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| BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56 |
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- BGH, 25.03.1952 - 1 StR 172/51
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Dieses Verbrechen verbindet seinerseits die Vergehen der Beleidigung und der Freiheitsberaubung zur Tateinheit, selbst wenn diese untereinander an sich im Sinne des § 74 StGB zusammentreffen (RGSt 60, 241, 243; BGHSt 1, 67 f; 2, 246 f [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165 f [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]). - RG, 28.04.1899 - 1158/99
Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene …
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Diese Strafvorschriften verletzt ein widerrechtliches Eindringen oder Verweilen im Sinne des § 123 StGB selbst dann nicht, wenn es zum Zwecke der Verübung eines Sittlichkeitsverbrechens der bezeichneten Art geschieht (RGSt 32, 137, 140; 51, 4, 7; 54, 288 f; 66, 346 f; RG HRR 1939, 463; BGH 1 StR 212/55 vom 13. Oktober 1955 betreffend Hausfriedensbruch und Körperverletzung; der durch das Urteil 1 StR 200/53 vom 2. Juni 1953 entschiedene Fall, in dem der erkennende Senat für das Verhältnis zwischen §§ 177, 43, 49 StGB und § 123 StGB Tateinheit angenommen hat, lag besonders). - BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
In keinem Falle darf die Mindeststrafe des § 176 Abs. 2 StGB unterschritten werden (BGHSt 1, 152).
- BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51
Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen …
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Dieses Verbrechen verbindet seinerseits die Vergehen der Beleidigung und der Freiheitsberaubung zur Tateinheit, selbst wenn diese untereinander an sich im Sinne des § 74 StGB zusammentreffen (RGSt 60, 241, 243; BGHSt 1, 67 f; 2, 246 f [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165 f [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]). - RG, 29.03.1920 - IV 1103/19
1. Welche Wirkung hat der gegen einzelne von mehreren Beteiligten gestellte …
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Diese Strafvorschriften verletzt ein widerrechtliches Eindringen oder Verweilen im Sinne des § 123 StGB selbst dann nicht, wenn es zum Zwecke der Verübung eines Sittlichkeitsverbrechens der bezeichneten Art geschieht (RGSt 32, 137, 140; 51, 4, 7; 54, 288 f; 66, 346 f; RG HRR 1939, 463; BGH 1 StR 212/55 vom 13. Oktober 1955 betreffend Hausfriedensbruch und Körperverletzung; der durch das Urteil 1 StR 200/53 vom 2. Juni 1953 entschiedene Fall, in dem der erkennende Senat für das Verhältnis zwischen §§ 177, 43, 49 StGB und § 123 StGB Tateinheit angenommen hat, lag besonders). - BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
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Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Dieses Verbrechen verbindet seinerseits die Vergehen der Beleidigung und der Freiheitsberaubung zur Tateinheit, selbst wenn diese untereinander an sich im Sinne des § 74 StGB zusammentreffen (RGSt 60, 241, 243; BGHSt 1, 67 f; 2, 246 f [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165 f [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]). - RG, 06.05.1926 - II 302/26
1. Begründet die Einheitlichkeit des Zieles Tateinheit zwischen zwei an sich …
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Dieses Verbrechen verbindet seinerseits die Vergehen der Beleidigung und der Freiheitsberaubung zur Tateinheit, selbst wenn diese untereinander an sich im Sinne des § 74 StGB zusammentreffen (RGSt 60, 241, 243; BGHSt 1, 67 f; 2, 246 f [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165 f [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]). - BGH, 01.12.1955 - 4 StR 420/55
Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Notzucht in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Die Beleidigung und die Freiheitsberaubung gehen in dem Sittlichkeitsverbrechen auf, sofern sie ausschließlich durch Handlungen verwirklicht sind, die den Tatbestand des § 177 StGB oder des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllen (RGSt 65, 337 f und BGH NJW 1951, 368 Nr. 21 für die Beleidigung; BGH 4 StR 420/55 vom 1. Dezember 1955 bei Dallinger MDR 1956, 144 zu § 177 StGB für die Freiheitsberaubung). - BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Dieses Verbrechen verbindet seinerseits die Vergehen der Beleidigung und der Freiheitsberaubung zur Tateinheit, selbst wenn diese untereinander an sich im Sinne des § 74 StGB zusammentreffen (RGSt 60, 241, 243; BGHSt 1, 67 f; 2, 246 f [BGH 25.03.1952 - 1 StR 172/51]; 3, 165 f [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]). - BGH, 05.07.1955 - 2 StR 157/55
Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Wird aber die Beleidigung oder die Freiheitsberaubung durch ein Verhalten bewirkt, das über den Tatbestand der §§ 177, 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB hinausgeht, so kann je nach den Umständen des Falles Tateinheit oder Tatmehrheit gegeben sein (RG HRR 1939, 463 für die Beleidigung; RG DRiZ 1929 Rechtspr Nr. 60 und BGH a.a.O. sowie NJW 1955, 1327 Nr. 18 für die Freiheitsberaubung; RG LZ 1921, 659 Nr. 5 für Raub und Freiheitsberaubung). - RG, 15.02.1927 - I 2/27
1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß …
- RG, 03.07.1931 - I 586/31
Ist eine Handlung, die sich als Notzucht oder als Verbrechen nach § 176 Abs. 1 …
- RG, 14.03.1932 - III 52/32
Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?
- BGH, 13.10.1955 - 1 StR 212/55
Rechtsmittel
- RG, 11.07.1932 - II 609/32
1. Kann das Urteil darauf beruhen, daß ein zu Unrecht zugelassener Nebenkläger …
- BGH, 02.06.1953 - 1 StR 200/53
Rechtsmittel
- RG, 02.03.1917 - IV 50/17
Ist bei Begehung einer Urkundenfälschung als Mittel, sich die Gelegenheit zur …
- BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62
Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung, …
Der Bundesgerichtshof ist dieser Ansicht beigetreten (1 StR 19/56 vom 6. März 1956 = LM § 177 StGB Nr. 8). - BGH, 11.08.1970 - 1 StR 224/70
Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Anforderungen …
Ein Anzeichen für mangelnde Ernstlichkeit des Widerstandes kann es sein, wenn naheliegende Möglichkeiten, sich zu widersetzen, außer acht gelassen werden; dabei werden allerdings strenge Anforderungen zu stellen sein, da es zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB nicht gehört, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand entgegengesetzt wird; vielmehr genügt es zum Begriff der Gewalt, wenn der geleistete (wirkliche, nicht bloß scheinbare) Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteil vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56). - BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des …
Zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB gehört nicht, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand geleistet wird; es genügt vielmehr, wenn der geleistete Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteile vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56 - und 11. August 1970 - 1 StR 224/70 -). - BGH, 07.06.1957 - 1 StR 197/57
Rechtsmittel
Vielmehr ist dafür erforderlich, daß die tatbestandsmäßigen Handlungen wenigstens in einem Stück zusammentreffen (RGSt 58, 34 f; BGH 1 StR 19/56 vom 6. März 1956 = LM Nr. 8 zu § 177 StGB).
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