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Rechtsprechung
   BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2525
BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86 (https://dejure.org/1989,2525)
BSG, Entscheidung vom 08.11.1989 - 1 RA 23/86 (https://dejure.org/1989,2525)
BSG, Entscheidung vom 08. November 1989 - 1 RA 23/86 (https://dejure.org/1989,2525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsrückzahlung - Grenzbetrag - Überschreiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 44
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Auch wenn davon ausgegangen werde, daß diese Vorschrift nicht erst ab 1. April 1983, sondern - wie der Kläger geltend mache - schon früher gelten müsse, nachdem § 1587b Abs. 3 BGB durch Beschluß des BVerfG vom 27. Januar 1983 (BVerfGE 63, 88) für verfassungswidrig erklärt worden sei, nütze dies dem Kläger nichts.

    Bereits aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 28. Februar 1980 (…aaO) habe festgestanden, daß die ausnahmslose Anordnung des Versorgungsausgleichs durch Beitragszahlung nach § 1587b Abs. 3 Satz 1 BGB verfassungswidrig sei; dies sei mit dem späteren Beschluß vom 27. Januar 1983 (aaO) bestätigt und die genannte Bestimmung wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) für nichtig erklärt worden.

    Es trifft zwar zu, daß das BVerfG mit Beschluß vom 27. Januar 1983 (BVerfGE 63, 88 = SozR 7610 § 1587b Nr. 3) den der Beitragsentrichtung zugrundeliegenden § 1587b Abs. 3 Satz 1, 1. Halbsatz BGB wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG für verfassungswidrig und sogar für nichtig erklärt hat, weil der Ausgleichsverpflichtete durch die ihm auferlegten Zahlungen in unverhältnismäßiger Weise in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt worden ist.

    Für diese Fälle war bereits in der früheren Entscheidung vom 27. Januar 1983 (aaO S 118) im Anschluß an die Entscheidung vom 28. Februar 1980 (…BVerfGE 53, 257, 303 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 18) ausgesprochen worden, daß es (lediglich) einer ergänzenden Härteregelung bedürfe, die allerdings auch hier nur für Fälle des Vorversterbens des Ausgleichsberechtigten vor dem Ausgleichsverpflichteten denkbar sei.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Die Regelungen der §§ 4 bis 8 VAHRG seien auch nicht verfassungswidrig, sondern entsprächen dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Beschluß vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257 ff).

    Bereits aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 28. Februar 1980 (aaO) habe festgestanden, daß die ausnahmslose Anordnung des Versorgungsausgleichs durch Beitragszahlung nach § 1587b Abs. 3 Satz 1 BGB verfassungswidrig sei; dies sei mit dem späteren Beschluß vom 27. Januar 1983 (…aaO) bestätigt und die genannte Bestimmung wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) für nichtig erklärt worden.

    Für diese Fälle war bereits in der früheren Entscheidung vom 27. Januar 1983 (…aaO S 118) im Anschluß an die Entscheidung vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257, 303 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 18) ausgesprochen worden, daß es (lediglich) einer ergänzenden Härteregelung bedürfe, die allerdings auch hier nur für Fälle des Vorversterbens des Ausgleichsberechtigten vor dem Ausgleichsverpflichteten denkbar sei.

