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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23405
BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20 (https://dejure.org/2020,23405)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 46b Abs. 1 Nr. 1 ; StGB § 264
    Erstrecken des Beitrags des Beschuldigten zur Aufklärung über den eigenen Tatbeitrag hinaus bei Beteiligung an der aufgedeckten Tat als Täter oder Teilnehmer

  • datenbank.nwb.de

    Überlange Verfahrensdauer in Strafsachen: Ausgleich einer Verfahrensverzögerung von 18 Monaten bei einem nicht inhaftierten Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung - Rund 28 Monate Zwischenverfahren in Nichthaftsache

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlanges Zwischenverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und die eigene Tatbeteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (…vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
  • BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14

    Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare …

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3).
  • BGH, 01.08.2018 - 5 StR 320/18

    Ersatzloser Wegfall der nicht hinreichend bestimmten Einziehungsentscheidung; …

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    Die deswegen veranlasste Kompensationsentscheidung trifft der Senat, wozu er berechtigt ist (vgl. Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18 Rn. 3 mwN), selbst und stellt auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 135 ff.) fest, dass zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt gelten.
  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 308/15

    Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Nachholung durch …

    Auszug aus BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20
    b) Der dargelegte Verfahrensgang ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 1 StR 308/15 Rn. 2).
  • BGH, 25.08.2026 - 2 StR 22/26
    Rn. 4 3. Das Urteil war indes nach dem in den Urteilsgründen mitgeteilten (…und daher auf Sachrüge beachtlichen, vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 184/18, Rn. 4, und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, Rn. 7) Verfahrensgang und der sich daraus ergebenden rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung um eine Kompensation für einen Konventionsverstoß (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) zu ergänzen.
  • BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24

    Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …

    Hierin liegt ein dem Staat zurechenbarer Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2023 - 3 StR 377/23 Rn. 6;… vom 12. Januar 2022 - 6 StR 590/21 Rn. 1 und vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20 Rn. 6).
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung; …

    c) Die auf der Grundlage der Vollstreckungslösung (…s. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 54 ff.;… vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838 Rn. 29 ff.) für die Verzögerung gebotene Kompensation von hier einem Monat nimmt der Senat selbst vor (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 5 StR 320/18, juris Rn. 3; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7;… vom 1. Dezember 2020 - 2 StR 384/20, StV 2021, 355 Rn. 10).
  • BGH, 01.12.2020 - 2 StR 384/20

    Recht auf ein faires Verfahren (Kompensation einer rechtsstaatswidrigen …

    Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ergibt sich aus den Urteilsgründen selbst und ist daher auf die Sachrüge zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 184/18, juris Rn. 4; vom 22. Juli 2020 - 1 StR 132/20, juris Rn. 7).
  • AG Bielefeld, 21.03.2024 - 10 Ls 177/22

    Ein merkwürdiger Strafprozess: Der Richter, der sich als Anwalt ausgab

    Rn. 119 Da das gesamte Verfahren in vermeidbarer, (auch) den Justizbehörden zuzurechnender Weise das in Artikel 6 Abs. 1 EMRK - in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG - garantierte Recht des Angeklagten auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzte, war anzuordnen, dass von der ausgeurteilten Gesamtfreiheitsstrafe bereits zwei Monate als vollstreckt gelten (vgl. BGH, Beschl. vom 22.07.2020, Az. 1 StR 132/20).
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