Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 34 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG; § 354a StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (notwendige Neuentscheidung über den Strafausspruch nach Inkrafttreten des KCanG) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bemessung einer Einzelstrafe nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im Falle des zeitgleichen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 1 Nr 4 KCanG, § 2 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG
Bemessung einer Einzelstrafe nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im Falle des zeitgleichen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 354a StPO, § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 337 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KCanG § 34 Abs. 1 Nr. 4
Verbotenes Handeltreiben mit Cannabis; Neubemessung der Strafen bei Abweichung des Strafrahmens durch Neuregelung - datenbank.nwb.de
Bemessung einer Einzelstrafe nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im Falle des zeitgleichen Handeltreibens mit Marihuana und Kokain in nicht geringer Menge
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.12.2023 - 7 KLs 233 Js 109488/22
- BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 591
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24
Für die in § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG beschriebene Tathandlung des "Handeltreibens" sowie die konkurrenzrechtliche Beurteilung ist auf die bisherige Rechtslage abzustellen (BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 5).Zwar sind nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen jeweils die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die strafbaren Handlungen in allen Fällen auf eine nicht geringe Menge beziehen (zur nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG s. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff. …und vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.).
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24
Zwar sind nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen jeweils die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die strafbaren Handlungen in allen Fällen auf eine nicht geringe Menge beziehen (…zur nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG s. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff. und vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.). - BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02
Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Erstreckung der Revision auf …
Auszug aus BGH, 27.05.2024 - 1 StR 111/24
Die Neufassung des Schuldspruchs und die Teilaufhebung des Strafausspruches beruhen ausschließlich auf dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes nach Erlass des angefochtenen Urteils (§ 354a StPO), nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlass des Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - 5 StR 535/02 Rn. 3 mwN).
- BGH, 07.01.2025 - 3 StR 485/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; Bandenhandel mit …
Eine Erstreckung der Entscheidung auf die nichtrevidierenden Mitangeklagten gemäß § 357 Satz 1 StPO kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die (teilweise) Aufhebung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten allein auf dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes nach Erlass des angefochtenen Urteils beruht, nicht aber auf einer Gesetzesverletzung durch das Tatgericht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 6 StR 257/24, juris Rn. 9;… vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24, juris Rn. 8; vom 27. Mai 2024 - 1 StR 111/24, juris Rn. 13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 357 Rn. 9). - BGH, 09.01.2025 - 1 StR 51/24
Handeltreiben mit Cannabis (milderes Gesetz nach Inkrafttreten des KCanG)
Auch eine Erstreckung der wegen des Inkrafttretens des KCanG erforderlichen Teilaufhebung kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2024 - 1 StR 111/24 Rn. 13 mwN). - BGH, 07.01.2025 - 3 StR 498/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
Denn zum einen sind sie nicht wegen derselben Tat verurteilt worden (…vgl. zu diesem Erstreckungserfordernis Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 357 Rn. 13), zum anderen beruhen die Schuldspruchänderungen und Aufhebungen der Strafaussprüche allein auf dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes nach Erlass des angefochtenen Urteils, nicht auf einer Gesetzesverletzung durch das Tatgericht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2024 - 6 StR 257/24, juris Rn. 9;… vom 4. Juni 2024 - 4 StR 111/24, juris Rn. 8; vom 27. Mai 2024 - 1 StR 111/24, juris Rn. 13;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 357 Rn. 9). - BGH, 24.09.2024 - 1 StR 51/24
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Inkrafttreten des KCanG
e) Eine Erstreckung der wegen des Inkrafttretens des KCanG erforderlichen Teilaufhebung auf den Nichtrevidenten nach § 357 Satz 1 StPO scheidet aus (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2024 - 1 StR 111/24 Rn. 13 mwN).
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