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse, …

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Ist die Höhe eines bereits dem Grunde nach entstandenen Anspruchs noch nicht feststellbar, weil der erforderliche Abschluß einer Sachverhaltsentwicklung noch nicht erreicht (aber absehbar) ist, kann der Grundgedanke des § 130 SGG - wie derjenige des ihm entsprechenden § 42 Abs. 1 SGB I auf der Verwaltungsebene - herangezogen werden: Sollen mit der Gewährung vorläufiger Leistungen längere Verzögerungen bei der endgültigen Bewilligung von Leistungen überbrückt werden, um Nachteile und Härten für den Leistungsberechtigten zu vermeiden (…vgl zu § 130 SGG Bley, aaO, § 130 SGG Anm 5 a S 1198; zu § 42 SGB I vgl BT-Drucks 7/886, S 29; BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 4 RA 19/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Problematik vorläufiger Leistungsbewilligungen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser speziellen Normen vgl Kreßel BayVBl 1989, 65; Schimmelpfennig BayVBl 1989, 69; Maier ZfS 1989, 78, jeweils mit weiteren Nachweisen), kann eine vorläufige Leistung auch im Rahmen des § 7 VAHRG gerechtfertigt sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - bereits längere Zeit vor dem Wegfall möglicher Hinterbliebenenrentenberechtigungen feststeht, daß der Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht mehr überschritten werden kann und daher ein Rückzahlungsanspruch in einer Mindesthöhe wahrscheinlich ist (zur Zulässigkeit einer Vorschußgewährung aus Billigkeitsgründen entsprechend § 42 SGB I vgl Verbandskommentar, Vorbem vor § 1304 RVO, III. § 7 VAHRG RdNr 3 S 248;… Schmeiduch in Soergel, Komm zum BGB, Bd 7, 12. Aufl, § 7 VAHRG RdNr 14; Rolland, VAHRG, § 7 RdNr 7).

    Das ist für die vergleichbaren vorschußweisen Zahlungen nach § 42 SGB I anerkannt und folgt dort schon daraus, daß der Vorschuß nach § 42 Abs. 2 Satz 1 SGB I nach der Bewilligung der endgültigen Leistung auf die zustehende Leistung angerechnet wird, also dem Vorschußempfänger nicht als die teilweise zustehende Leistung verbleibt (…vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2 S 2; BSG Urteil vom 31. Mai 1989, aaO).

  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59
    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Dabei reicht es für den Erlaß eines Grundurteils aus, daß es das Gericht - bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen im übrigen - für wahrscheinlich ansieht, daß der Leistungsanspruch in einer Mindesthöhe besteht (BSGE 13, 178, 181 = SozR Nr. 3 zu § 130 SGG; Bley in Gesamtkommentar zur Sozialversicherung, § 130 SGG Anm 4 b S 1196/1 mwN).

    Es bedarf hier keiner weiteren Erörterung, ob die Beklagte in dem späteren, das Grundurteil ausführenden Bescheid die Rückzahlung wegen Fehlens der vom Gericht angenommenen Grundvoraussetzungen ablehnen könnte (vgl BSGE 13, 178, 181) und dementsprechend auch Erstattung der vorläufigen Leistung (entsprechend § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I;… vgl Bley, aaO, § 130 Anm 6 b mwN) verlangen könnte, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, daß entgegen der gerichtlichen Annahme ein Rückzahlungsanspruch auch nicht in der für wahrscheinlich erachteten Mindesthöhe besteht - etwa deshalb, weil die Beigeladene zu 2) aufgrund einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung höhere als die in § 4 Abs. 2 VAHRG genannten Leistungen in Anspruch genommen hätte.

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83

    Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Im Urteil vom 8. April 1986 (BVerfGE 71, 364, 397 f, 399, unter III) hat das BVerfG insoweit ausdrücklich festgestellt, daß der Gesetzgeber von Verfassung wegen nicht daran gehindert ist, von einer Rückabwicklung bereits vollzogener Versorgungsausgleichsentscheidungen abzusehen (…vgl auch Art. 4 Abs. 1 Satz 2 des oa Gesetzes vom 8. Dezember 1986, aaO).
  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 80/82

    Unfallversicherung - Bindungswirkung - Gewährung eines Vorschusses

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Das ist für die vergleichbaren vorschußweisen Zahlungen nach § 42 SGB I anerkannt und folgt dort schon daraus, daß der Vorschuß nach § 42 Abs. 2 Satz 1 SGB I nach der Bewilligung der endgültigen Leistung auf die zustehende Leistung angerechnet wird, also dem Vorschußempfänger nicht als die teilweise zustehende Leistung verbleibt (vgl BSG SozR 1200 § 42 Nr. 2 S 2;… BSG Urteil vom 31. Mai 1989, aaO).
  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 45/87

