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| BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85, 1 RR 4/84, 1 RR 5/85, 1 RR 6/85, 1 RR 7/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankenkasse - Krankenversicherungsbeitrag - Bestandsschutz - Besitzstandswahrung
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 26.11.1984 - S 3 K 6/84
- BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85, 1 RR 4/84, 1 RR 5/85, 1 RR 6/85, 1 RR 7/85
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag - …
Auszug aus BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85
April 1983 (8 BK 28/81; 8 RK 20/81 und 8 RK 29/81; ersteres abgedruckt in BSGE 55, 67 ff) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß Beitragszuschüsse aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975.Bei den hier einschlägigen Regelungen des Art VIII des 2. BesVNG mußte und wollte sich der Bundesgesetzgeber auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 1 GG beschränken (so der 8. Senat in seinem Urteil vom 1U. April 1983, BSGE 55, 67, 69 aE).
BesVNG ergeben sich keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wie das BSG ebenfalls bereits ausgeführt hat (BSGE 55, 67, 69 f und 268, 273).
Zu dieser Übergangsregelung hat bereits der 8. Senat des BSG (BSGE 55, 67, 77/78) ausgeführt, daß die Neuregelungsgesetze nicht einen übergangslosen Wegfall der dem Landesbeamtenrecht fremden Geld- oder geldwerten Leistungen vorgeschrieben haben, sondern die DO-Geber verpflichtet worden sind, bei der Anpassung ihrer D0en auch hinsichtlich dieser Leistungen die Grundsätze der Besitzstandswahrung zu beachten, wie sie in dem "für entsprechend anwendbar" erklärten Art IX %% 11 bis 13 des 2. BesVNG näher konkretisiert sind.
- BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82
Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe
Auszug aus BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85
Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, daß der Bundesgesetzgeber mit den rahmengesetzlichen Regelungen des 2. BesVNG für die DO-Angestellten der landesunmittelbaren Körperschaften nicht seine Gesetzgebungszuständigkeiten verletzt hat (Urteil des 8. Senats vom 25. August 1983, BSGE 55, 268, 271 f; vgl auch BSGE 31, 2ü7" 250 ff;… Urteil des 9b-Senats vom 15. Juni 1983, SozR 2200 S 690 Nr. 6; ebenso: OLG Hamm, Soners 1983, 79).Annexkompetenz (so bereits BSGE 55, 268,.
Hierzu hat das BSG bereits entschieden, daß die An5prüche der DO-Angestellten zwar nicht dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG, sondern dem des Art. 1ü GG unterfallen, weil DO-Angestellte trotz der weitgehend dem Beamtenrecht angenäherten Ausgestaltung ihrer Rechtsverhältnisse nicht Beamte, sondern privatrechtlich Angestellte sind, daß sie aber gleichwohl im Bereich ihrer Besoldung und Versorgung keinen weitergehenden Schutz genießen können, als er Beamten im Bereich des Art. 33 Abs. 5 GG zugestanden wird (BSGE 55, 268, 274).
- BSG, 14.04.1983 - 8 RK 20/81
Auszug aus BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85
April 1983 (8 BK 28/81; 8 RK 20/81 und 8 RK 29/81; ersteres abgedruckt in BSGE 55, 67 ff) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß Beitragszuschüsse aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975. - BSG, 14.04.1983 - 8 RK 29/81
Auszug aus BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85
April 1983 (8 BK 28/81; 8 RK 20/81 und 8 RK 29/81; ersteres abgedruckt in BSGE 55, 67 ff) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß Beitragszuschüsse aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975.
- BSG, 27.02.1986 - 1 RR 9/84 Dem Einwand, daß diese Regelungen eine abschließende Überleitung ledigleich für bestimmte beamtenrechtliche Zulagen enthielten und deshalb für Geld- oder geldwerte Leistungen das neue Recht ohne Übergangsregelung an die Stelle des alten Rechts trete, ist der.8. Senat mit der - vom erkennenden Senat (Urteil vom ü. Dezember 1985 1 RR 3/85 entgegen-.
Zwar hat sich, wie der Senat (Urteil vom 4. Dezember 1985 1 RR 3/85 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des -.
