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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3653
BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79 (https://dejure.org/1979,3653)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1979 - 1 StR 304/79 (https://dejure.org/1979,3653)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79 (https://dejure.org/1979,3653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pflicht zur Aufenthaltsermittlung bei Nichtergreifen polizeilicher Fahndungsmaßnahmen zur Erforschung des Verbleibs eines Zeugen trotz durchgeführter Ermittlungen beim Einwohnermeldeamt und der Familie des Zeugen - Erfordernis der Abwägung der Bedeutung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79
    Die Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist weitgehend tatsächlicher Art. Ihre Entscheidung erfordert eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an der beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zu erschöpfender Sachaufklärung (BGHSt 22, 118, 120).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79
    Die Vernehmung durch einen Staatsanwalt des Kantons Basel-Land steht einer deutschen richterlichen Vernehmung im Sinne des § 251 Abs. 1 StPO gleich (BGHSt 7, 15).
  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der …

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79
    Das Ausmaß der erforderlichen Bemühungen, die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen, bestimmt das Tatgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH, Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76).
  • RG, 26.02.1881 - 259/81

    Liegt der Thatbestand der Erpressung vor, wenn jemand durch Gewalt oder Drohung …

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79
    Zwischen Vorteil und Schaden ist Stoffgleichheit erforderlich (RGSt 3, 426; 71, 291).
  • RG, 16.07.1937 - 1 D 434/37

    Gehört es zum Tatbestand der Erpressung, daß gerade der Genötigte an seinem …

    Auszug aus BGH, 31.07.1979 - 1 StR 304/79
    Zwischen Vorteil und Schaden ist Stoffgleichheit erforderlich (RGSt 3, 426; 71, 291).
  • BGH, 14.06.1982 - 4 StR 255/82

    eigenmächtige Inpfandnahme - § 249 StGB; § 255 StGB, stoffgleiche Bereicherung

    Auf der anderen Seite bestand der Vermögensnachteil des L. gerade im Besitzverlust an diesen beiden Gegenständen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79, bei Holtz MDR 1980, 106;… Eser in Schönke/Schröder, 21. Aufl., Rdn. 20 zu § 253 StGB).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    Zudem durfte das Landgericht der Niederschrift auch deshalb einen erheblichen Beweiswert beimessen, weil die Verteidigerin bei der kommissarischen Vernehmung anwesend war und ihr Fragerecht ausgeübt hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 410/82

    Vergehen eines schweren Raubes eines Jugendlichen - Vergehen einer Beihilfe zum …

    An einer solchen Absicht fehlt es, wenn der Täter zunächst nur den Willen hat, die Inbesitznahme als Druckmittel zu benutzen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen und die Sache sodann zurückzugeben, oder wenn er sie lediglich als Sicherheit in Besitz nimmt, um sie beim Ausbleiben der geschuldeten Leistung auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege (§ 809 ZPO) der Zwangsvollstreckung zuzuführen (RGRspr. 3, 453; RGSt 12, 88; BGH LM Nr. 15 zu § 249 StGB = NJW 1955, 1764 (L); BGH, Urt. v. 1.8.1967 - 1 StR 281/67 bei Dallinger MDR 1968, 18; BGH, Urteile v. 31.7.1979 - 1 StR 304/79 und v. 6.5.1980 - 1 StR 103/80; OLG Celle NJW 1970, 1139 [OLG Celle 19.02.1970 - 1 Ss 32/70]; OLG Hamm MDR 1972, 706 [OLG Hamm 09.03.1972 - 2 Ss 752/71]; Heimann-Trosien LK 9. Aufl. § 242 Rdn. 61; z.T. abw.
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der …

    Denn hier schließt der Senat aus, daß das Urteil auf dem Fehler beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 103/80

    Anforderungen an den Willen eines Mittäters hinsichtlich seines Verhältnisses zur …

    Eine Zueignung ist jedoch nicht vorhanden, wenn der Täter schon bei Erlangung des Gewahrsams den Willen hatte, die Sache in die Verfügungsgewalt des Berechtigten zurückzubringen (…BGH GA 1969, 306 m.N.; Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79 -).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 323/80

    Anwendungsvoraussetzungen des § 315b Abs. 1 Nr. 1 , Nr. 2 StGB

    Der Tatbestand des Diebstahls ist erfüllt, wenn der Täter bei der Wegnahmehandlung in Zueignungsabsicht gehandelt hat (…BGH GA 1962, 144, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372 und MDR 1976, 16; BGH, Urteile vom 4. April 1979 - 2 StR 57/79 - und vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79).
  • BGH, 25.03.1980 - 1 StR 160/80

    Verletzung der Pflicht zur umfassenden Berücksichtigung aller Zeugenaussagen bei …

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß der Zeuge alsbald von seiner Auslandsreise zurückkehrte und daß die Hauptverhandlung hierdurch nur geringfügig verlängert worden wäre, hätte die Strafkammer den Zeugen in der Hauptverhandlung vernehmen und sich hierdurch einen unmittelbaren Eindruck von seiner Glaubwürdigkeit verschaffen müssen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1979 - 1 StR 254/79 -, abgedr. bei Holtz MDR 1979, 990 sowie Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79 -).
  • BGH, 27.05.1986 - 4 StR 240/86

    Strafbarkeit wegen einer schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit …

    Da die Verurteilung in diesem Umfang somit keinen Bestand hat, bedarf es keines weiteren Eingehens auf die Frage, ob die Strafkammer zu Recht von einer vollendeten schweren räuberischen Erpressung ausgegangen ist oder ob nicht nur eine versuchte schwere räuberische Erpressung (bezüglich der erstrebten Zahlung von 450,- DM) in Tateinheit mit Nötigung (bezüglich der erzwungenen Herausgabe der Stereo-Anlage) vorliegt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 304/79, bei Holtz MDR 1980, 106; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, bei Holtz MDR 1982, 811 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH StV 1984, 422;… Heimann-Trosien in LK, 9. Aufl. § 242 StGB Rdn. 61 m. w. Nachw.).
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