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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8712
BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG; § 26a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch; Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen; Recht auf den gesetzlichen Richter; Willkür; Prozessverschleppungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 26a; ; StPO § 27

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Rüge gegen ein als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch durch die abgelehnten Richter; Einstufung eines Richters als "Richter in eigener Sache"; Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO); Nachweis einer Prozessverschleppungsabsicht

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Die Rüge ist jedenfalls deshalb unbegründet, weil das Landgericht die Grenzen, innerhalb derer die abgelehnten Richter selbst über den Antrag entscheiden konnten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410 ; 2006, 3129; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06), nicht überschritten hat.

    Voraussetzung für diese Ausnahme von dem in § 27 StPO erfassten Regelfall der Entscheidung ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters ist, dass keine Entscheidung in der Sache getroffen wird, vielmehr die Beteiligung des abgelehnten Richters auf eine echte Formalentscheidung oder die Verhinderung des Missbrauchs des Ablehnungsrechts beschränkt bleibt (BVerfG NJW 2005, 3410 ).

    Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt vielmehr nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411 ; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGHSt 50, 216, 219 ; BGH NStZ 2007, 161).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Die Rüge ist jedenfalls deshalb unbegründet, weil das Landgericht die Grenzen, innerhalb derer die abgelehnten Richter selbst über den Antrag entscheiden konnten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410 ; 2006, 3129; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06), nicht überschritten hat.

    Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs oder über die Frage seiner missbräuchlichen Anbringung, wie § 26a StPO sie erlaubt, verhindert ein aufwändiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren unter Hinzuziehung von Vertretern in Fällen gänzlich untauglicher oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsgesuche; bei strenger Beachtung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen gerät sie mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache ist (BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06).

    Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt vielmehr nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411 ; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGHSt 50, 216, 219 ; BGH NStZ 2007, 161).

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Es hat dabei seine Überzeugung von der dem Antrag zugrunde liegenden Verschleppungsabsicht rechtsfehlerfrei gewonnen aus dem Befangenheitsantrag selbst (dort wurde, wie die Revision selbst einräumt, die Rechtslage zur Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge - BGHSt 51, 333, 344; BGH NStZ 2007, 716 - falsch dargestellt und der Strafkammer tatsächlich unzutreffend vorgeworfen, Beweisanträge pauschal zurückgewiesen zu haben), der Verfahrenssituation (Ende des von der Strafkammer vorgesehenen Beweisprogramms) sowie aus dem dem Antrag vorangehenden Prozessgeschehen (durch die Verteidigung wurden in Beweisanträgen an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei miteinander unvereinbare Sachverhaltsbehauptungen in das Wissen derselben 31 Zeugen gestellt).

    Die behauptete Besorgnis der Befangenheit wurde - ohne dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fristsetzung für Beweisanträge (BGHSt 51, 333, 344; BGH NStZ 2007, 716) erwähnt wurde - allgemein damit begründet, dass derjenige Richter, der nach einer von ihm selbst bestimmten Frist nicht mehr bereit sei, den vom Angeklagten vorgetragenen Beweisanträgen nachzugehen, den Eindruck erwecke, dass er die elementaren Verteidigungsrechte eines Angeklagten nicht in ausreichendem Maße würdige.

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07

    Unberechtigte Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH wistra 2008, 267; NStZ 2008, 523, 524).

    In Fällen, in denen sich die Verwerfung als nicht offensichtlich unhaltbar erweist und es sich mithin um einen "einfachen Rechtsverstoß" und nicht um einen Verfassungsverstoß handelt, ist dem Revisionsgericht die Überprüfung nach Beschwerdegrundsätzen (BGH wistra 2005, 464) und sogar der mögliche Austausch des Verwerfungsgrundes erlaubt (BGH wistra 2008, 267).

  • BGH, 19.06.2007 - 3 StR 149/07

    Prozessverschleppung (Indiz, die Frist zur Stellung von Beweisanträgen …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Es hat dabei seine Überzeugung von der dem Antrag zugrunde liegenden Verschleppungsabsicht rechtsfehlerfrei gewonnen aus dem Befangenheitsantrag selbst (dort wurde, wie die Revision selbst einräumt, die Rechtslage zur Möglichkeit der Fristsetzung für Beweisanträge - BGHSt 51, 333, 344; BGH NStZ 2007, 716 - falsch dargestellt und der Strafkammer tatsächlich unzutreffend vorgeworfen, Beweisanträge pauschal zurückgewiesen zu haben), der Verfahrenssituation (Ende des von der Strafkammer vorgesehenen Beweisprogramms) sowie aus dem dem Antrag vorangehenden Prozessgeschehen (durch die Verteidigung wurden in Beweisanträgen an drei aufeinanderfolgenden Tagen drei miteinander unvereinbare Sachverhaltsbehauptungen in das Wissen derselben 31 Zeugen gestellt).

    Die behauptete Besorgnis der Befangenheit wurde - ohne dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Fristsetzung für Beweisanträge (BGHSt 51, 333, 344; BGH NStZ 2007, 716) erwähnt wurde - allgemein damit begründet, dass derjenige Richter, der nach einer von ihm selbst bestimmten Frist nicht mehr bereit sei, den vom Angeklagten vorgetragenen Beweisanträgen nachzugehen, den Eindruck erwecke, dass er die elementaren Verteidigungsrechte eines Angeklagten nicht in ausreichendem Maße würdige.

  • BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07

    Unzulässiges Befangenheitsgesuch (Prozessverschleppungsabsicht; gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Allein hierdurch werden sie indes nicht zu Richtern in eigener Sache (BGH NStZ 2008, 473).

    Zu Richtern "in eigener Sache" sind sie dadurch nicht geworden (vgl. BGH NStZ 2008, 473).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Die Rüge ist jedenfalls deshalb unbegründet, weil das Landgericht die Grenzen, innerhalb derer die abgelehnten Richter selbst über den Antrag entscheiden konnten (vgl. hierzu BVerfG NJW 2005, 3410 ; 2006, 3129; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06), nicht überschritten hat.
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt vielmehr nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411 ; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGHSt 50, 216, 219 ; BGH NStZ 2007, 161).
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Ein Verstoß gegen die Zuständigkeitsregelungen der §§ 26a, 27 StPO führt vielmehr nur dann zu einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn diese Vorschriften willkürlich angewendet werden oder die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie verkennt (BVerfG NJW 2005, 3410, 3411 ; BVerfG, Beschl. vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGHSt 50, 216, 219 ; BGH NStZ 2007, 161).
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der …

    Auszug aus BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH wistra 2008, 267; NStZ 2008, 523, 524).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und …

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …

    Allein hierdurch werden sie aber nicht zu Richtern in eigener Sache (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 509/07, NStZ 2008, 473).

    Auch der Umstand, dass die abgelehnten Richter im Rahmen der Entscheidung vom 1. Juli 2008 auf vorangehende Beschlüsse Bezug nehmen, mit denen sie bereits eine Prozessverschleppungsabsicht in anderem Zusammenhang festgestellt hatten, macht sie nicht zu Richtern in eigener Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446).

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen …

    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).

    Dass die abgelehnten Richter zum Beleg der Prozessverschleppungsabsicht das eigene Verhalten im Rahmen des Prozessgeschehens bei der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO darstellen müssen, macht sie indes noch nicht zu Richtern in eigener Sache (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, jeweils mwN).

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von …

    Denn das Landgericht durfte den Befangenheitsantrag zumindest mit der ergänzend herangezogenen Begründung der Verschleppungsabsicht (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO) zurückweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18 Rn. 6; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter …

    aa) Die Vorschrift des § 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StPO gestattet ausnahmsweise nur dann die Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag, wenn das Ablehnungsgesuch ohne nähere Prüfung und losgelöst von den Umständen des Einzelfalls zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet ist; hingegen darf der abgelehnte Richter über diese bloß formale Prüfung hinaus nicht an einer näheren inhaltlichen Untersuchung der Ablehnungsgründe auch unter dem Blickwinkel einer offensichtlichen Unbegründetheit mitwirken und sich auf diese Weise zum "Richter in eigener Sache" machen (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2007, 275, 276 mwN; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220;… vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 15; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19, jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender …

    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19 mwN).
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht …

    Beides gilt in vergleichbarer Weise für § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19) und ist hier zu besorgen, weil eine Bewertung der angenommenen Verschleppungsabsicht nicht möglich war, ohne das vom Angeklagten bemängelte Vorgehen des Vorsitzenden mit in den Blick zu nehmen und zu gewichten.
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger …

    Die in dem Beschluss dargelegten Umstände wie Verfahrensstand, Zeitpunkt der Anbringung und der Verweis auf die völlige Ungeeignetheit der Begründung rechtfertigen die Behandlung als in Verschleppungsabsicht gestellt, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 f.; vom 22. Februar 2013 - 2 ARs 377/12 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StV 2016, 271, 272).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem …

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475;… Siolek aaO Rn. 5;… Meyer-Goßner aaO Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 08.03.2013 - 2 Ss OWi 1451/12

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil …

    Allein hierdurch werden sie aber nicht zu 'Richtern in eigener Sache' (BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 = wistra 2009, 446; Beschluss vom 13.02.2008 - 3 StR 509/07 = NStZ 2008, 473; Beschluss vom 02.11.2010 - 1 StR 544/09 = NStZ 2011, 294).

    Im Falle einer schlichten Fehlanwendung kommt dann auch eine Überprüfung der Ablehnungsentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nach Beschwerdegrundsätzen in Betracht, in deren Rahmen auch die anderen in § 26 a Abs. 1 StPO genannten Ablehnungsgründe mit herangezogen werden können (BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 = wistra 2009, 446; Beschluss vom 02.04.2007 - 5 StR 129/07 = wistra 2008, 267; Beschluss vom 13.07.2006 - 5 StR 154/06 = wistra 2006, 426).

  • OLG Hamm, 28.05.2024 - 4 ORbs 94/24

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Einholung …

    Selbst wenn man dies anders bewerten wollte, wäre jedenfalls der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO nicht gegeben, weil jedenfalls - wie bereits die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend angeführt hat - eine willkürliche oder offensichtlich unhaltbare Anwendung des § 26a StPO nicht gegeben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 08.07.2009 - 1 StR 289/09 -, juris).
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