Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 264
Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer - datenbank.nwb.de
Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - Rund 28 Monate Zwischenverfahren in Nichthaftsache
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überlanges Zwischenverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufklärungshilfe - und die eigene Tatbeteiligung
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.10.2019 - 23 KLs 12/19
- LG Potsdam, 25.10.2019 - 430 Js 44391/19
- BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 29 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (…vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. - BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14
Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3). - BGH, 01.08.2018 - 5 StR 320/18
Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung; …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. - BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15
Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch …
Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
- BGH, 25.08.2026 - 2 StR 22/26 Rn. 4 3. Das Urteil war indes nach dem in den Urteilsgründen mitgeteilten (…und daher auf Sachrüge beachtlichen, vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 184/18, Rn. 4, und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, Rn. 7) Verfahrensgang und der sich daraus ergebenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung um eine Kompensation für einen Konventionsverstoß (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) zu ergänzen.
- BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24
Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …
Hierin liegt ein dem Staat zurechenbarer Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 3 StR 377/23 Rn. 6;… vom 12. Januar 2022 - 6 StR 590/21 Rn. 1 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20 Rn. 6). - BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung; …
c) Die auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (…s. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 54 ff.;… vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838 Rn. 29 ff.) für die Verzögerung gebotene Kompensation von hier einem Monat nimmt der Senat selbst vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7;… vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, StV 2021, 355 Rn. 10). - BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20
Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …
Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 184/18, juris Rn. 4; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7). - AG Bielefeld, 21.03.2024 - 10 Ls 177/22
Ein merkwürdiger Strafprozess: Der Richter, der sich als Anwalt ausgab
Rn. 119 Da das gesamte Verfahren in vermeidbarer, (auch) den Justizbehörden zuzurechnender Weise das in Artikel 6 Abs. 1 EMRK - in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG - garantierte Recht des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzte, war anzuordnen, dass von der ausgeurteilten Gesamtfreiheitsstrafe bereits zwei Monate als vollstreckt gelten (vgl. BGH, Beschl. vom 22.07.2020, Az. 1 StR 132/20).
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