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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41991
BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,41991)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2022 - 1 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,41991)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22 (https://dejure.org/2022,41991)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Darunter fällt jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256, 262).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG…, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 Rn. 3).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240 und vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361;… Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 168/22 Rn. 6).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240 und vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361;… Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 168/22 Rn. 6).
  • BGH, 07.07.2006 - 2 StR 184/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorfeld des …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist (vgl. BGH, Urteile vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80, BGHSt 29, 239, 240 und vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361; Beschluss vom 8. Juni 2022 - 5 StR 168/22 Rn. 6).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Gesetzlicher Richter bei unterlassener Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    c) Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit s. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 Rn. 3).
  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 110/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens: …

    Auszug aus BGH, 14.12.2022 - 1 StR 371/22
    Schon das Führen ernsthafter Verkaufsverhandlungen reicht sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer grundsätzlich zur Annahme eines vollendeten Handeltreibens aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20 Rn. 9 …und vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06 Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2024 - 2 StR 170/24

    Unternehmen des Sichverschaffens jugendpornographischer Inhalte …

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 515/22

    Erpresserischer Menschenraub (Zwei-Personen-Verhältnis; stabile …

    Auch das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Ergänzung des Schuldspruchs um das tateinheitlich verwirklichte Delikt nach § 239 Abs. 1 StGB nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 85/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Handeltreiben: …

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22 Rn. 5 mwN); auch § 265 StPO steht ihr nicht entgegen, weil sich der Angeklagte nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können.
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 411/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zu straflosen …

    Ein (vollendetes) Handeltreiben liegt nicht erst vor, wenn es tatsächlich zu einem Betäubungsmittelumsatz kommt, sondern schon dann, wenn der Täter hierauf gerichtete konkrete Bemühungen entfaltet, etwa ernsthafte Ver- oder Ankaufsverhandlungen bezogen auf ein bestimmtes Umsatzgeschäft führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - 4 StR 85/23, NStZ-RR 2023, 250; vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22, juris Rn. 3;… vom 17. Juni 2020 - 1 StR 110/20, NStZ 2021, 53 Rn. 8 f.; vom 10. November 2015 - 3 StR 302/15, NStZ 2016, 419, 420;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl. 2021, § 29 Rn. 376).
  • BGH, 26.11.2025 - 1 StR 427/25

    Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen …

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.02.2024 - 2 StR 373/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2022 - 1 StR 371/22, juris Rn. 5 mwN); auch § 265 StPO steht ihr nicht entgegen, weil sich der Angeklagte nicht wirksamer als geschehen hätte verteidigen können.
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