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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3266
BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24 (https://dejure.org/2025,3266)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2025 - 1 StR 142/24 (https://dejure.org/2025,3266)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2025 - 1 StR 142/24 (https://dejure.org/2025,3266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Artikel 31 RL EEA; Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA
    Verwertbarkeit von im Wege der Rechtshilfe erlangten Daten des Messengerdienstes SkyECC (grenzüberschreitende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs; kein Beweisverwertungsverbot; Europäische Ermittlungsanordnung: Schutzzweck von Rechtshilfevorschriften; Verwertung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verwertung von SkyECC-Daten zu Beweiszwecken in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100b Abs 1 Nr 2 StPO, § 100b Abs 2 Nr 5 Buchst a StPO, § 100b Abs 2 Nr 5 Buchst b StPO, § 100d Abs 2 S 1 StPO, § 100e Abs 6 StPO
    Verwertung von SkyECC-Daten zu Beweiszwecken in Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Auswertung von Chatprotokollen des Krypto-Messengerdienstes SkyECC; Vereinbarkeit der Beweismittelgewinnung mit wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen im Sinne des nationalen oder ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Beweisverwertung von SkyECC-Chats

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertung von SkyECC-Überwachungsdaten, Ergänzung zur BGH-Grundsatzentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.04.2024 - C-670/22

    EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Mit Blick auf die im Anschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) ist ergänzend auszuführen:.

    Zwar handelt es sich bei Artikel 31 RL EEA um eine rechtshilferechtliche Bestimmung, die neben der Achtung der Souveränität des zu unterrichtenden Zielstaats auch den Schutz der Zielperson u.a. vor einer Verwendung der Daten in diesem Mitgliedstaat - hier also Deutschland - bezweckt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 121, 124 und 125) und somit individualschützenden Charakter hat.

    Der Angeklagte konnte sich im Strafprozess auch mittelbar gegen die Abhörmaßnahme durch einen Verwertungswiderspruch wehren, so dass er unter anderem hierdurch seine Verteidigungsrechte effektiv wahren konnte (vgl. zu diesem Erfordernis EuGH, Urteile vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 130 …und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18, C-512/18, C-520/18 Rn. 226).

    Dagegen verlangt Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b RL EEA gerade nicht, dass der Erlass einer EEA, die auf einen Beweismitteltransfer gerichtet ist, denselben materiellrechtlichen Voraussetzungen unterliegt, wie sie im Anordnungsstaat (Deutschland) für die Erhebung dieser Beweise gelten (vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 91 ff.).

  • BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Mit Blick auf die im Anschluss ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30. April 2024 - C-670/22) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22) ist ergänzend auszuführen:.

    Insoweit gilt (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 98;… Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 117 mwN):.

    Die sich hieraus gegen den Angeklagten nach § 100b Abs. 1 und Abs. 2 StPO ergebende erforderliche Verdachtslage, die auch im Einzelfall schwer wiegt, bestand spätestens im Verwertungszeitpunkt der Beweisergebnisse (vgl. dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 99;… BGH, aaO Rn. 70 mwN).

    Beschränkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind zum Schutz überwiegender Allgemeininteressen zulässig, wenn sie durch oder auf Grundlage eines Gesetzes, das Voraussetzungen und Umfang der Beschränkung hinreichend klar umschreibt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, gerechtfertigt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 95 mwN).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Da Informationen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die einem aus Artikel 1 Abs. 1 GG folgenden absoluten Beweisverwertungsverbot im Strafprozess unterliegen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. Rn. 125, BVerfGE 109, 279, 314;… Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 Rn. 30, BVerfGE 34, 238), in dem Urteil des Landgerichts nicht verwertet wurden, bestimmt sich das Beweisverwertungsverbot auch hier nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art der verletzten Vorschrift und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    (2) Nach diesen Maßstäben folgt aus einem Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht kein Beweisverwertungsverbot: Es geht um die Aufklärung besonders schwerwiegender Straftaten im Sinne des § 100b Abs. 2 StPO, nämlich Verbrechen nach § 30a Abs. 1 BtMG, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von 15 Jahren bedroht sind (vgl. zur Notwendigkeit der effektiven Bekämpfung solcher Straftaten; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 57; Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels, ABl.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Insoweit gilt (…vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 1. November 2024 - 2 BvR 684/22 Rn. 98; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 1857/10, BVerfGE 130, 1 Rn. 117 mwN):.
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Aufgrund des ähnlichen Verfahrensablaufs wie bei Verwertung der über den Messengerdienst EncroChat erhobenen und transferierten Daten gelten die in der Grundsatzentscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, BGHSt 67, 29 Rn. 24 ff.) aufgestellten Maßstäbe.
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Da Informationen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die einem aus Artikel 1 Abs. 1 GG folgenden absoluten Beweisverwertungsverbot im Strafprozess unterliegen (vgl. nur BVerfG…, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 u.a. Rn. 125, BVerfGE 109, 279, 314; Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71 Rn. 30, BVerfGE 34, 238), in dem Urteil des Landgerichts nicht verwertet wurden, bestimmt sich das Beweisverwertungsverbot auch hier nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art der verletzten Vorschrift und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen.
  • BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Welches Recht im Ergebnis milder ist, muss - auch unter Berücksichtigung der übersehenen Sperrwirkung des 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nach alledem der Wertung des Tatgerichts vorbehalten bleiben (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2024 - 5 StR 272/24 Rn. 7-9 und vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24 Rn. 8-10; jeweils mwN); daher ist es dem Senat verwehrt, selbst den Schuldspruch neu zu fassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Der Angeklagte konnte sich im Strafprozess auch mittelbar gegen die Abhörmaßnahme durch einen Verwertungswiderspruch wehren, so dass er unter anderem hierdurch seine Verteidigungsrechte effektiv wahren konnte (…vgl. zu diesem Erfordernis EuGH, Urteile vom 30. April 2024 - C-670/22 Rn. 130 und vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u.a. - C-511/18, C-512/18, C-520/18 Rn. 226).
  • BGH, 30.07.2024 - 5 StR 272/24

    Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 1 StR 142/24
    Welches Recht im Ergebnis milder ist, muss - auch unter Berücksichtigung der übersehenen Sperrwirkung des 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG und des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nach alledem der Wertung des Tatgerichts vorbehalten bleiben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2024 - 5 StR 272/24 Rn. 7-9 …und vom 9. September 2024 - 2 StR 279/24 Rn. 8-10; jeweils mwN); daher ist es dem Senat verwehrt, selbst den Schuldspruch neu zu fassen.
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 509/20

    Unfundierte Begründung einer Verfahrensrüge

  • BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25

    (Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …

    Rn. 19 c) Die Verfahrensrügen des Angeklagten Si., mit der dieser sich mit mehreren Stoßrichtungen gegen die Verwertung von Chatnachrichten des Krypto-Messengerdienstes S. richtet, sind jedenfalls unbegründet, da die Verwertung der durch die französischen Behörden erhobenen und übermittelten Daten zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten, die - wie vorliegend - auch im Einzelfall besonders schwer wiegen, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 1 StR 142/24, BGHR StPO § 261 Verwertungsverbot 14; vgl. zum Krypto-Messengerdienst Chat zudem BGH, Urteil vom 30. Januar 2025 - 5 StR 528/24, StraFo 2025, 183, 184 ff.; zum Krypto-Messengerdienst zudem BVerfG, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 BvR 625/25, MMR 2025, 957, 958 ff.; BGH…, Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24, BGHSt 69, 77, 82 ff. Rn. 21 ff.).
  • OLG Koblenz, 10.10.2025 - 2 ORbs 31 SsRs 158/23

    Vorschriftswidrige Nutzung eines Mobiltelefons, Nachweis, Monocam-Überwachung, …

    Zudem darf eine Verwertbarkeit von Informationen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften gewonnen wurden, nicht bejaht werden, wenn dies zu einer Begünstigung rechtswidriger Beweiserhebungen führen würde (stdRspr, vgl. aus jüngerer Zeit BGHSt 67, 29; BGH NStZ-RR 2025, 155).
  • LG Freiburg, 10.03.2026 - 45/24 NBs 610 Js 30788/23

    Zur Verwertbarkeit von Zufallsfunden in übermittelten Daten aus der Überwachung …

    Rn. 37 2. Die von den französischen Strafverfolgungsbehörden bezüglich der Haupttäter A, B und C erhobenen und im Wege der Beweismittelrechtshilfe für deutsche Strafverfolgungszwecke zur Verfügung gestellten Daten von SkyECC-Nutzern sind grundsätzlich verwertbar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 1 StR 142/24 -, Rn. 22, juris; zu den gleichgelagerten Fällen EncroChat s. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.11.2021, HEs 2 Ws 311/21, Rn. 33).
  • LG Freiburg, 10.03.2026 - 7 NBs 45/24

    Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus grenzüberschreitenden …

    Rn. 37 2. Die von den französischen Strafverfolgungsbehörden bezüglich der Haupttäter A, B und C erhobenen und im Wege der Beweismittelrechtshilfe für deutsche Strafverfolgungszwecke zur Verfügung gestellten Daten von SkyECC-Nutzern sind grundsätzlich verwertbar (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 1 StR 142/24 -, Rn. 22, juris; zu den gleichgelagerten Fällen EncroChat s. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 10.11.2021, HEs 2 Ws 311/21, Rn. 33).
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