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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9362
BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07 (https://dejure.org/2007,9362)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - 1 StR 199/07 (https://dejure.org/2007,9362)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 1 StR 199/07 (https://dejure.org/2007,9362)
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56 Abs. 2, Abs. 3 StGB; § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO
    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Verteidigung der Rechtsordnung); revisionsgerichtliche Strafzumessung (angemessene Rechtsfolge)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.2000 - 3 StR 311/00

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände)

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07
    Rn. 2 Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten durften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und fehlende Bemühungen um Schadenswiedergutmachung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er sich mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 591; wistra 2001, 96 m.w.N.).
  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 435/92

    Bewilligung der Strafaussetzung zur Bewährung bei günstiger Sozialprognose - …

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07
    Rn. 2 Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn dem Angeklagten durften nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlende Reue und fehlende Bemühungen um Schadenswiedergutmachung nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er sich mit dem vom Landgericht vermissten Verhalten in Widerspruch zu seiner Verteidigungsstrategie hätte setzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 591; wistra 2001, 96 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für …

    b) Soweit die Strafkammer jedoch für das Finden einer Strafe innerhalb des rechtsfehlerfrei bestimmten Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt hat, dass er "im Verlaufe des über fünf Monate dauernden Prozesses keinerlei Einsicht" hat erkennen lassen, dass "er möglicherweise in fehlerhafter Weise agiert" hat, und bis zum Schluss darauf beharrte, "alles besser zu wissen und nichts falsch gemacht zu haben" (UA S. 208), lässt dies besorgen - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat -, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals …

    Die Ausführungen in den Urteilsgründen, zu Lasten des überwiegend bestreitenden Angeklagten sei dessen fehlende "Einsicht darin, dass er Fehler gemacht hat" zu berücksichtigen (UA S. 178), lassen besorgen, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 626/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Unbelehrbarkeit eines …

    Das lässt eine zu Unrecht erfolgte strafschärfende Berücksichtigung von (noch) zulässigem Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373, 374 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397) besorgen.
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