Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Planungsverzicht der Gemeinde nach Bürgerentscheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bürgerentscheid auf Aufhebung eines Beschlusses des Gemeinderats, einen Bebauungsplan aufzustellen; Einstellungsverpflichtende Wirkung des Bürgerentscheids
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an ein zulässiges Bürgerbegehren
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.11.2023 - 7 K 2813/23
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 1277
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (24)
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02
Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Eine solche Auseinandersetzung liegt vor, wenn sich die Beschwerdebegründung mit den entscheidungstragenden Rechtssätzen und Annahmen des Verwaltungsgerichts im erstinstanzlichen Beschluss in sachlich substantiierter Weise auseinandersetzt und sie mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - juris Rn. 12;… Beschl. v. 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 2;… Beschl. v. 25.01.2007 - 6 S 2964/06 - juris Rn. 2;… Beschl. v. 09.03.2017 - 5 S 2546/16 - juris Rn. 6 ).Die unveränderte Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens genügt den gesetzlichen Darlegungsanforderungen danach grundsätzlich nicht (…vgl. Senat, Beschl. v. 11.04.2002 - 1 S 705/02 - juris Rn. 1; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 - juris Rn. 12).
Die Dichte der geforderten Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung orientiert sich an deren inhaltlicher Dichte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.07.2002, a.a.O. Rn. 5;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22a).
- VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13
Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist daher zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (Senat, Beschl. v. 22.08.2013 - 1 S 1047/13 - VBlBW 2014, 141 , juris Rn. 18 , m.w.N.).Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (Senat, Beschl. v. 22.08.2013 - 1 S 1047/13 - VBlBW 2014, 141 , juris Rn. 19 , …und Urt. v. 21.04.2015 - 1 S 1949/13 - VBlBW 2015, 375 , juris Rn. 70 ).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11
Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Eine auf einen Planungsverzicht zielende Fragestellung eines Bürgerbegehrens war schon vor der Einfügung der Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses in den Ausschlussgrund des § 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO zum 01.12.2015 grundsätzlich zulässig, solange sich die Planungsbefugnis der Gemeinde nicht ausnahmsweise zu einer Planungspflicht verdichtet hatte, und verstieß unter dieser Voraussetzung insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (Senat, Beschl. v. 27.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471, juris Rn. 21 ff.;… vgl. zur früheren Rechtslage auch LT-Drs. 13/4385, S. 18).Der Zweck des Ausschlussgrundes des § 21 Abs. 2 Nr. 6 BauGB ist, solche Entscheidungen dem Bürgerbegehren zu entziehen, die einen komplexen Abwägungsprozess erfordern und daher einer bloßen Ja/Nein-Entscheidung nicht zugänglich sind (…LT-Drs. 13/4385, S. 18; Senat, Beschl. v. 26.06.2011 - 1 S 1509/11 - VBlBW 2011, 471, juris Rn. 25; Brüning, NVwZ 2018, 299, 300;… Röhl, in: Schoch/Eifert, Bes. VerwR, 2. Aufl., Kap. 2 Rn. 130, m.w.N.).
- VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18
Bürgerbegehren und Bauleitplanung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Daher führen diese Verfahrensschritte nicht zur Unzulässigkeit des auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gerichteten Bürgerbegehrens (so aber zum dortigen Recht VGH Kassel, Beschl. v. 20.09.2018 - 8 B 1358/18 - NVwZ-RR 2019, 332;… Beschl. v. 28.01.2019 - 8 B 1/19 - juris Rn. 17 f.).Der Umstand, dass im Bebauungsplanverfahren einzelne Verfahrensschritte - wie z.B. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB oder die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB - eingeleitet sind und durchgeführt werden oder bereits durchgeführt sind, hindert den Eintritt dieser Folge nicht (so aber zum dortigen Recht HessVGH, Beschl. v. 20.09.2018 - 8 B 1358/18 - NVwZ-RR 2019, 332;… Beschl. v. 28.01.2019 - 8 B 1/19 - juris Rn. 17 f.;… zust. Dünchheim, BeckOK Kommunalrecht Hessen, 25. Ed., § 8b HGO Rn. 40;… ebenso zust. für die Rechtslage in Baden-Württemberg: Engel/Heilshorn, KommR BW, 12. Aufl., § 16 Rn. 8).
- VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Daher führen diese Verfahrensschritte nicht zur Unzulässigkeit des auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gerichteten Bürgerbegehrens (so aber zum dortigen Recht VGH Kassel, Beschl. v. 20.09.2018 - 8 B 1358/18 - NVwZ-RR 2019, 332; Beschl. v. 28.01.2019 - 8 B 1/19 - juris Rn. 17 f.).Der Umstand, dass im Bebauungsplanverfahren einzelne Verfahrensschritte - wie z.B. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB oder die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB - eingeleitet sind und durchgeführt werden oder bereits durchgeführt sind, hindert den Eintritt dieser Folge nicht (so aber zum dortigen Recht HessVGH, Beschl. v. 20.09.2018 - 8 B 1358/18 - NVwZ-RR 2019, 332; Beschl. v. 28.01.2019 - 8 B 1/19 - juris Rn. 17 f.;… zust. Dünchheim, BeckOK Kommunalrecht Hessen, 25. Ed., § 8b HGO Rn. 40;… ebenso zust. für die Rechtslage in Baden-Württemberg: Engel/Heilshorn, KommR BW, 12. Aufl., § 16 Rn. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13
Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (…Senat, Beschl. v. 22.08.2013 - 1 S 1047/13 - VBlBW 2014, 141 , juris Rn. 19 , und Urt. v. 21.04.2015 - 1 S 1949/13 - VBlBW 2015, 375 , juris Rn. 70 ). - BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Auch die dort getroffene Aussage, der Bebauungsplan müsse Lärmkonflikte ermitteln und entsprechende Vorsorge treffen, ist im Hinblick auf die Bedeutung von Lärmschutzbelangen bei Planungen, die zu einer Lärmzunahme führen können (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24/93 - NVwZ 1994, 683; Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1/98 - NVwZ 2000, 807;… Beschl. v. 24.05.2007 - 4 BN 16/07 u.a. - juris Rn. 4 ff.), nicht irreführend. - BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Auch die dort getroffene Aussage, der Bebauungsplan müsse Lärmkonflikte ermitteln und entsprechende Vorsorge treffen, ist im Hinblick auf die Bedeutung von Lärmschutzbelangen bei Planungen, die zu einer Lärmzunahme führen können (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24/93 - NVwZ 1994, 683;… Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1/98 - NVwZ 2000, 807;… Beschl. v. 24.05.2007 - 4 BN 16/07 u.a. - juris Rn. 4 ff.), nicht irreführend. - BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Auch die dort getroffene Aussage, der Bebauungsplan müsse Lärmkonflikte ermitteln und entsprechende Vorsorge treffen, ist im Hinblick auf die Bedeutung von Lärmschutzbelangen bei Planungen, die zu einer Lärmzunahme führen können (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.03.1994 - 4 NB 24/93 - NVwZ 1994, 683;… Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1/98 - NVwZ 2000, 807; Beschl. v. 24.05.2007 - 4 BN 16/07 u.a. - juris Rn. 4 ff.), nicht irreführend. - VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09
Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
Daher kann auch ein Gemeinderatsbeschluss, der eine Planungsstufe abschließt, die Ausschlussfrist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens wieder in Lauf setzen (…Senat, Urt. v. 13.04.1993 - 1 S 1076/92 - VBlBW 1993, 381; Beschl. v. 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311; Beschl. v. 30.09.2010 - 1 S 1722/10 -, VBlBW 2011, 26; Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - VBlBW 2011, 388). - VGH Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 1 S 1722/10
Älterer Grundsatzbeschluss sperrt kein Bürgerbegehren gegen Detailplanung
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
Kostendeckungsvorschlag für Einnahmeausfälle in Bürgerbegehren? Karten und Pläne …
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92
Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11
Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1976 - I 561/76
- BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87
Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09
Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2016 - 1 S 1883/16
Bürgerbegehren gegen Gemeinderatsbeschluss
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04
(Anforderungen an die Beschwerdebegründung
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2007 - 6 S 2964/06
Darlegungsanforderungen bei der Beschwerdebegründung
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02
Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2017 - 5 S 2546/16
Stellung eines bestimmten Antrags im Beschwerdeverfahren
- VG Stuttgart, 30.11.2023 - 7 K 2813/23
Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens auf Aufhebung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 1 S 151/14
Die Zielrichtung eines Bürgerbegehrens
- VG Karlsruhe, 11.05.2026 - 10 K 21/25
Bürgerbegehren; Weichenstellend; Grundsatzbeschluss; Verfahrenseinleitung; …
Denn der von ihnen erstrebte Planungsverzicht ist weiterhin möglich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 87 ff.;… Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Bd. 1, 4. Aufl., 36. Lfg. Januar 2025, § 21 Rn. 12i).Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1976 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73; Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 101 ; Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, VBlBW 2018, 469 , m.w.N.).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 111 m.w.N.).
Ist der Bebauungsplan noch nicht nach § 10 BauGB als Satzung erlassen, hat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch den Bürgerentscheid einen Planungsverzicht der Gemeinde zur Folge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 89 ).
Wie ausgeführt ist Zweck dieses Ausschlussgrundes, solche Entscheidungen dem Bürgerbegehren zu entziehen, die einen komplexen Abwägungsprozess erfordern und daher einer bloßen Ja/Nein-Entscheidung nicht zugänglich sind (…vgl. LT-Drs. 13/4385, S. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 92 …und vom 26.06.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 25; Brüning, NVwZ 2018, 299, 300).
Daran hat sich durch die Rechtsänderung zum 01.12.2015 nichts geändert; denn dadurch wollte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erweitern, nicht beschränken (…vgl. LT-Drs. 15/7265, S. 18, 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 89 ;… Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Bd. 1, 4. Aufl., 37. Lfg. März 2025, § 21 Rn. 12d).
Daher kann auch ein Gemeinderatsbeschluss, der eine Planungsstufe abschließt, die Ausschlussfrist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens wieder in Lauf setzen ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 126 m.w.N.).
Denn der erste, für unwirksam erklärte Bebauungsplan hat - im übertragenen Sinn - eine Planungsstufe bereits abgeschlossen und mit der Entscheidung für ein Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB treibt die Gemeinde ihr Vorhaben stufenweise weiter voran (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 126 ).
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist daher zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 100 …und vom 22.08.2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 18 , jew. m.w.N.).
Rn. 61 Eine auf eine Einstellung von Bauleitplanverfahren, also auf einen Planungsverzicht zielende Fragestellung wie die vorliegende ist grundsätzlich unproblematisch und verstößt insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, solange sich die Planungsbefugnis der Gemeinde nicht ausnahmsweise zu einer Planungspflicht verdichtet hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 89 …und Beschluss vom 27.06.2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rn. 21).
- VG Karlsruhe, 06.08.2025 - 10 K 4171/25
Sicherung eines Bürgerbegehrens gegen einen Gemeinderatsbeschluss betreffend das …
Diese Maßnahmen führen nicht dazu, dass ein etwaiger Erfolg eines durchgeführten Bürgerentscheids unmöglich gemacht oder in sonstiger Weise vereitelt würde und sich ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO im Fall des Obsiegens als nutzlos erwiese; denn der mit dem vorliegend beantragten Bürgerbegehren erstrebte Verzicht auf die Planung und die Einstellung des noch nicht abgeschlossenen Bebauungsplanverfahrens, sei es ein solches nach § 214 Abs. 4 BauGB oder nicht, sind rechtlich noch möglich (vgl. dazu eingehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 87 ff.).Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 96 …und vom 19.12.2016 - 1 S 1883/16 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1976 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73; Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 101 ; Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, VBlBW 2018, 469 , m.w.N.).