    Verpflichtung aus Versorgungsausgleich - Anspruch auf Rückübertragung von …

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Schließlich könnte auch eine Änderung des auf den 31. Dezember 1994 in seiner Geltung befristeten § 7 VAHRG (§ 13 Abs. 2 VAHRG) nicht zu Lasten des Leistenden, sondern allenfalls zu seinen Gunsten erfolgen, weil mit dem Ablauf dieser Frist der Grund für eine verfassungsrechtlich gebotene Härteregelung keinesfalls entfallen wäre (vgl BSGE 64, 75, 78 = SozR 5795 § 4 Nr. 6).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Denn auch wenn der Gesetzgeber bei Kenntnis von der Nichtigkeit der den Beitragszahlungen zugrundeliegenden Norm gehalten gewesen wäre, bei der gebotenen Härteregelung des § 7 VAHRG dafür Sorge zu tragen, daß nachteilige Auswirkungen dieser nichtigen Norm für den Leistenden (das ist in aller Regel der Ausgleichspflichtige) jedenfalls künftig möglichst gering gehalten werden (vgl BVerfGE 37, 217, 263), ergäbe sich für den Kläger keine günstigere Rechtslage als die, die sich bereits aufgrund des einfachen Rechts für ihn ergibt.
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch …

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Ist die Höhe eines bereits dem Grunde nach entstandenen Anspruchs noch nicht feststellbar, weil der erforderliche Abschluß einer Sachverhaltsentwicklung noch nicht erreicht (aber absehbar) ist, kann der Grundgedanke des § 130 SGG - wie derjenige des ihm entsprechenden § 42 Abs. 1 SGB I auf der Verwaltungsebene - herangezogen werden: Sollen mit der Gewährung vorläufiger Leistungen längere Verzögerungen bei der endgültigen Bewilligung von Leistungen überbrückt werden, um Nachteile und Härten für den Leistungsberechtigten zu vermeiden (…vgl zu § 130 SGG Bley, aaO, § 130 SGG Anm 5 a S 1198; zu § 42 SGB I vgl BT-Drucks 7/886, S 29; BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 4 RA 19/88 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; zur Problematik vorläufiger Leistungsbewilligungen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser speziellen Normen vgl Kreßel BayVBl 1989, 65; Schimmelpfennig BayVBl 1989, 69; Maier ZfS 1989, 78, jeweils mit weiteren Nachweisen), kann eine vorläufige Leistung auch im Rahmen des § 7 VAHRG gerechtfertigt sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - bereits längere Zeit vor dem Wegfall möglicher Hinterbliebenenrentenberechtigungen feststeht, daß der Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG nicht mehr überschritten werden kann und daher ein Rückzahlungsanspruch in einer Mindesthöhe wahrscheinlich ist (zur Zulässigkeit einer Vorschußgewährung aus Billigkeitsgründen entsprechend § 42 SGB I vgl Verbandskommentar, Vorbem vor § 1304 RVO, III. § 7 VAHRG RdNr 3 S 248;… Schmeiduch in Soergel, Komm zum BGB, Bd 7, 12. Aufl, § 7 VAHRG RdNr 14; Rolland, VAHRG, § 7 RdNr 7).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86
    Daß die letztgenannte Vorschrift verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, hat das BVerfG mit Urteil vom 5. Juli 1989 entschieden (NJW 1989, 1983).
  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 25/85

    Bemessung des Pflegekrankengeldes - Berechnung nach vollen Tagen

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 13/03 R

    Verzicht eines privat krankenversicherten und beihilfeberechtigten …

    Der Zugang des Verzichts bewirkt somit, dass lediglich die künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (bis zum Widerruf, vgl § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) erlöschen, nicht aber erlischt das Recht auf den Zuschuss (Stammrecht) mit den hieraus resultierenden monatlichen Einzelansprüchen (…vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).
  • BSG, 26.06.1991 - 8 RKn 15/90

    Kinderzuschuß in der Halbwaisenrente als Leistung iS. des VersorgAusglHärteG

    Nach der Entscheidung des 1. Senats des BSG vom 8. November 1989 (BSGE 66, 44 = SozR 5795 § 7 Nr. 1) kann der Grenzbetrag in § 4 Abs. 2 Ges.

