Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 1/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 155 Abs 4 S 9 SGB 5, § 164 Abs 2 SGB 5, § 164 Abs 3 S 3 SGB 5, § 164 Abs 4 SGB 5, § 1 Abs 2 S 1 Alt 3 KSchG
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines ordentlich kündbaren Arbeitnehmers zum Schließungszeitpunkt kraft Gesetz - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurz: Vergangenheit finanzielle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Schließung einer Betriebskrankenkasse
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 177/11
- LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 1/12
- BAG, 15.05.2014 - 2 AZR 746/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.05.2005 - 2 AZR 426/04
Kündigungsschutzklage - allgemeine Feststellungsklage - Streitgegenstand
Auszug aus LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 1/12
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts soll es eine Feststellungsklage eigener Art nach § 4 KSchG geben (BAG, Urteil vom 12. Mai 2005, 2 AZR 426/04, Juris). - BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 523/02
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Vorbehalt
Auszug aus LAG Hamburg, 21.06.2012 - 1 Sa 1/12
Außerdem kann der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen denselben Parteien aufheben (BAG, Urteil vom 4. Juni 2003, 7 AZR 523/02).
- OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 W 10/20
(Bemessung des Streitwerts einer Klage: Wertaddition mehrerer
Der Streitwert für die Klage war unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände abschließend auf 10.000,- Euro festzusetzen; zu einer solchen Korrektur ist der Senat im Rahmen des ihm angefallenen Beschwerdeverfahrens von Amts wegen berechtigt und verpflichtet, weil das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist und die (Rechtsmittel-)Gerichte daher gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Vorschrift den Streitwert jederzeit von Amts wegen festsetzen und - auch zu Lasten des Beschwerdeführers - abändern können (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; vom 12. März 2012 - 1 Sa 1/12; vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06-89, OLGR 2007, 430; OLG Stuttgart, WM 2019, 2310; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 363; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1187). - OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 67/25
Vergleichsmehrwert bei einer Klage auf Rückzahlung vom Nachlasskonto entnommener …
Rn. 9 Weil das Streitwertfestsetzungsverfahren im überwiegenden öffentlichen Interesse an einer jederzeit objektiv richtigen Bewertung der Verfahrensgegenstände gemäß §§ 63 ff. GKG als amtliches Verfahren ausgestaltet ist, ist der Senat als Rechtsmittelgericht gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG in den zeitlichen Grenzen des Satzes 2 dieser Vorschrift berechtigt und verpflichtet, den Streitwert von Amts wegen auf den korrekten Betrag festzusetzen und hierzu die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz ggf. auch zu Lasten des Beschwerdeführers abzuändern (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, TranspR 2020, 195; Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2018 - 5 W 4/18; vom 12. März 2012 - 1 Sa 1/12; vom 9. Januar 2007 - 5 W 298/06-89, OLGR 2007, 430;… BeckOK KostR/Jäckel, 50. Ed. 1.9.2025, § 63 GKG Rn. 29;… Dörndorfer, in: Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann, GKG u.a. 6. Aufl., § 63 GKG Rn. 10). - LAG Hamburg, 10.01.2013 - 8 Sa 2/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer - …
Diese umfasst die Abwicklung eventuell noch bestehende Rechts- und damit auch Arbeitsverhältnisse (vgl. LAG Hamburg v. 21.06.2012 - 1 Sa 1/12 , zu 2) b) aa) aaa) d.Gr.).
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