Ist der Bebauungsplan noch nicht nach § 10 BauGB als Satzung erlassen, hat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch den Bürgerentscheid einen Planungsverzicht der Gemeinde zur Folge (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 89 ).
Der Zweck dieses Ausschlussgrundes ist, solche Entscheidungen dem Bürgerbegehren zu entziehen, die einen komplexen Abwägungsprozess erfordern und daher einer bloßen Ja/Nein-Entscheidung nicht zugänglich sind (…vgl. LT-Drs. 13/4385, S. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 92 …und vom 26.06.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 25; Brüning, NVwZ 2018, 299, 300).
Daran hat sich durch die Rechtsänderung zum 01.12.2015 nichts geändert; denn dadurch wollte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid erweitern, nicht beschränken (…vgl. LT-Drs. 15/7265, S. 18, 35; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 89 ;… Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Bd. 1, 4. Aufl. 26. Lfg., § 21 Rn. 12d).
Daher kann auch ein Gemeinderatsbeschluss, der eine Planungsstufe abschließt, die Ausschlussfrist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens wieder in Lauf setzen ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 126 m.w.N.).
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist daher zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 100 …und vom 22.08.2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 18 , jew. m.w.N.).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt ( VGH Baden-Württemberg. Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 111 m.w.N.).
Denn das Treffen oder Vollziehen von Entscheidungen, die einem für zulässig erklärten Bürgerbegehren entgegenstünden, würde ein erfolgreiches Bürgerbegehren vereiteln und wäre daher - wie in der gesetzlichen Regelung des § 21 Abs. 4 Satz 2 GemO zum Ausdruck kommt - ein Verstoß gegen den Grundsatz der Organtreue (vgl. zu beiden Voraussetzungen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 128 m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 15.09.2025 - 14 K 7766/25
Rechtsschutzbedürfnis; Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; Zulässigkeit; …
Rn. 90 Indes müssen für die vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 1 S 2810/09 -, juris Rn. 16;… vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rn. 10;… vom 6. Dezember 2012 - 1 S 2408/12 -, juris Rn. 8;… vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 16 ;… vom 19. Dezember 2016 - 1 S 1883/16 -, juris Rn. 25 ; und vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 96 ; stRspr).Ein in diesem Sinne treuwidriges Handeln eines Gemeindeorgans setzt jedoch voraus, dass dessen Handeln - sei es in der Sache selbst oder hinsichtlich des dafür gewählten Zeitpunkts - bei objektiver Betrachtung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist, sondern allein dem Zweck dient, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit eine Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern (vgl. zuletzt allerdings auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 128 ).
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist daher zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 18 ; und vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 100 m.w.N.).
Ein Gemeinderatsbeschluss, der eine Planungsstufe abschließt, kann die Ausschlussfrist für die Einreichung eines Bürgerbegehrens wieder in Gang setzen, wenn neue, ein Vorhaben stufenweise vorantreibende Entscheidungen des Gemeinderats gegeben sind, die neue sachliche Gesichtspunkte aufweisen und den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Bürger beeinflussen können ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 126 m.w.N.).
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerentscheids, der im Falle seiner Annahme rechtswidrig wäre ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. April 2015 - 1 S 1949/13 -, juris Rn. 88 .;… ebenso Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 18 ; und vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 100 m.w.N.).
