Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2018 - 1 StR 183/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73e Abs. 1 StGB
Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Erlöschen des dem Verletzten aus der Tat erwachsenen Anspruchs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes: Prüfung des Ausschlusses der Einziehung bei Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs zwischen Geschädigtem und Täter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73e Abs 1 StGB
Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes: Prüfung des Ausschlusses der Einziehung bei Abschluss eines zivilrechtlichen Vergleichs zwischen Geschädigtem und Täter - IWW
§ 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 73 Abs. 2 StGB, §§ 662 ff. BGB, § 667 BGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung von Wertersatz wegen Betruges i.R.e. Vertrags über ein partiarisches Darlehen zur Finanzierung eines Goldkontrakts durch Einlage
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 2 ; StGB § 73e Abs. 1
Einziehung von Wertersatz wegen Betruges i.R.e. Vertrags über ein partiarisches Darlehen zur Finanzierung eines Goldkontrakts durch Einlage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 27.10.2017 - 11 KLs 164 Js 67003/13
- BGH, 19.09.2018 - 1 StR 183/18
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Von einem - ggf. teilweisen - Erlöschen ist grundsätzlich nur auszugehen, wenn Erfüllung eingetreten ist oder der Verletzte im Rahmen eines Vergleichs oder Erlasses oder auf sonstige Weise rechtswirksam auf seine Ansprüche verzichtet hat (…LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 4; zum Erlöschen durch Vergleich BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 183/18, juris Rn. 5, 7).Von einem - ggf. teilweisen - Erlöschen ist grundsätzlich nur auszugehen, wenn Erfüllung eingetreten ist oder der Verletzte im Rahmen eines Vergleichs oder Erlasses oder auf sonstige Weise rechtswirksam auf seine Ansprüche verzichtet hat (…LK-Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73b Rn. 4; zum Erlöschen durch Vergleich BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 183/18, juris Rn. 5, 7).
- BGH, 26.06.2025 - 6 StR 668/24
Untreue; Täter-Opfer-Ausgleich (Höhe der materiellen Schäden; erhebliche …
Die Feststellungen legen schließlich den Abschluss eines Vergleichs mit Erfüllungswirkung nicht nahe (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 183/18, Rn. 5). - BGH, 12.05.2020 - 3 StR 393/19
Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers
Gemäß § 73e Abs. 1 StGB schließt dieser Umstand die Einziehung aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2019 - 2 StR 468/18, juris Rn. 4; vom 19. September 2018 - 1 StR 183/18, wistra 2019, 59 Rn. 5 ff.;… BT-Drucks. 18/9525, S. 69).
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