Rechtsprechung
| BGH, 22.08.2019 - 1 StR 352/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 413 StPO
Unzulässigkeit einer Einziehungsentscheidung im Sicherungsverfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehungsentscheidung bei schuldunfähigen Tätern: Sicherungsverfahren; Anforderungen an einen Antrag auf selbstständige Einziehung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 200 StPO, § 413 StPO, § 435 Abs 2 S 1 StPO, § 435 Abs 2 S 2 StPO, § 435 Abs 2 S 3 StPO
Einziehungsentscheidung bei schuldunfähigen Tätern: Sicherungsverfahren; Anforderungen an einen Antrag auf selbstständige Einziehung - IWW
§ 349 Abs. 2, 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 413 StPO, § 435 StPO, § 76a Abs. 1 S. 1 StGB, § 435 Abs. 1 StPO, § 435 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 200 StPO, § 435 Abs. 2 Sätze 2 und 3 StPO
- Wolters Kluwer
Anordnung und Treffen einer Einziehungsentscheidung i.R.d. Sicherungsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 435
Anordnung und Treffen einer Einziehungsentscheidung i.R.d. Sicherungsverfahrens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung im Sicherungsverfahren? Das geht nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Einziehungsentscheidung im Sicherungsverfahren?
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 10.05.2019 - 110 Js 18225/18
- BGH, 22.08.2019 - 1 StR 352/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 22.08.2019 - 1 StR 352/19
Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge beantragt hat: ?Die Einziehung der sichergestellten Spraydose und des Messers anzuordnen? (SA Bl. 161; vgl. insoweit BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761 und vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235). - BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17
Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen; …
Auszug aus BGH, 22.08.2019 - 1 StR 352/19
Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge beantragt hat: ?Die Einziehung der sichergestellten Spraydose und des Messers anzuordnen? (SA Bl. 161; vgl. insoweit BGH Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761 und vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235).
- BGH, 29.04.2020 - 3 StR 122/20
Keine Einziehung im Sicherungsverfahren (selbständiges Einziehungsverfahren; …
Der insoweit gemäß § 435 Abs. 1 StPO im Sinne einer Verfahrensvoraussetzung erforderliche gesonderte Antrag ist bislang nicht gestellt worden, er kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Schlussanträge die Einziehung der sichergestellten Gegenstände gemäß § 74 StGB beantragt hat (Protokollband Bl. 16; vgl. insoweit BGH, Beschlüsse vom 2. September 2019 (richtig: 3. März 2020) - 3 StR 597/19, BeckRS 2020, 4190, vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, BeckRS 2017, 120761, vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235 und vom 22. August 2019 - 1 StR 352/19, NZWiSt 2020, 44).
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