Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Alkohol - Alkoholsucht - Alkoholüberempfindlichkeit - Rausch - Rauschzustand - Rauschtat - Vollrausch
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Wie sich aus dem angefochtenen Urteil ergibt, besteht jedenfalls keine hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges, wie sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1994 (NStZ 1994, 578 f.) erforderlich ist. - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
a) Sie setzt die Feststellung voraus, daß der Täter zumindest vermindert schuldfähig i.S.v. § 21 StGB war, als er die Tat beging (BGHSt 34, 22, 26). - BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
b) Wenn - wie es bei beiden Rauschtaten der Fall ist - die geistig-seelische Beschaffenheit des Täters für sich allein die Anwendung des § 21 StGB nicht rechtfertigt, vielmehr erst hinzutretender Alkoholeinfluß verminderte Schuldfähigkeit begründet, kommt seine Unterbringung gemäß § 63 StGB grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn er an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 34, 313, 314).
- BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Dabei mag auf sich beruhen, daß die Strafkammer ihn in jedem dieser Fälle zugleich als vermindert einsichtsfähig bezeichnet, ohne zu klären, ob diese Minderung der Einsichtsfähigkeit das Fehlen seiner Unrechtseinsicht zur Folge hatte (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 226). - BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93
Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische …
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Was den mit "natürlichem Vorsatz" begangenen Mordversuch angeht, ist dem angefochtenen Urteil zu entnehmen, daß ein Rücktritt nach § 24 Abs. 1 StGB ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rücktritt 1). - BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Dabei reicht es allerdings aus, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung i.S. der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17). - BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90
Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 04.07.1995 - 1 StR 256/95
Dabei reicht es allerdings aus, daß die zu dem Alkoholkonsum führende Abhängigkeit auf einem psychischen Defekt beruht, der, ohne pathologisch bedingt zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung i.S. der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (BGHR StGB § 63 Zustand 12, 17).
- BGH, 05.08.2003 - 4 StR 147/03
Anfragebeschluss; Vollrausch; Sicherungsverwahrung (ultima ratio; Verhältnis zur …
Der genannten Rechtsprechung könnte der Grundsatz entnommen werden, daß bei einer Verurteilung wegen Vollrausches eine Unterbringung nach § 63 StGB nur in Betracht kommt, wenn der Angeklagte das Vergehen nach § 323 a StGB im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, daß somit für die Unterbringungsanordnung die Schuldfähigkeitsbeurteilung im Hinblick auf die Rauschtat ohne Bedeutung ist (abweichend: BGH, Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95, wo für die Frage der Unterbringung nach § 63 StGB auf die Rauschtaten abgestellt wurde). - BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere …
Wiewohl der Begriff der Krankhaftigkeit in diesem Zusammenhang nicht näher erläutert wird, kommt dies doch stets deutlich zum Ausdruck (z.B. BGH NStZ 1986, 331, 332: "Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene ... Alkoholsucht"), insbesondere auch in den (wenigen) Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof die Einweisung eines alkoholsüchtigen Täters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebilligt (…BGHR StGB § 63 Zustand 12; Konkurrenzen 1) oder die Ablehnung der Maßregel beanstandet hat (…BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19;… Urt. v. 8. Dezember 1993 - 3 StR 516/93; Urt. v. 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95). - BGH, 06.11.2003 - 1 ARs 29/03
Vollrausch (Rauschtat); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Rn. 3 Ausführungen im Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - stehen zudem in Einklang mit der in den Gründen des Anfragebeschlusses unter 4. dargestellten weitergehenden Erwägung des 4. Strafsenats, wonach bei § 323a StGB Anknüpfungspunkt der für die Anordnung nach § 63 StGB vorausgesetzten sicheren Feststellung des § 21 StGB generell nicht das "Sichberauschen" - die Alkoholaufnahme - sondern die Rauschtat sein sollte.Das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95 - entfaltet hinsichtlich dieser Frage allerdings keine Bindungswirkung, die sonst auch der im Anfragebeschluß zitierten - bislang nicht aufgegebenen - Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (insbesondere vorausgehender Beschluß des 5. Strafsenats vom 18. Mai 1995 - 5 StR 239/95 (= NStZ 1996, 41)) entgegenstünde.
- BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 63/03
Vollrausch (Sichberauschen; Anfragebeschluss); Unterbringung in einem …
Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der Frage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB als rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht aber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH - 5. Strafsenat - NStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom 20. September 1995 - 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997 - 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; möglicherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95). - BGH, 09.12.1997 - 1 StR 692/97 Zumindest die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit muß positiv feststehen (BGHSt 34, 22, 26; BGH, Urteile vom 29. November 1994 - 1 StR 689/94 und vom 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 63 Rdn. 4 m.w.N.).
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