Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1996 - 1 StR 32/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Nötigung - Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Verurteilung zur Körperverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 179
- NStZ-RR 1996, 227
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24
Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung
Rn. 12 Anders liegt es aber, wenn der Nötigung ein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommt, etwa wenn sie über die Vollendung der Erpressung hinaus andauert oder der Täter mit ihr einen anderen, von § 253 StGB nicht erfassten Zweck verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 259; Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05, NStZ 2005, 387;… LK/Vogel/Burchard, StGB, 13. Aufl., § 253 Rn. 62;… MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 253 Rn. 42;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl., § 253 Rn. 30a; zum Verhältnis Nötigung/Vergewaltigung vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 1 StR 32/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139). - BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02
Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung); …
Gleiches gilt für das Verhältnis von Nötigung zu sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (BGH NStZ-RR 1996, 227 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - 3 StR 25/98). - BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung
Die durch das Anhalten des Mädchens und Festhalten des Fahrradlenkers verwirklichte Nötigung gemäß § 240 StGB, die bereits Teil der tatbestandsmäßigen Gewalt im Sinne des § 177 StGB ist, tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Vergewaltigung zurück, da ihr kein über die Verwirklichung des Vergewaltigungstatbestandes hinausgehender Unrechtsgehalt zukommt (BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 12).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.