1 R 20/02 -. - VG Gießen, 30.09.2026 - 2 K 2269/22 Gehwege (ggf. auch Parkbuchten mit Begrünung) sind insoweit von der Fahrbahn isoliert zu betrachten und fallen wiederum nach § 5 Abs. 3 FStrG in die Straßenbaulast der beklagten Gemeinde (vgl. auch OVG Saarlouis, U. v. 10.05.04 - 1 R 20/02 -, NVwZ-RR 2005, 568;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 33 Rn. 22).
- VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18
Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares …
- FG Nürnberg, 20.10.2005 - IV 123/05
Unterlassene Währungsumrechnung als ähnliche offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § …
Offenbar i. S. des § 129 AO 1977 ist ein Fehler immer nur dann, wenn er als solcher "auf der Hand liegt" und aus sich heraus offen zutage tritt, nicht aber, wenn er erst durch Abfrage subjektiver Einschätzungen seinerzeit Beteiligter ermittelt und damit "offenbart" wird (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 1 R 20/02, BFH/NV 2003, 1139 ).
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