Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1955 - 1 StR 107/55 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1240
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher …
Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1240; 1957, 1886; Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77) teilt es die Meinung des Landgerichts, zwischen den Vorwürfen der falschen Verdächtigung und der Falschaussage bestehe keine Identität im Sinne von § 264 StPO.Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß mehrere bei verschiedenen Gelegenheiten gemachte Aussagen eines Zeugen in der Regel zu verschiedenen geschichtlichen Vorgängen auch dann gehören, wenn sie in demselben Strafverfahren erstattet werden und denselben Lebenssachverhalt betreffen; dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - die verschiedenen Aussagen sich inhaltlich wesentlich voneinander unterscheiden (BGH NJW 1955, 1240; 1957, 1887).
Der Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Gerichts, die Erwähnung der Angaben der Angeklagten vor der Polizei in der Anklageschrift reiche nicht aus, diesen Sachverhalt als im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 200 Abs. 1 StPO angeklagt anzusehen (vgl. BGH NJW 1955, 1240;… BGH GA 1967, 184).
- BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …
Sie gehören jedoch nicht zu derselben Tat im verfahrensrechtlichen Sinne des § 264 StPO, derentwegen der Angeklagte dort rechtskräftig mit Strafklageverbrauch (RGSt 72, 99, 105; BGHSt 6, 92, 95; BGH NJW 1955, 1240) verurteilt worden ist. - BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76
Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer …
Dieser Schuldspruch kann nicht bestehen bleiben, da die ihm zugrunde liegende Tat vom Eröffnungsbeschluß nicht erfaßt war und es deshalb insoweit an einer Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH NJW 1955, 1240).
- OLG Celle, 12.08.1986 - 1 Ss 270/86
Annahme einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei
Der in BGH NJW 1955, 1240 [BGH 24.06.1955 - 1 StR 107/55] eingeschlagene Weg der Zurückverweisung, um eine neue Anklage und dann eine Verbindung der beiden Verfahren zu ermöglichen (vgl. auch BGH 18, 130, 131; 32, 146, 151;… SK-Rudolphi. Anhang zu § 55 Rn. 14), ist im vorliegenden Fall nicht gangbar, da die kleine Strafkammer, an die hier zurückzuverweisen wäre, nicht erstinstanzlich tätig werden kann. - BGH, 12.07.1955 - 5 StR 130/55
Rechtsmittel
Dieses Band aber kann, will man die Sperrwirkung der Rechtshängigkeit und Rechtskraft nicht über Gebühr ausdehnen, nicht schon durch einen Gesamtplan des Täters geschaffen werden, der sehr häufig die verschiedensten Straftaten miteinander verbindet, noch dadurch, daß eine Handlung des Angeklagten zum Beweis für seine Täterschaft bei einer anderen dient, derentwegen er abgeurteilt wird, oder daß sie aus sonstigen Gründen im Ermittlungsergebnis der Anklageschrift zum besseren Verständnis der Gesamtlage mit aufgeführt wird (vgl BGH 1 StR 107/55 vom 24.6.1955). - BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56
Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche …
Um über die Strafbarkeit der Aussage vom 13. Juni 1955 entscheiden zu können, ist es erforderlich, daß die Staatsanwaltschaft deswegen Anklage erhebt und das Gericht auch insoweit über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet (BGH NJW 1955, 1240 Nr. 20). - BGH, 13.10.1955 - 4 StR 343/55
Rechtsmittel
Dabei wird sie auch die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigen müssen (4 StR 119/55 vom 5. Mai 1955; 1 StR 107/55 vom 24. Juni 1955 zum Abdruck im Nachschlagewerk bestimmt) und zu prüfen haben, ob bei dem 61jährigen, bisher unbescholtenen Angeklagten, der seine Tat bereut, nicht schon der Ausspruch der Strafe genügt, um den Belangen der Öffentlichkeit gerecht zu werden (1 StR 745/53 vom 23. April 1954 = LM § 23 StGB Nr. 7). - BGH, 21.07.1955 - 4 StR 279/55
Rechtsmittel
Bei der erneuten Entscheidung wird die Strafkammer auf die Persönlichkeit des Angeklagten und die Tat mit allen ihren Begleitumständen, wozu auch das Mitverschulden des Getöteten gehört, einzugehen und diese Gesichtspunkte gegenüber den Belangen der Allgemeinheit abzuwägen haben (…BGH a.a.O.; ferner BGH NJW 1955, 30 Nr. 18; 1 StR 107/55 vom 24. Juni 1955). - BGH, 31.08.1962 - 4 StR 223/62
Ordnungsgemäßheit der Besetzung einer Strafkammer bei Besorgnis der Befangenheit …
"Tat" bedeutet in diesem Zusammenhang - anders als bei der sachlichrechtlichen Abgrenzung gemäß §§ 73, 74 StGB - den vom Eröffnungsbeschluß betroffenen geschichtlichen Vorgang in seiner Gesamtheit, nämlich insoweit, als er nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildet (BGH NJW 1955, 1240; vgl. auch BGHSt 16, 200, 202) [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61].
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