Dies gilt namentlich auch deshalb, weil die Antragsgegnerin für das laufende Verfahren eine (konkludente) Stillhaltezusage abgegeben hat und (auch) deshalb nicht damit zu rechnen ist, dass sie nach alledem und insbesondere vor dem Hintergrund der vorliegenden Gerichtsentscheidung Schritte unternehmen wird, die das Bürgerbegehren, wie dies die Antragstellerin befürchtet, aushöhlen könnten, zumal einem solchen Vorgehen der in § 21 Abs. 4 Satz 2 GemO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Organtreue entgegenstünde (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 1 S 1047/13 -, juris Rn. 33 f.; vom 16. Dezember 2022 - 1 S 2406/22 -, juris; und - allerdings mit abweichender Einschätzung zu zusätzlichen Sicherungsanordnungen im dortigen Einzelfall - vom 26. Februar 2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 128 m.w.N.).
- VG Karlsruhe, 30.10.2025 - 8 K 9488/25
Klagebefugnis im Kommunalverfassungsstreit - Begründung eines Bürgerbegehrens
Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 96 …und vom 19.12.2016 - 1 S 1883/16 - juris Rn. 25 m. w. N.).Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 88 ;… Beschlüsse vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 18 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 100 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 70 f.; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 122 ).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 …und vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19 ;… Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 70 ;… Haug in Dietlein/Pautsch, BeckOK Kommunalrecht BW, GemO, § 21 Rn. 37 f. ).
Rn. 67 Für den Fall, dass die Antragsteller befürchteten, einem geplanten Bürgerbegehren werde von der Antragsgegnerin durch unmittelbar drohendes Verhalten treuwidrig die Grundlage entzogen, hätten sie beim Verwaltungsgericht den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beantragen können (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 27.6.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 34…, vom 6.12.2012 - 1 S 2408/12 - juris Rn. 11…, vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 16 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 128 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 91 ).
Rn. 82 Für den Fall, dass von den potentiellen Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens befürchtet wird, dass einem geplanten und nach summarischer Prüfung zulässigen Bürgerbegehren durch den unmittelbar drohenden Abschluss eines Vertrages treuwidrig die Grundlage entzogen werden soll, kann beim Verwaltungsgericht der Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beantragen werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.12.2012 - 1 S 2408/12 - juris Rn. 9 und 11…, vom 27.6.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 34…, vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 16 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 128 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 91 ; HessVGH…, Beschluss vom 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - juris Rn. 38).
Dagegen ist eine Reduktion des Streitwerts um die Hälfte nach Nummer 1.5 nicht angezeigt, weil die Anträge auf die Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet sind (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.9.2010 - 1 S 1722/10 - juris Rn. 27 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 129 ;… VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 142 …und vom 6.8.2025 - 10 K 4171/25 - juris Rn. 73 ; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 8.5.2018 - 9 K 2491/18 - juris Rn. 54 ).
- VG Karlsruhe, 30.10.2025 - 8 K 9465/25 Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 96 …und vom 19.12.2016 - 1 S 1883/16 - juris Rn. 25 m. w. N.).
Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme mit der Rechtsordnung vereinbar ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 88 ;… Beschlüsse vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 18 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 100 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 1.7.2021 - 7 K 6274/18 - juris Rn. 70 f.; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 122 ).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 …und vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19 ;… Urteil vom 21.4.2015 - 1 S 1949/13 - juris Rn. 70 ;… Haug in Dietlein/Pautsch, BeckOK Kommunalrecht BW, GemO, § 21 Rn. 37 f. ).
Rn. 68 Für den Fall, dass die Antragsteller befürchteten, einem geplanten Bürgerbegehren werde von der Antragsgegnerin durch unmittelbar drohendes Verhalten treuwidrig die Grundlage entzogen, hätten sie beim Verwaltungsgericht den Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beantragen können (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 27.6.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 34…, vom 6.12.2012 - 1 S 2408/12 - juris Rn. 11…, vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 16 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 128 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 91 ).
