Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 54 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 StGB
Gesamtstrafenbildung (Bemessung der Gesamtstrafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gesamtstrafenbildung bei Betrug: Begründungspflicht bei erheblicher Erhöhung der Einsatzstrafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 54 Abs 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB
Gesamtstrafenbildung bei Betrug: Begründungspflicht bei erheblicher Erhöhung der Einsatzstrafe - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gesamtstrafenbildung - als eigenständiger Strafzumessungsakt
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12
- LG Stuttgart, 23.11.2015 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15
- LG Stuttgart, 07.03.2017 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
- BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
- LG Stuttgart, 02.04.2019 - 10 KLs 163 Js 28886/13
- EGMR, 21.09.2021 - 3737/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.01.2012 - 3 StR 408/11
Tenorkorrektur (offensichtlicher Zählfehler); Betrug (Vollendung; teilweise …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
Da lediglich ein Zählfehler vorliegt, der die eigentliche Schadenssumme unverändert lässt, kann der Senat eine entsprechende Berichtigung vornehmen, ohne dass es zu einer inhaltlichen Änderung der Entscheidung kommt (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 3 StR 408/11 Rn. 4 mwN). - BGH, 15.10.2009 - 5 StR 394/09
Strafzumessung; Gesamtstrafenbildung (Wertungsfehler; enger Zusammenhang; …
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 40 f. …und vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN). - BGH, 05.08.2010 - 2 StR 340/10
Bildung und Bemessung der Gesamtstrafe (Beruhen)
Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 394/09, NStZ-RR 2010, 40 f. und vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 54 Rn. 6 mwN).
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08). - LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen …
Rn. 494 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10.10.2018 - 1 StR 140/18, vom 5.8.2010 - 2 StR 340/10 und vom 13.11.2008 - 3 StR 485/08). - BGH, 12.11.2019 - 1 StR 415/19
Gesamtstrafenbildung (Zumessung der Gesamtstrafe nach gesamtstrafenspezifischen …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 140/18 Rn. 6;… vom 5. August 2010 - 2 StR 340/10 Rn. 1 …und vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 Rn. 3). - OLG Hamm, 28.04.2022 - 5 RVs 37/22
Bildung der Gesamtstrafe als eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Rn. 9 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bildung der Gesamtstrafe ein eigenständiger und zu begründender Strafzumessungsakt, der gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB durch die Erhöhung der höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) erfolgt und sich nicht an der Summe der Einzelstrafen oder an rechnerischen Grundsätzen zu orientieren hat, sondern an gesamtstrafenspezifischen Kriterien (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 1 StR 140/18 -, Rn. 5 - 6, juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 206a Abs. 1 StPO
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 206a Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO, § 473 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens nach dem Tod des Angeklagten während der Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 206a Abs. 1 ; StPO § 467 Abs. 1
Anforderungen an die Einstellung eines Verfahrens nach dem Tod des Angeklagten während der Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nach Einlegung eines Rechtsmittels verstorbene Angeklagte
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12
- LG Stuttgart, 23.11.2015 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- OLG Stuttgart, 14.12.2015 - 2 Ws 203/15
- LG Stuttgart, 07.03.2017 - 6 KLs 163 Js 28886/13
- BGH, 10.10.2018 - 1 StR 140/18
- BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
- LG Stuttgart, 02.04.2019 - 10 KLs 163 Js 28886/13
- EGMR, 21.09.2021 - 3737/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
Das Verfahren ist gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen (…BGH, Beschlüsse vom 24. August 2011 - 1 StR 276/11 Rn. 2 und vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, NJW 1999, 3644, 3645 f.). - BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGH, Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2 …und vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 Rn. 2). - BGH, 10.07.2001 - 1 StR 235/01
Verfahrenseinstellung (Tod des Angeklagten); Gegenstandsloses (angefochtenes) …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (…BGH, Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2 und vom 10. Juli 2001 - 1 StR 235/01 Rn. 2). - BGH, 24.08.2011 - 1 StR 276/11
Verfahrenseinstellung durch das Revisionsgericht nach Todesfall
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - 1 StR 140/18
Das Verfahren ist gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen (BGH, Beschlüsse vom 24. August 2011 - 1 StR 276/11 Rn. 2 und vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, NJW 1999, 3644, 3645 f.).
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