Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (keine Anordnung der Unterbringung bei Rücktritt vom Versuch der Anlasstat; Begründung der Anordnung); gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Wurf mit einem Stein) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 126a StPO
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Unterbringung eines an einer paranoid schizophrenen Psychose leidenden Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; StGB § 63
Rechtmäßigkeit der Unterbringung eines an einer paranoid schizophrenen Psychose leidenden Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der Wurf mit einem Stein - gefährliche Körperverletzung?
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2014 - 12 KLs 302 Js 16967/12
- BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82
Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung …
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15
Tritt der Täter strafbefreiend vom Versuch zurück, kann auf eine solche Anlasstat die Unterbringung nach § 63 StGB nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132). - BGH, 15.10.2013 - 3 StR 215/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem …
Auszug aus BGH, 10.06.2015 - 1 StR 190/15
Insbesondere erfordert die Gefährlichkeitsprognose eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 215/13 mwN).
- BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Anordnung dieser Maßregel zudem nur zulässig, wenn der Täter allein wegen der mangelnden Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann, nicht jedoch, wenn er mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurückgetreten ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 135;… Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 2 StR 81/21 Rn. 21;… vom 7. April 2021 - 6 StR 128/21 Rn. 6;… vom 20. Juni 2019 - 5 StR 208/19 Rn. 5; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15 Rn. 10 …und vom 8. August 2002 - 3 StR 239/02 Rn. 2). - BGH, 06.03.2025 - 3 StR 12/25
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellungsanforderungen an …
Dieses ist jedoch grundsätzlich prognoserelevant und damit gleichfalls erörterungsbedürftig (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221 Rn. 6;… vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, juris Rn. 30; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15, juris Rn. 18;… vom 30. Juli 2014 - 4 StR 183/14, juris Rn. 6;… MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 66). - BGH, 20.05.2025 - 2 StR 180/25
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Dieses ist grundsätzlich prognoserelevant und damit erörterungsbedürftig (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2014 - 4 StR 183/14, Rn. 6; vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15, Rn. 18;… vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 30;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221 Rn. 6, …und vom 6. März 2025 - 3 StR 12/25, Rn. 16;… MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 66). - BGH, 23.04.2025 - 4 StR 103/25
Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch: versuchte …
Jedoch liegt es nicht völlig fern, dass am Standort des Angeklagten noch weitere Steine vorhanden waren, mit denen er den (unverletzten) Eheleuten hätte nachlaufen und diese treffen können (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 190/15 Rn. 9).
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