    Der Einwand des Klägers, der 1. Senat des BSG habe unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 17. September 1986 - 3 RK 25/85 -(USK 8693) die Unwirksamkeit des Verzichts nach § 46 Abs. 2 SGB I verneint (BSGE 66, 44, 49), ist unzutreffend.

    Ein solcher - einseitiger - Verzicht auf Sozialleistungen (§ 46 Abs. 1 SGB I) führt auch nicht zum Erlöschen jeglicher noch möglicher künftiger Waisenrentenansprüche, weil auf das Rentenstammrecht nicht verzichtet werden kann (BSGE 66, 45, 49) [BSG 08.11.1989 - 1 RA 23/86].

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines …

    § 42 SGB I ermächtigt - unter anderen Voraussetzungen als der durch das 1. SKWPG geänderte § 147 AFG - zum Erlaß einer "Zwischen"-Regelung bis zur endgültigen Feststellung der Sozialleistung, ohne die spätere endgültige Entscheidung inhaltlich zu binden (…BSGE 55, 287, 290 f = SozR 1200 § 42 Nr. 2;… BSGE 57, 38, 39 = SozR 1200 § 42 Nr. 3; BSGE 66, 44, 51 = SozR 5795 § 7 Nr. 1;… BSGE 67, 104, 109 f = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2;… BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2;… SozR 3-1300 § 31 Nr. 10;… SozR 4150 Art. 4 § 2 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 12/94 -, unveröffentlicht).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

    Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung - …

    Der Zugang des Verzichts bewirkt nicht, dass das Recht auf den Zuschuss als solches (Stammrecht) mit den daraus entstehenden monatlichen Einzelansprüchen erlischt; vielmehr erlöschen (bis zum Widerruf, § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I) lediglich die jeweils künftig fällig werdenden Einzelansprüche aus diesem Recht (…vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5; BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1; BVerwG DÖD 1998, 158 f).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit …

    Der Erlass eines solchen Grundurteils iS des § 130 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist auch möglich, wenn nur über die Leistungshöhe gestritten wird oder wenn - wie vorliegend - nur ein Berechnungsfaktor streitig ist (vgl hierzu Pawlak in Hennig, SGG-Kommentar, § 130, RdNr 53;… s auch Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, § 130 RdNr 2 ff; zur Zulässigkeit eines Grundurteils vgl auch BSGE 66, 44 = SozR 5795 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 3/03 R

    Krankenversicherung der Rentner - Befreiung von der Versicherungspflicht - …

    Auf das Stammrecht der Rente kann nicht verzichtet werden (vgl BSGE 66, 44, 49 = SozR 5795 § 7 Nr. 1 S 5;… SozR 3-1200 § 46 Nr. 3 S 5 zum Stammrecht des Beitragszuschusses;… desgl BSG SozR 4-1200 § 46 Nr. 1).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2016 - 8 LA 70/15

    Hinterbliebenenversorgung; Ledigenzuschlag; Rechtsanwaltsversorgung; Verzicht

    In der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist geklärt, dass § 46 Abs. 1 Satz 1 SGB I lediglich die Möglichkeit des Verzichts auf künftig fällig werdende Leistungsansprüche aus dem Stammrecht eröffnet, und zwar bis zum Widerruf gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I. Nicht hingegen erfasst diese Verzichtsmöglichkeit das Stammrecht, auf dessen Grundlage die (verzichtbaren) Leistungsansprüche beruhen (…BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 4 RA 13/03 R -, juris Rn. 16; Urt. v. 8.11.1989 - 1 RA 23/86 -, juris Rn. 18;… ebenso: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 46 Rn. 10;… Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 4. Aufl. 2015, § 46 SGB I Rn. 2;… Lilge, SGB I, § 46 Rn. 15;… Krahmer, SGB 1, 2. Aufl., § 46 Rn. 8).

