Rechtsprechung
| BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 16 Abs. 1, Abs. 3 KAG Niedersachen; § 17 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW; § 376 AO
Hinterziehung kommunaler Abgaben (Verjährung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verjährung einer Abgabenhinterziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 3 S 2 AO, § 376 Abs 1 Halbs 1 AO 1977, § 16 Abs 3 KAG ND, § 17 Abs 1 S 2 KAG NW, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB
Verjährung einer Abgabenhinterziehung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 357 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 StGB, § 16 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes - KAG NI, § 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NW), § 17 KAG NW, § 78 Abs. 3 StGB, § 376 AO, § 17 Abs. 1 Satz 2 KAG NW, § 376 Abs. 1 Halbsatz 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 AO, § 370 Abs. 3 AO, § 376 Abs. 2 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB
- Wolters Kluwer
Bestimmen der Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung nach den allgemeinen Regeln; Eintritt der Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach Tatbeendigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4 ; AO § 376 Abs. 1 Hs. 1
Bestimmen der Verjährungsfrist bei Abgabenhinterziehung nach den allgemeinen Regeln; Eintritt der Verjährung grundsätzlich fünf Jahre nach Tatbeendigung - datenbank.nwb.de
Verjährung einer Abgabenhinterziehung
Verfahrensgang
- LG Essen, 09.12.2021 - 21 KLs 14/21
- OLG Hamm, 20.12.2022 - 5 Ws 299/22
- BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
Zwar hat die Strafkammer lediglich die Schätzungsmethode nachvollziehbar dargelegt, nicht aber die nicht erfassten Gelder als quantitative (zahlenmäßige) Schätzungsgrundlage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12 …und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 9 mwN). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22
Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
Zwar hat das Landgericht zutreffend erkannt, dass die Revision nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22) zulässig war. - BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
Das Verfahren gegen den Angeklagten ist unter Erstreckung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H. (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13 Rn. 39) wegen eines Teils der abgeurteilten Taten einzustellen (§ 206a Abs. 1 i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO), weil insoweit bei Erlass des angefochtenen Urteils bereits Verfolgungsverjährung eingetreten war (§ 78 Abs. 1 StGB). - BGH, 07.09.2022 - 1 StR 229/22
Steuerhinterziehung (erforderliche Darstellung der Berechnung der hinterzogenen …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
Zwar hat die Strafkammer lediglich die Schätzungsmethode nachvollziehbar dargelegt, nicht aber die nicht erfassten Gelder als quantitative (zahlenmäßige) Schätzungsgrundlage (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12 und vom 7. September 2022 - 1 StR 229/22 Rn. 9 mwN). - BGH, 23.02.2017 - 3 StR 546/16
Prüfung von Verfahrensvoraussetzungen (hier fehlender Adhäsionsantrag) bei …
Auszug aus BGH, 31.05.2023 - 1 StR 340/22
b) Die Verjährung ist als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen auch zu prüfen, wenn nur der Rechtsfolgenspruch angefochten wurde (sog. horizontale Teilrechtskraft; BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 StR 546/16, BGHR StPO § 404 Abs. 1 Antragstellung 10 Rn. 5), so dass es insoweit unbeachtlich ist, ob eine Revisionsbeschränkung wirksam wäre.
- BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
Geldbuße gegen juristische Person (Konkurrenzen: gesonderte Geldbuße für jede …
Ob insoweit etwas Anderes gilt, wenn in dem betreffenden Gesetz ein § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AO entsprechender besonders schwerer Fall unmittelbar oder durch - eine nicht statuierte - Verweisung auch auf § 370 Abs. 3 AO geregelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 1 StR 340/22 Rn. 5), kann vorliegend dahinstehen. - BGH, 23.01.2025 - 1 StR 135/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auch bei Rechtskraft des Schuldspruchs ist die Verjährung als Verfahrensvoraussetzung von Amts wegen zu prüfen, wenn mit der Revision der Strafausspruch angefochten wird (sogenannte horizontale Teilrechtskraft; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 270; Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - 1 StR 340/22 Rn. 7;… vom 23. Februar 2017 - 3 StR 546/16 Rn. 5).
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