- 1 RR 3/85 - ausgeführt, daß die Beitragszuschüsse - wenn überhaupt - nur den nichtruhegehaltsfähigen Zulagen iS des Art IX % 12 Abs. 1 des 2. BesVNG vergleichbar seien und daß deshalb nur ein geringerer, dem Abs. 3 dieser Regelung entsprechender Bestandsschutz 15 einer aufzehrbaren Ausgleichsa uleistung in Betracht komme.
- BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84 In Fortführung und Ergänzung der Rechtspréchung des 8. Senats hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - ausgesprochen, daß die.
- 1 RR 3/85 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG (…BSGE 55 67, 69 aE : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9 f) dargelegt hat, der $undesgesetzgeber bei den hier ein- Schlägigen Regelungen des rt VIII des 2. BesVNG auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 7 Nr. 1 GG beschränken müssen und wollen.
zwingend auf diesen einwir$en" steht bereits bei seinem Aber schluß unter dem Vorbehalt"der Änderungen der DO (vgl Urteil des Senats &. Dezember 1985 1 RR 3/85 -).
- BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R
Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers
Das BSG hat im Zusammenhang mit der Herabstufung der Geschäftsführerbesoldung anläßlich der erstmaligen Einführung fester Besoldungsobergrenzen durch Art VIII des 2. BesVNG die Ansprüche der Dienstordnungs-Angestellten nicht dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5, sondern dem des Art. 14 GG unterstellt, gleichzeitig aber betont, daß aus den unterschiedlichen Schutznormen keine gegenüber Beamten materiell weitergehende Gewährleistung von Gehalts- und Versorgungsansprüchen hergeleitet werden kann (…BSGE 55, 268, 274 f = SozR 2200 § 355 Nr. 4 S 26 f;… BSG SozR 2200 § 355 Nr. 6 S 36 f; BSG SozR 7223 Art. 8 § 4 Nr. 1 S 4).
- BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R
Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers
Das BSG hat im Zusammenhang mit der Herabstufung der Geschäftsführerbesoldung anläßlich der erstmaligen Einführung fester Besoldungsobergrenzen durch Art VIII des 2. BesVNG die Ansprüche der Dienstordnungs-Angestellten nicht dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG, sondern dem des Art. 14 GG unterstellt, gleichzeitig aber betont, daß aus den unterschiedlichen Schutznormen keine gegenüber Beamten weitergehende Gewährleistung von Gehalts- und Versorgungsansprüchen hergeleitet werden kann (…BSGE 55, 268, 274 f = SozR 2200 § 355 Nr. 4 S 26 f;… BSG SozR 2200 § 355 Nr. 6 S 36 f; BSG SozR 7223 Art. 8 § 4 Nr. 1 S 4). - BGH, 28.01.1988 - IX ZR 75/87
Revisibilität von in mehreren OLG-Bezirken geltenden Rechtsnormen; Bestandsschutz …
Das hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden (Urt. v. 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85, SozR 7223 Art. 8 § 4 des 2. BesVNG Nr. 1; vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, USK 8617). - BSG, 22.04.1986 - 8 RR 6/84
Ansprüche eines Geschäftsführers - Gesetzliche Krankenkasse - Gewährung …
Dieser Grundsatz der Homogenität des Besoldungsgefüges verbietet die Gewährung solcher Geld- oder geldwerten Leistungen an DO-Angestellte, welche das vergleichbare Beamtenrecht des Bundes bzw des Landes nicht kennt (so bezüglich des Zuschusses der Träger bzw Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beitrag ihrer freiwillig versicherten DO-Angestellten Urteil des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67, 71 ff = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S 11 ff und dazu ergänzend Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -). - BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung …
Der Senat kann - wie nach seinem von der Klägerin vorgelegten Runderlaß vom 5. Juni 1980 ersichtlich auch der Nds SM - erhebliche rechtliche Bedenken hiergegen nicht verhehlen (…vgl. zur Unzulässigkeit von Arbeitgeberzuschüssen nach § 405 RVO an statusrechtlich den Beamten im wesentlichen gleich-14sienende Dienstordnungs-Angestellte - DO-Angestellte- BSG SozR 2200 § 405 Nr. 7;… speziell zur Zulässigkeit der Gewährung von Beitragszuschüssen an freiwillig versicherte DO-Angestellte der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Verbände, ach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - vom 23. Mai 1975 - BGBl. I S. 1173 - Urteile des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 und in USK 83111 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).
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