    Die Unverzichtbarkeit des Stammrechts ergibt sich letztlich schon aus der Möglichkeit des Widerrufs nach § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB I, der das Bestehenbleiben des Stammrechts trotz des Verzichts voraussetzt (vgl. BSG, Urt. v. 8.11.1989, a.a.O. Rn. 18;… Schlegel/Voelzke, a.a.O., Rn. 10).

  • BSG, 14.02.1990 - 1 RA 111/88

    Leistungen aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine nachvollziehende Rentenberechnung von nur noch deklaratorischer Bedeutung (Urteil des Senats vom 8. November 1989, a.a.O.).

    Im Einklang damit ist der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 8. November 1989 - 1 RA 23/86 - von der (in jenem Rechtsstreit allerdings nicht mehr gegebenen) Möglichkeit ausgegangen, daß der Grenzbetrag des § 4 Abs. 2 VAHRG, ohne daß der Ausgleichsberechtigte selbst aus den durch Beitragsentrichtung begründeten Rentenanwartschaften Leistungen erhalten hat, allein durch Bezüge der Hinterbliebenen des Ausgleichsberechtigten aus den begründeten Rentenanwartschaften überschritten werden kann.

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen - …

    Ob allerdings die Ansicht aufrechterhalten bleiben kann, daß ein Grundurteil bei einem Höhenstreit gemäß § 130 SGG, also eine Verurteilung zu einer höheren Leistung dem Grunde nach, unzulässig ist (…so BSG aaO und SozR 4100 § 136 Nr. 14 S 58 f;… aA BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 22 S 78; zum Problem vgl Pawlak in Hennig, SGG, Stand Juli 1999, RdNrn 51 ff zu § 130), bedarf keiner Entscheidung; ebensowenig ist entscheidungserheblich, ob die sonstigen Voraussetzungen für ein Grundurteil - bei Annahme seiner Zulässigkeit auch im Höhenstreit - überhaupt vorlagen (vgl zu den Voraussetzungen eines Grundurteils: BSG, Urteil vom 20. April 1999 - B 1 KR 15/98 R - mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 66, 44, 47 mwN = SozR 5795 § 7 Nr. 1;… Pawlak aaO, RdNrn 56 ff zu § 130) und ob ein Verstoß gegen § 130 SGG bei - wie hier - fehlender Verfahrensrüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten wäre.
  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 1/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Familienleistung - Arbeitnehmer - …

    Nach den Feststellungen des LSG ergibt sich unter Berücksichtigung der aktenkundigen maßgeblichen Einkommensverhältnisse nach § 6 BErzGG für den allein noch streitigen Zeitraum mit Wahrscheinlichkeit ein Zahlbetrag auf BErzg (vgl zu den Voraussetzungen eines Grundurteils: Bundessozialgericht in BSGE 66, 44, 47;… SozR 1500 § 141 Nr. 12, S 15 unter Hinweis auf SozR Nr. 2, 3 und 4 zu § 130 SGG).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95

    Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2004 - L 1 RA 4/02

    Streit um einen Anspruch auf Auszahlung einer Regelaltersrente ohne Kürzung durch …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 7 AS 4399/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2004 - L 2 KN 182/03

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 12.02.2004 - L 8 AL 100/02

    Streit über die Höhe eines Überbrückungsgeldes; Voraussetzungen des Anspruchs auf …

  • SG Köln, 25.09.2018 - S 36 AS 2560/17

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei …

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