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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37534
BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2023 - 1 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,37534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 223 Abs. 1 StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftliches Handeln mit einem weiteren Beteiligten: Voraussetzungen, sukzessive Körperverletzungshandlungen mehrerer Beteiligter)

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 295
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend …

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 Rn. 40 …und vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 10, BGHSt 47, 383, 386 jeweils mwN).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Um das gegenüber dem Grundtatbestand verdoppelte Strafhöchstmaß zu rechtfertigen, setzt diese Qualifikation eine Beteiligung voraus, die im konkreten Fall zu einer erhöhten abstrakten Gefährlichkeit der Körperverletzung für das Opfer führt (st. Rspr.;… vgl. nur: BGH, Urteile vom 17. Mai 2023 - 6 StR 275/22 Rn. 40 und vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02 Rn. 10, BGHSt 47, 383, 386 jeweils mwN).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 171/15

    Keine Begehung der gefährlichen Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH…, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12;… MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 Rn. 7) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird.
  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 447/11

    Gemeinschaftliche Körperverletzung; sexuelle Handlung (Erheblichkeit bei …

    Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 1 StR 369/23
    Eine solche liegt insbesondere vor, wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 447/11 Rn. 12;… MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 36), wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind (…vgl. Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 171/15 Rn. 7) oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird.
  • LG Hamburg, 19.07.2024 - 628 KLs 1/24

    Strafverurteilung wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie schwerer …

    Hierbei kann eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB insbesondere vorliegen, wenn wenn mindestens zwei Angreifer handeln und damit eine größere Zahl an Verletzungen beibringen können, wenn die Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers durch die Anwesenheit mehrerer Beteiligter tatsächlich oder vermeintlich eingeschränkt sind oder wenn der die Körperverletzung unmittelbar ausführende Täter durch einen weiteren Beteiligten in seinem Willen hierzu bestärkt wird (BGH, Beschluss vom 15.11.2023 - 1 StR 369/23).
  • BGH, 17.09.2024 - 3 StR 337/24

    Anrechnung erlittener Auslieferungshaft (notwendige Tenorierung)

    Im Hinblick darauf, dass hier eine Anrechnung nur im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmen (zum Anrechnungsmaßstab der Auslieferungshaft in Rumänien vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. November 2023 - 1 StR 369/23, juris Rn. 1, 11; BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 4 StR 476/22, juris Rn. 1).".
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