Rn. 83 Für den Fall, dass von den potentiellen Unterzeichnern eines Bürgerbegehrens befürchtet wird, dass einem geplanten und nach summarischer Prüfung zulässigen Bürgerbegehren durch den unmittelbar drohenden Abschluss eines Vertrages treuwidrig die Grundlage entzogen werden soll, kann beim Verwaltungsgericht der Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO beantragt werden (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 6.12.2012 - 1 S 2408/12 - juris Rn. 9 und 11…, vom 27.6.2011 - 1 S 1509/11 - juris Rn. 34…, vom 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 16 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 128 ; VG Karlsruhe…, Beschluss vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 91 ; HessVGH…, Beschluss vom 17.11.2008 - 8 B 1806/08 - juris Rn. 38).
Dagegen ist eine Reduktion des Streitwerts um die Hälfte nach Nummer 1.5 nicht angezeigt, weil die Hauptanträge auf die Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet sind (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.9.2010 - 1 S 1722/10 - juris Rn. 27 und vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 129 ;… VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 15.9.2025 - 14 K 7766/25 - juris Rn. 142 …und vom 6.8.2025 - 10 K 4171/25 - juris Rn. 73 ; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 8.5.2018 - 9 K 2491/18 - juris Rn. 54 ).
- VG Freiburg, 28.11.2024 - 10 K 4949/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen ein Bürgerbegehren "ersetzenden …
Rn. 26 a) aa) Ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ist der statthafte Rechtsbehelf, um die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens vorläufig feststellen zu lassen und einer Gemeinde vorläufig zu untersagen, Maßnahmen zu treffen, die den Erfolg eines Bürgerbegehrens gefährden oder vereiteln könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 85 ; zur Statthaftigkeit eines gegen die Durchführung eines Bürgerentscheids gerichteten Antrags siehe zudem etwa VG Regensburg…, Beschluss vom 15.06.2021 - RO 3 E 21.1124 -, juris Rn. 22).Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 96 m. w. N.).
Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 101 m. w. N.).
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zu Grunde liegt ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 111 m. w. N.).
- VG München, 29.04.2024 - M 7 K 23.4110
Unzulässiges Bürgerbegehren, Irreführende Begründung
Folglich beinhaltet der Begründungstext nachweislich falsche Tatsachen, sodass es sich hierbei nicht mehr um eine noch zulässige, lediglich überzeichnende, tendenziöse oder plakative Darstellung handelt (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 16.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 m.w.N.; Zöllner, BayVBl. 2013, 129/135).Auf den Grund der unrichtigen Sachdarstellung kommt es deshalb nicht an; auch ist nicht erforderlich, dass der Wiedergabe unrichtiger Tatsachen eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zugrunde lag (vgl. VGH BW, B.v. 16.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 m.w.N;… OVG NW, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - juris Rn. 36;… BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl. 2013, 129/135).
- OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 10 ME 75/24
Vorläufige Feststellung der teilweisen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (hier: …
Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26.2.2024 - 1 S 1925/23 -, juris Rn. 96, …und vom 19.12.2016 - 1 S 1883/16 -, juris Rn. 25 m.w.N.; ähnlich auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.4.2017 - 15 B 479/17 -, juris Rn. 17; Thüringer OVG…, Beschluss vom 19.11.2015 - 3 EO 363/15 -, juris Rn. 22; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13.12.2010 - 4 CE 10.2839 -, juris Rn. 26). - VG München, 30.07.2025 - M 7 K 24.3772
Bürgerbegehren, Weiteres Bürgerbegehren, Bauleitplanung, Unzulässigkeit, …
Auf den Grund der unrichtigen Sachdarstellung kommt es deshalb nicht an; auch ist nicht erforderlich, dass der Wiedergabe unrichtiger Tatsachen eine Täuschungsabsicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens zugrunde lag (vgl. VGH BW, B.v. 16.2.2024 - 1 S 1925/23 - juris Rn. 111 m.w.N;… OVG NW, U.v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - juris Rn. 36;… BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 28; Zöllner, BayVBl. 2013, 129/135).
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