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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16401
BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,16401)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - 1 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,16401)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 1 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,16401)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StPO; § 26a Abs. 1 StPO
    Verwerfung eines Ablehnungsgesuch als unzulässig noch durch das Gericht ohne Mitwirkung des Abgelehnten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Richterablehnung wegen Befangenheit: Zuständiges Gericht für die Bescheidung eines Befangenheitsantrages als unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26a StPO, § 27 Abs 1 StPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Richterablehnung wegen Befangenheit: Zuständiges Gericht für die Bescheidung eines Befangenheitsantrages als unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20
    Aus dem von der Revision angeführten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 (2 BvR 625/01 u.a.) zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung und Anwendung des § 26a StPO ergibt sich nichts Gegenteiliges (…vgl. dort Rn. 55).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Ablehnungsgesuch selbst dann noch von dem nach § 27 StPO zuständigen beschließenden Gericht als unzulässig verworfen werden, wenn das Ablehnungsgesuch von der erkennenden Strafkammer als zulässig angesehen und in das Zwischenverfahren übergeleitet worden ist, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337).
  • BGH, 28.05.2025 - 5 StR 622/24

    Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs eines Nebenbetroffenen (Zurechnung der …

    Rn. 7 1. Das Ablehnungsgesuch ist nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 StPO bereits unzulässig (vgl. zur Befugnis zur Verwerfung als unzulässig durch das nach § 27 StPO zur Entscheidung berufene Gericht BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 StR 108/20, NStZ 2020, 620).
  • BGH, 31.10.2023 - AnwZ (Brfg) 16/21

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs; Aufgabe der Vorlage eines …

    Rn. 9 c) Der Senat ist durch seine Besetzung nach § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 54 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO nicht gehindert, die Ablehnungsgesuche gegen die erkennenden Richter als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 StR 108/20, NStZ 2020, 620; Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337;… Heil in KK - StPO, 9. Aufl., § 27 Rn. 2).
  • BGH, 25.10.2023 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Rn. 8 b) Der Senat ist durch seine Besetzung nach § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 54 VwGO, § 45 Abs. 1 ZPO nicht gehindert, die Ablehnungsgesuche als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 StR 108/20, NStZ 2020, 620; Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337;… Heil in KK - StPO, 9. Aufl., § 27 Rn. 2).
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