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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7356
BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,7356)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2011 - 1 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,7356)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11 (https://dejure.org/2011,7356)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 22 StGB; § 54 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG; § 354 Abs. 1b StPO; § 460 StPO; § 462 StPO
    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Verbot der Doppelbestrafung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Wiederholte Einbeziehung einer Einzelstrafe; Verweisung des Tatrichters auf Entscheidung im Beschlussweg nach Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 3 GG, § 55 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Wiederholte Einbeziehung einer Einzelstrafe; Verweisung des Tatrichters auf Entscheidung im Beschlussweg nach Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs

  • Wolters Kluwer

    Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs; Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs durch die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NULL§§ 460, 462 StPO; StPO § 460; §§ 460, 462 StPO
    Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs; Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs durch die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 306
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11
    Die Entscheidung über die neu zu bildende Gesamtstrafe obliegt nunmehr dem nach § 462a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04, NJW 2004, 3788).

    Die Kostenentscheidung muss nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, wistra 2005, 187) - dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 144/11; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11
    Es ist nicht zulässig, Einzelstrafen (auch für sich genommen rechtskräftige), die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem nicht rechtskräftigen Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188 mwN).
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11
    "Echte Zumessungsfehler" (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2005 - 2 StR 6/05, NStZ-RR 2005, 374) liegen nicht vor.
  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11
    Die Kostenentscheidung muss nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, wistra 2005, 187) - dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 144/11; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 144/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Entscheidung …

    Auszug aus BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11
    Die Kostenentscheidung muss nicht - was möglich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, wistra 2005, 187) - dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 144/11; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 430/04).
  • BGH, 17.06.2026 - 4 StR 104/26
    Dem steht nicht entgegen, dass der Generalbundesanwalt insoweit die Zurückverweisung beantragt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 271/24 Rn. 5; Beschluss vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11 Rn. 4).
  • BGH, 04.06.2014 - 1 StR 99/14

    Verfahrenseinstellung infolge eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens beim …

    Eines ausdrücklichen Antrags des Generalbundesanwalts für die Entscheidung des Senats auf der Grundlage von § 354 Abs. 1b StPO bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11, NStZ-RR 2011, 306 f.).
  • BGH, 26.06.2024 - 1 StR 10/24

    Grundsatz der Spezialität (Verletzung durch Einbeziehung einer früheren …

    c) Die Kostenentscheidung in Bezug auf den Angeklagten muss nicht dem Nachverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringfügigen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und Abs. 4 StPO selbst trifft (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 2023 - 2 StR 405/22 Rn. 7;… vom 4. Februar 2016 - 4 StR 513/15 Rn. 3 und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 18.11.2014 - 3 RVs 90/14

    Gesamtstrafe; nachträgliche Einbeziehung; Doppelbestrafung

    Von der Einbeziehung rechtskräftiger Einzelstrafen gemäß § 55 Abs. 1 StGB ist abzusehen, wenn diese bereits in eine andere noch nicht rechtkräftige Verurteilung einbezogen wurden oder aus einem Verfahren stammen, in dem über die Gesamtstrafe noch nicht rechtskräftig entschieden ist (folgend: BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - 4 StR 404/13 - juris; BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - 1 StR 191/11 - juris).

    Daher ist von der Einbeziehung rechtskräftiger Einzelstrafen gemäß § 55 Abs. 1 StGB abzusehen, wenn diese bereits in eine andere noch nicht rechtskräftige Verurteilung einbezogen wurden oder aus einem Verfahren stammen, in dem über die Gesamtstrafe noch nicht rechtskräftig entschieden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.2013 - 4 StR 404/13 - juris; BGH, Beschluss vom 29.06.2011 - 1 StR 191/11 - juris).

  • BGH, 08.10.2024 - 5 StR 271/24
    Dem steht nicht entgegen, dass der Generalbundesanwalt zum Gesamtstrafenausspruch dessen Aufhebung und Zurückverweisung beantragt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11, NStZ-RR 2011, 306).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 178/13

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Nachtragsverfahren)

    Die Kostenentscheidung muss nicht dem Nachverfahren vorbehalten bleiben, weil sicher abzusehen ist, dass das Rechtsmittel des Angeklagten, der seine Verurteilung insgesamt angegriffen hat, nur einen geringen Teilerfolg haben kann, so dass der Senat die Kostenentscheidung gemäß § 473 Abs. 1 und 4 StPO selbst treffen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 1 StR 191/11, NStZ-RR 2011, 306, 307).
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