Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 346 Abs. 1 StPO
Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach qualifizierter Belehrung; Feststellung der Unzulässigkeit der Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 273 Abs. 3; ; StPO § 274; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unzulässig wegen vorherigen wirksamen Rechtsmittelverzichts; Voraussetzungen eines wirksamen Rechtsmittelverzichts; Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls; Ausnahmen vom Grundsatz der Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit einer ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts, Unwiderruflichkeit und Unanfechtbarkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 12.06.2006 - 5 KLs 32 Js 26355/05
- BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
Er ist als Prozesshandlung grundsätzlich auch unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. nur BGHSt 45, 51, 53; BGH NStR-RR 2002, 114; BGH NJW 2002, 1436;… KK-Ruß, StPO 5. Auflage 2003, § 302 Rn. 15).Rn. 7 Die höchstrichterliche Rechtsprechung erkennt hierzu zwar Ausnahmen an (BGHSt 45, 51, 53).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
Die Erklärung des qualifiziert belehrten Betroffenen ist wirksam und unwiderruflich, weil sie in voller Kenntnis von Bedeutung und Tragweite des Verzichts abgegeben worden ist (BGH Großer Senat für Strafsachen, NJW 2005, 1440, 1446). - BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01
Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BGH, 13.02.2007 - 1 StR 18/07
Er ist als Prozesshandlung grundsätzlich auch unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. nur BGHSt 45, 51, 53; BGH NStR-RR 2002, 114; BGH NJW 2002, 1436;… KK-Ruß, StPO 5. Auflage 2003, § 302 Rn. 15).
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 875/07
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2007 - 1 StR 18/07 -,. - OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10
Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf …
Dies gilt wegen der vorrangig zu prüfenden Frage, ob der Rechtsmittelverzicht wirksam ist, auch dann, wenn der Verzicht - wie hier - mit einem Mangel der Fristeinhaltung zusammentrifft (BGH NStZ-RR 2010, 213; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 StR 18/07 bei BGH-Nack; jeweils für den Fall der Revision). - BGH, 16.04.2007 - 5 StR 106/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Kompetenz zur Feststellung des Revisionsgerichts)
Die Erklärung des qualifiziert belehrten Betroffenen ist wirksam und unwiderruflich, weil sie in voller Kenntnis von Bedeutung und Tragweite des Verzichts abgegeben worden ist (…BGH aaO S. 1446; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 StR 18/07).
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