Rechtsprechung
| OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 460; ; StPO § 462; ; StGB § 53; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; GVG § 24 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtbeachtung des amtsgerichtlichen Strafbanns bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Berufungsinstanz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grenzen der amtsgerichtlichen Strafgewalt; Limitierung der Strafgewalt bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung; Notwendige nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Beschlussverfahren nach strafprozessualen Vorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 55 ; StPO § 460 § 462
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren bei Überschreitung der Strafgewalt
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 11.07.2002 - 140 Js 25710/98
- OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 139
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86
Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …
Auszug aus OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02
Anders verhält es sich allerdings dann, wenn in einem Urteil zwei getrennte (Gesamt-)Strafen gebildet werden, die zwar zusammen 4 Jahre übersteigen, die aber untereinander nicht gesamtstrafenfähig sind (BGH NJW 1987, 1211 f;… Karlsruher Kommentar StPO/Kissel a.a.O. Rn. 14); ein solcher Fall liegt hier jedoch nicht vor. - BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren
Auszug aus OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein Berufungsgericht zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht verpflichtet, wenn dies - aus Gründen des Strafbanns - zum Wechsel vom Berufungs- in das erstinstanzliche Verfahren führen muss (s. BGH NStZ 1990, 29; BGHSt 34, 204, 206 f).
- OLG Celle, 18.07.2017 - 1 Ss 32/17
Drittbereicherungsabsicht bei Täuschung zur Vermeidung eigener Inanspruchnahme; …
Dies gilt auch im Falle einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung, also in der hier vorliegenden Fallkonstellation (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 9, § 24 GVG Rn. 11).Statthaft und angezeigt ist es in einem solchen Fall einer nicht ausreichenden Strafgewalt des Berufungsgerichts aufgrund einer nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erforderlich gewordenen nachträglichen Gesamtstrafenbildung, dass das Berufungsgericht lediglich für die Tat(en) eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe festsetzt, die Gegenstand der Verurteilung durch das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil war(en), und die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in diesem Fall dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, NStZ 1990, 29; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204 [206]; OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 460 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 12, § 460 Rn. 2).
- OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16
Revision in Strafsachen: Folgen der Überschreitung der Strafgewalt durch das …
Gem. § 24 Abs. 2 GVG darf das Amtsgericht nicht auf eine höhere Strafe als 4 Jahre erkennen, wobei es nicht darauf ankommt, ob es sich um eine Einzelstrafe, eine Gesamtstrafe nach §§ 53, 54 StGB oder eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB handelt (Senatsbeschluss v. 10.02.2002, Az. 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139). - BayObLG, 07.01.2026 - 206 StRR 398/25
Revisionsgericht, Berufungsverfahren, Rechtsfehler, Zuständigkeit, Gesamtstrafe, …
Rn. 14 b) Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist jedoch eine Verweisung gemäß § 328 Abs. 2 StGB jedenfalls dann nicht zwingend geboten, wenn sich die Überschreitung des Strafrahmens des § 24 Abs. 2 GVG daraus ergeben würde, dass erst während des laufenden Berufungsverfahrens ein Urteil rechtskräftig wird, dessen Strafausspruch mit der Strafe für die im Berufungsverfahren anhängigen Taten gesamtstrafenfähig ist (…BGH, a.a.O., NJW 1987, 1212;… Beschluss vom 27. Juni 1989, 4 StR 236/89, juris Rn. 5; ebenso OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003, 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".